Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats stimmt der neuen Finanzordnung 2021 (NFO 2021) mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

​1. Die WAK-S ist mit der Vorlage des Bundesrates (16.053) zufrieden und unterstützt dessen Plan, die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer um 15 Jahre bis Ende 2035 zu verlängern. Die Kommission nimmt die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an.

2. Weitere Anhörung zur Vollgeld-Initiative

Die Kommission hat zur Vollgeld-Initiative (16.074) ein Hearing mit Vertretern des Initiativkomitees und der Nationalbank durchgeführt. Nach der Diskussion hat die Kommission beschlossen, an der Sitzung vom 26. und 27. Juni auch noch Vertreter der Wissenschaft zu diesem Thema anzuhören und Fragen zur Finanzstabilität und Bankenregulierung zu erörtern.

3. Beratung zur Hornkuh-Initiative aufgenommen

Die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» (17.024) will erreichen, dass weniger Nutzviehhalterinnen und Nutzviehhalter ihre Tiere enthornen und verlangt deshalb, die Bundesverfassung so zu ergänzen, dass die Haltung von Kühen und Ziegen mit Hörner finanziell unterstützt wird. Nach einer Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern des Initiativkomitees und des Schweizer Bauernverbands hat die Kommission eine erste Aussprache zur Initiative geführt. Im Hinblick auf die weitere Beratung hat sie bei der Verwaltung einen Bericht in Auftrag gegeben, der der Kommission Möglichkeiten aufzeigen soll, wie das Anliegen der Initiative allenfalls auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe umgesetzt werden könnte, welche Alternativen es zur finanziellen Förderung horntragender Tiere gibt, wie die Initiative im Vergleich mit anderen Aspekten des Tierwohls und im Verhältnis zu den bereits existierenden Tierwohlbeiträgen zu gewichten ist, welches ihre finanziellen Auswirkungen sind und bei welchen Direktzahlungen die Kosten bei einer Umsetzung des Anliegens kompensiert werden könnten. Auf der Basis dieser Auskünfte wird die Kommission die Diskussion der Initiative voraussichtlich im 3. Quartal 2017 fortsetzen.

4. Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

Weiter hat die Kommission die Beratung der Botschaft 16.076 aufgenommen, mit welcher der Bundesrat eine von den Räten angenommene Motion (14.3450) umsetzt. Getreu dem Auftrag der Motion sieht die Botschaft vor, dass finanzielle Sanktionen mit Strafzweck (Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafzweck) inskünftig explizit nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten sollen. Noch vor der Verabschiedung der Botschaft erging im September 2016 ein Urteil des Bundesgerichts, wonach finanzielle Sanktionen mit Strafzweck bereits im geltenden Recht steuerlich nicht abzugsfähig sind. Als Einstieg in die Beratung hat die Kommission Vertreterinnen und Vertretern der Finanzdirektorenkonferenz (FDK), der Bankiervereinigung, des Gewerbeverbands, von Economiesuisse und der Wissenschaft angehört. Vor dem Hintergrund des Bundesgerichtsurteils ist es aus Sicht der Kommission zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zur Klärung weiterer Punkte notwendig, die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen nun explizit auf Gesetzesebene zu regeln. Eintreten auf die Vorlage war deshalb unbestritten. Die Kommission wird die Detailberatung voraussichtlich an ihrer Sitzung vom 24. April 2017 aufnehmen

5. Entscheid über pa.Iv. Bourgeois sistiert

Die parlamentarische Initiative Bourgeois 15.479 will verhindern, dass aufgrund der Aufhebung der Zuckerquote in der EU im Herbst 2017 Zucker zu sehr tiefen Preisen auf den Schweizer Markt kommt und die Schweizer Zuckerrüben- und Zuckerproduzenten dadurch in Bedrängnis geraten. Dazu will sie den Grenzschutz für Zucker erhöhen. Die Kommission hat sich mit der Vorlage beschäftigt und anerkennt, dass der Wettbewerbsdruck auf die Schweizer Zuckerproduktion zugenommen hat und weiter zunehmen kann. Sie will aber auch die verarbeitende Industrie schützen, die auf Zucker zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen ist, und sie ist zudem nicht überzeugt, dass die parlamentarische Initiative zur Lösung allfälliger Probleme den richtigen Weg aufzeigt. Ausserdem kann auf diesem Weg nicht schnell genug reagiert werden. Die Kommission möchte deshalb den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Baumann betreffend Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung der Lebensmittelbranche (15.3928) abwarten und hat den Entscheid über die parlamentarische Initiative sistiert.

6. Weitere Geschäfte

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmt die Kommission einer Motion des Nationalrats (14.3899) in abgeänderter Form zu. Die Motion will die Benachteiligung von Anbindeställen gegenüber anderen Stallsystemen verhindern. Mit der beantragten Textänderung präzisiert die Kommission, dass sich entsprechende Massnahmen auf den Bereich der Strukturverbesserungsmassnahmen beschränken sollen.

Schliesslich hat die Kommission von einem geplanten Anhang zum Kreisschreiben Nr. 38 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Kenntnis genommen, das zu einer Praxisvereinheitlichung bei der Besteuerung des Wertzuwachsgewinns land- und fortwirtschaftliche Grundstücken in den Kantonen beitragen soll. Das Kreisschreiben steht im Zusammenhang mit der Vorlage 16.031 («Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke. Bundesgesetz»), auf die der Ständerat nicht eingetreten ist. Die Kommission erachtet das geplante Kreisschreiben als taugliches Mittel zur Lösung von Härtefällen und sieht im Rahmen der Vorlage 16.031 mehrheitlich keinen weiteren Handlungsbedarf. Der neue Anhang zum Kreisschreiben Nr. 38 wird zum gegebenen Zeitpunkt von der ESTV veröffentlicht (www.estv.admin.ch).

Die Kommission hat am 20. und 21. März 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.