Die Kommission unterstützt die Einführung des Automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 41 weiteren Staaten (17.040) grundsätzlich und tritt auf alle im Ständerat hängigen Bundesbeschlüsse ein.

​Seit dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsgrundlagen hat die Bundesversammlung der Einführung des AIA mit 38 Staaten zugestimmt, mit der Botschaft 17.040 soll er für 41 weitere Staaten aktiviert werden. Der Nationalrat hat sich in der Herbstsession bereits dafür ausgesprochen, allerdings mit zwei Ausnahmen: Den Bundesbeschluss zu Neuseeland will der Nationalrat an den Bundesrat zurückweisen, auf jenen zu Saudi-Arabien ist er nicht eingetreten. Für die WAK-S ist die Einführung des AIA mit den 41 weiteren Staaten ein folgerichtiger und unvermeidlicher Schritt. Eintreten auf sämtliche Bundesbeschlüsse war deshalb unbestritten, auch auf den Bundesbeschluss betreffend Saudi-Arabien, das bei der Modernisierung seines Finanzmarktrechts unterstützt werden soll. Zum Rückweisungsbeschluss betreffend den Bundesbeschluss zu Neuseeland wird die Kommission am 2. November Stellung nehmen.
Sehr wichtig ist für die WAK-S, dass der Vertraulichkeit, dem Datenschutz und der Einhaltung des Spezialitätsprinzips, gemäss dem Informationen nur zu dem im Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, grosses Gewicht beigemessen werden und der individuelle Rechtsschutz für die Betroffenen gewährleistet ist. Eintreten auf den Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus war deshalb ebenfalls unbestritten. In der Detailberatung unterstützt die Kommission die vom Nationalrat eingefügte Auflistung der Kriterien, deren Einhaltung der Bunderats vor dem ersten Datenaustausch überprüfen muss (Art. 1 Abs. 1bis), und streicht lediglich den Einschub, dass «zufriedenstellende Zustände hinsichtlich der Korruptionsverhinderung» erreicht werden müssen. Dieser Passus ist aus Sicht der WAK-S nicht nur unklar formuliert, sondern durch den Hinweis auf die Einhaltung des Spezialitätsprinzips auch überflüssig.
Die Detailberatung des Bundesbeschlusses über den Prüfmechanismus soll an der Sitzung vom 2. November abgeschlossen werden. Der Ständerat wird die Vorlage in der Wintersession beraten.

2. 15.073 Erste Differenzen beim FIDLEG bereinigt

Die WAK-S hat die Differenzbereinigung beim Bundesgesetz über Finanzdienstleistungen und beim Bundesgesetz über Finanzinstitute aufgenommen und ist dabei bis zu Artikel 38 FIDLEG gelangt. In den meisten Fällen beantragt die Kommission Zustimmung zum Nationalrat. Hingegen möchte sie nach wie vor nicht vorsehen, dass der Bundesrat weitere Kundenkategorien als professionell bezeichnen kann (Art. 4 Abs. 5bis gemäss NR), und sie will von den Finanzdienstleistern auch keine Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung fordern (Art. 6). Bei der umstrittenen, von den Räten eingefügten Doppelnorm in Artikel 8 beantragt die Kommission, zum Entwurf des Bundesrates zurückzugehen. Es habe sich gezeigt, dass Aufsichtsrecht und Zivilrecht nicht so deckungsgleich seien wie bei der ersten Beratung angenommen. Die Kommission möchte nicht, dass die FINMA-Rundschreiben für den Zivilrichter bindend sind und die FINMA dadurch noch stärker zur Regulatorin wird; sie soll Aufsichtsbehörde bleiben. Artikel 10 Absatz 5 will die WAK-S beibehalten; es soll im Gesetz geregelt bleiben, wann die Kundeninformation bei Änderungen auf Seiten des Finanzdienstleisters erfolgen soll.
Die verbleibenden Differenzen werden an der Novembersitzung bereinigt, anschliessend kommt das Geschäft in der Wintersession in den Ständerat.

3. Entscheid zur Fair-Food-Initiative sistiert
Die Kommission hat sich ein erstes Mal mit der Volksinitiative «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel» (Fair-Food-Initiative, 16.073) befasst, die der Bundesrat und der Nationalrat zur Ablehnung empfehlen. Bevor sie ihrerseits über eine Abstimmungsempfehlung befindet, möchte die WAK-S das Initiativkomitee zu einer Anhörung einladen. Insbesondere interessiert die Kommission, wie die Initianten die Fair-Food-Initiative vor dem Hintergrund des vom Volk angenommenen Gegenvorschlags zur Volksinitiative für Ernährungssicherheit beurteilen. Zum möglichen Konfliktpotential der Volksinitiative mit dem Welthandelsrecht soll zudem das SECO angehört werden. Die Beratung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2018 fortgesetzt.

4. Fair-Preis-Initiative abwarten
Der Ständerat hat in der Herbstsession die Fristverlängerung zur Ausarbeitung eines Entwurfs zur Pa. Iv. Altherr (14.449) bis zur Herbstsession 2019 gutgeheissen. Die Kommission hat nun zur Kenntnis genommen, dass die Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» voraussichtlich Ende Jahr bei der Bundeskanzlei eingereicht wird. Vor diesem Hintergrund möchte die Kommission die Botschaft des Bundesrats abwarten und daraufhin entscheiden, wie sie sich dazu verhalten möchte, und beurteilen, ob sich die Pa. Iv. Altherr möglicherweise als indirekter Gegenentwurf eignet. Bis dahin wird das Geschäft sistiert.

5. Zuckerwirtschaft soll Verhandlungslösung anstreben
Die WAK-S hat sich zum zweiten Mal (vgl. Medienmitteilung vom 21. März 2017) mit der parlamentarischen Initiative Bourgeois (15.479) befasst. Hintergrund der Initiative ist die Aufhebung der Quotenregelung zur Zuckerproduktion in der EU, die ab Oktober dieses Jahres Wirksamkeit erlangte. Als Folge davon befürchtet der Initiant eine massive Erhöhung des Imports von billigerem EU Zucker in die Schweiz, was durch die Festlegung eines Mindestpreises für Zucker in Form eines Grenzschutzes verhindert werden sollte.
Als Einstieg in die Beratung hat die Kommission den erwarteten Bericht zur Erfüllung des Postulats Baumann (15.3928) zur Kenntnis genommen. Sie sieht zwar einen Handlungsbedarf bezüglich der EU-Neuregelung, betrachtet den Weg der parlamentarischen Initiative aber nicht als zielführend und stimmt dem Folgegeben mit 10 zu 3 Stimmen nicht zu. Vielmehr sollen die Ergebnisse der bereits laufenden Verhandlungen zwischen den Schweizer Zuckerrübenproduzenten und Zuckerverarbeitern abgewartet werden. Die Kommission verfolgt die Entwicklung jedoch aufmerksam und behält sich vor, sich im ersten Quartal 2018 über den Stand der laufenden Verhandlungen informieren zu lassen und bei Bedarf einen neuen Vorstoss einzureichen.

Die Kommission hat am 16. und 17. Oktober 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Alain Berset und Ueli Maurer in Splügen getagt. Ein Dorfrundgang und ein Besuch der Sennerei Splügen rundeten die Sitzung der Kommission im Heimatdorf des Präsidenten ab.