Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat sich mit den Differenzen in der Vorlage 19.475 zur Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pestiziden befasst und sich in zwei von drei Punkten dem Nationalrat angeschlossen.

Die WAK-S beantragt ihrem Rat, sich dem Nationalrat beim von diesem geänderten Artikel 6a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) wie auch beim neu in die Vorlage aufgenommenen Artikel 164a LwG anzuschliessen. Sie erachtet insbesondere Artikel 164a als wichtiges Element in Bezug auf die Reduktion der Nährstoffüberschüsse, weil damit Transparenz und eine Basis für adäquates Eingreifen geschaffen werden. Hingegen lehnt die Kommission die Aufnahme der Artikel 19 Absätze 1bis, 1ter und 1quater und 62d ins Gewässerschutzgesetz mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Mehrheit ist der Ansicht, man würde den Kantonen damit zu viele Auflagen machen, ohne dass eine Vernehmlassung stattgefunden habe. Die Minderheit argumentiert, die Kantone müssten die Zuströmbereiche ohnehin bezeichnen, mit den vom Nationalrat aufgenommenen Bestimmungen würden sie nun auch noch Unterstützung vom Bund erhalten. Zudem gehe es im Gesetz nur um den Grundsatz; die Kantone könnten bei der technischen Umsetzung dann durchaus einbezogen werden. Ausserdem hat die Kommission zwei Rückkommensanträge knapp abgelehnt. Mit dem einen Antrag wurde Rückkommen auf die Artikel 9 Absatz 3 und 27 Absatz 1bis des Gewässerschutzgesetzes verlangt mit dem Ziel, nur für relevante Abbauprodukte einen Grenzwert ins Gesetz aufzunehmen. Mit dem anderen wurde Rückkommen auf die Inkraftsetzungsbestimmung beantragt mit dem Ziel, dass das Gesetz nur bei einer Ablehnung der beiden das Trinkwasser betreffenden Volksinitiativen (18.096 und 19.025) in Kraft treten sollte. Das Geschäft kommt in der Frühjahrssession in den Ständerat.
Die Kommission hat in diesem Zusammenhang ausserdem eine Kommissionsmotion (21.3004) verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, die Grundlagen der Suisse-Bilanz zu überprüfen und anzupassen.

2. Auch WAK-S empfiehlt 99-%-Initiative zur Ablehnung

Die Kommission hat die sogenannte 99-%-Initiative, also die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (20.032), beraten, die Kapitaleinkommen stärker besteuern will, um mit dem Mehrertrag dann Personen mit niedrigen oder mittleren Einkommen zu entlasten. Sie empfiehlt die Initiative – wie bereits der Nationalrat – mit 8 zu 4 Stimmen zur Ablehnung. Die Mehrheit sieht keinen Handlungsbedarf. Die Besteuerung sei in der Schweiz heute schon relativ hoch, es gebe auch bereits jetzt eine beträchtliche Umverteilung. Würden nun die Steuern noch weiter erhöht, würde die Standortattraktivität der Schweiz leiden. Ausserdem setze die Volksinitiative andere Massstäbe als die Bundesverfassung, die insbesondere festhalte, dass die Besteuerung allgemein, gleichmässig und nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen solle. Die Minderheit ist hingegen der Meinung, die Vermögensverteilung sei derart ungleich, dass eine Anpassung der Besteuerung notwendig sei. Zudem sei nicht nachvollziehbar, dass Kapitaleinkommen tiefer besteuert würden als Arbeitseinkommen und Renten der ersten und zweiten Säule. Die Initiative kommt in der Frühjahrssession in den Ständerat.

3. Erhöhung der Abzüge für die familienexterne Kinderbetreuung

Mit 10 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) stimmt die Kommission zu, dass ihre Schwesterkommission im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.455 einen Entwurf zur Erhöhung der Abzüge für die familienexterne Kinderbetreuung vorlegt. Konkret geht es darum, den vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagenen Entwurf (18.050) wiederzubeleben, ohne eine Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs vorzusehen. Dieses Zusatzelement hat aus Sicht der WAK-S hauptsächlich dazu geführt, dass die Vorlage im September 2020 vom Volk abgelehnt wurde. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Integration gut ausgebildete Frauen in den Arbeitsmarkt bleiben aus ihrer Sicht wichtige Anliegen, die mit einer Neuauflage des bundesrätlichen Entwurfs gefördert werden können.

4. Annahme eines Gesetzesentwurfs zur Präzisierung der Bestimmungen für die Durchführung von internationalen Steuerabkommen

Die Kommission hat einstimmig einen Gesetzesentwurf des Bundesrates angenommen, welcher die Verfahrensbestimmungen für die Durchführung von internationalen Steuerabkommen – namentlich für Verständigungsverfahren – präzisiert (20.082). Die Kommission hat zudem einige formelle Anpassungen vorgenommen. Das Geschäft kommt voraussichtlich in der Frühjahrssession in den Ständerat.

5. Wirtschaftliche Folgen der Corona-Epidemie

Vor dem Hintergrund der neusten Entscheide des Bundesrats im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie hat sich die Kommission ausserdem mit Bundesrat Ueli Maurer ausgetauscht. Im Zentrum der Diskussion standen Perspektiven für die Zukunft, Massnahmen für besonders betroffene Branchen und die Umsetzung der Härtefallmassnahmen in den Kantonen. Im Unterschied zu ihrer Schwesterkommission äussert sich die WAK-S nicht zu den gesundheitspolitischen Entschieden des Bundesrats, da diese nicht in ihren thematischen Zuständigkeitsbereich fallen. Sie begrüsst es jedoch ausdrücklich, dass der Bundesrat ergänzend zu den Massnahmen mit gesundheitspolitischem Ziel auch wirtschaftspolitische Massnahmen beschlossen hat und erwartet, dass er dieses Prinzip auch in Zukunft befolgt.

6. Weitere Beschlüsse

Die WAK-S beantragt ohne Gegenstimme (4 Enthaltungen) die Motion «Steuerliche Doppelbelastung. Möglichkeit zur Senkung der Vermögenssteuer» (17.3714) abzulehnen. Sie ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass eine wirtschaftliche Doppelbelastung in Bereich der Kapitalsteuer korrigiert werden soll und sich zudem beim skizzierten Ansatz Fragen bezüglich der Verfassungsmässigkeit stellen. Auch die Motion «Innovationsförderung für KMU. Rückstellungen für Forschung und Entwicklung ermöglichen» (15.3138) lehnt die WAK-S mit zu 5 zu 0 Stimmen (8 Enthaltungen) und mit Verweis auf die Argumente des Bundesrats ab: Von der neuen Regel könnten insbesondere grosse Unternehmen profitieren und sie wäre wenig zielgerichtet. 

Die WAK-S hat eine Motion von Ständerat Martin Schmid behandelt, die der Ständerat ihr zur Vorberatung zugewiesen hatte und die verlangt, dass gefährliche Chemikalien innerhalb der chemisch-pharmazeutischen Industrie weiter verwendet werden können (19.3734). Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt sie ihrem Rat, die Motion abzulehnen. Die Mehrheit argumentiert, die geltende Regelung verhindere nicht, dass die Industrie unverzichtbare gefährliche Stoffe verwende, und in Anbetracht der hohen Güter Gesundheits- und Umweltschutz dürften keine Lockerungen vorgenommen werden. Die Minderheit ist der Meinung, ohne Neuregelung würde sich die Produktion in Länder verlagern, wo weniger strenge Vorschriften gelten würden und die Risiken für Mensch und Umwelt deshalb grösser seien. 

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion 17.4123 des Nationalrates anzunehmen, wonach die Oberzolldirektion darauf verzichten soll, die Vorprüfung der Werbeentwürfe, welche die Spirituosenbranche der Eidgenössischen Alkoholverwaltung vorlegt, kostenpflichtig zu machen. Die Kommission hält es für sinnvoll, dass diese Dienstleistung kostenlos bleibt, damit die Urheberinnen und Urheber in Zweifelsfällen überprüfen lassen können, ob ihr Werbeentwurf zulässig ist. 

Mit 9 zu 4 Stimmen hat es die WAK-S erneut (vgl. Medienmitteilung vom 10. April 2019) abgelehnt, zwei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen aus dem Nationalrat (17.406 und 17.407), die eine Anpassung der für eine Allgemeinverbindlicherklärung erforderlichen Quoren verlangen, Folge zu geben. Sie lehnt es nach wie vor ab, dass eine Minderheit von Arbeitgebern die Allgemeinverbindlichkeit erzwingen könnte. Eine Minderheit beantragt, den beiden Initiativen Folge zu geben. 

Die Kommission beantragt einstimmig, die Bundesbeschlüsse zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait (20.065), Bahrain (20.066), Liechtenstein (20.085), Malta (20.086) und Zypern (20.087) zu genehmigen. Sie hat ausserdem die Beratung des Geschäfts 17.400, Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, wieder aufgenommen und die Verwaltung beauftragt, ihr die Folgen der verschiedenen Schuldzinsenabzugsmodelle darzulegen. Die Beratung wird im 2. Quartal fortgesetzt. Über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative von Ständerat Ruedi Noser 17.456 zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups will die Kommission ebenfalls im nächsten Quartal entscheiden. 

Die Kommission hat am 18./19. Januar 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Levrat Christian (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin und von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.