In der ersten Runde der Differenzbereiningung zur Revision des öffentlichen Beschaffungswesens (17.019) hat die WAK-S neun Differenzen aufrechterhalten. Zusätzlich stellt sie bei Artikel 24 Absatz 2 mit 11 zu 1 Stimmen einen Rückkommens-antrag.

​Die folgenden Differenzen bleiben offen:

  • Art. 3 Bst. g/Art. 41 Abs. 1: Die Kommissionmehrheit ist in beiden Artikeln weitgehend dem Nationalrat gefolgt, hat Art. 41 Abs. 1 mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung aber ergänzt. Da der Preis weiterhin eine Rolle spiele, solle das «vorteilhafteste Angebot» als Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis definiert werden.
  • Art. 7 Abs. 1: Die Version des Ständerates wurde mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthal-tungen nochmals angepasst. Sektoren, in denen «de jure» Wettbewerb herrscht, sollen von der Unterstellung ausgenommen werden.
  • Art. 10 Bst. i: Die Kommission hält einstimmig am Beschluss des Ständerates fest. Die PUBLICA sei kein öffentliches Unternehmen und gehöre daher nicht dem GPA unterstellt.
  • Art. 11 Bst. f/Art. 35 Bst. s: Als Kompromiss schlägt die WAK-S einstimmig vor, ge-gebenenfalls eine kostendeckende Gebühr zuzulassen.
  • Art. 12 Abs. 1: Im Gegensatz zum Nationalrat bleibt die WAK-S bei 6:6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten bei der Einführung des Herkunftsortsprinzips. Dieses sei den Kantonen durch das Binnenmarktgesetz vorgeschrieben und solle beim Bund entsprechend auch gelten.
  • Art. 24 Abs. 2: Die WAK-S beantragt auf diesen Artikel zurückzukommen und ent-schied mit 9 zu 3 Stimmen, ihn um «Preise und Gesamtpreise» zu ergänzen. Damit sollen Nachverhandlungen beim Preis noch klarer ausgeschlossen werden. Ein Rückkommen ist nur möglich, wenn auch die WAK-N ihrem Rat ein solches bean-tragt.
  • Art. 29 Abs. 1 und 2: Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission Kaufkraftunter-schiede anstelle von Preisniveaus in Absatz 1 aufzunehmen, bei Absatz 2 hält sie entsprechend an der Version des Ständerates fest. Damit sollen Schweizer KMU besser vor konkurrierenden Tiefpreisangeboten geschützt werden.
  • Art. 35 Bst. l/Art. 37 Abs. 3/Art. 38 Abs. 4: Die Kommission schlägt mit 11 zu 1 Stim-men eine Verbesserung der Formulierung vor. Die Zwei-Couvert-Methode bleibt im Grundsatz unbestritten.
  • Art. 41 Abs. 2: Da das Vorgehen bei standardisierten Leistungen bereits mit Zustim-mung beider Räte in Art. 29 Abs. 4 geregelt ist, beantragt die WAK-S einstimmig die-sen Absatz zu streichen.
  • Art. 59: Mit 10 zu 3 Stimmen hält die Kommission an der Streichung des Einsichts-rechtes fest. Dieses könne auch weiterhin in der Verordnung geregelt werden.

Das Geschäft ist im Ständerat für die Sommersession 2019 vorgesehen.

2. Zurückgerufene Banknotenserien sollen umtauschbar bleiben

Die Kommission beantragt ihrem Rat, sich bei der Vorlage 18.025 in den noch strittigen Punkten dem Nationalrat anzuschliessen. Dieser hat aus Sicht der WAK-S einen gangbaren Kompromiss zwischen dem Entwurf des Bundesrats und dem ersten Beschluss des Ständerats gefunden. Mit 9 Stimmen zu 1 unterstützt sie somit die Abschaffung der Umtauschfrist für zurückgerufene Banknotenserien und mit 10 zu 0 Stimmen spricht sie sich dafür aus, dass 90% des Gegenwerts der nicht eingetauschten Noten 25 Jahre nach dem Rückruf an den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fonds-suisse) sowie an Bund und Kantone verteilt werden soll.

3. Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über Transparenz

Die Kommission ist mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage 18.082 zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. Bei wichtigen Punkten, insbesondere der Frage nach der Umwandlung von Inha-beraktien in Namenaktien, wurde ein Entscheid jedoch vertagt und weitere Informationen von Seiten der Verwaltung verlangt. Die Detailberatung soll in der nächsten Sitzung vom 2. Mai 2019 abgeschlossen werden.

4. Kommission sieht Handlungsbedarf bei der Risikobeurteilung ausländischer Direktinvestitionen

Die Kommission hat den Bericht des Bundesrats zur Erfüllung der Postulate Bischof (18.3376) und Stöckli (18.3233) zur Kenntnis genommen und vor diesem Hintergrund die Motion Rieder (18.3021) vorberaten. Diese beantragt sie ihrem Rat mit 7 zu 5 Stimmen zur Annahme. Die Mehrheit zeigt sich besorgt über die jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich strategischer Firmenübernahmen und Investitionen in systemrelevante Infrastruk-turen oder Unternehmungen. Für die Situation in der Schweiz möge diesbezüglich noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf bestehen, die bestehenden Gesetzesgrundlagen und die damit verbundene Reaktionsfähigkeit auf allenfalls problematische Entwicklungen im wirtschaftspolitischen Bereich beurteilt sie jedoch als unzureichend. Eine Minderheit folgt demgegenüber der Argumentation des Bundesrats, der auf die bereits vorhandenen gesetzlichen Grundlagen und Schutzmechanismen zur Wahrung strategischer Interessen hinweist.

5. Keine Lockerung der Anforderungen an die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV

Die Kommission hat bei drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen (17.406, 17.407, 17.408), mit denen die Anforderungen für eine Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) gelockert werden sollen, mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dem Entscheid ihrer Schwesterkommission auf Folgegeben nicht zuzustimmen. Vor dem Hintergrund, dass rund 50 Prozent der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmenden nicht organisiert seien und die Branchen nicht mehr so klar voneinander getrennt seien wie früher, was den Abschluss eines GAV erschwere, vermöge die Stossrichtung der Initiativen nicht zu überzeugen. Zudem bestehe die Gefahr, dass wenige grosse Arbeitgeber eine Mehrzahl von kleinen Arbeitgebern dominieren könnten. Die Kommission behält sich jedoch vor, das Anliegen eventuell später in einer Kommissionsmotion aufzugreifen.

6. Verankerung der Aufgaben des Schweizer Nationalgestüts in einer Verordnung

Die WAK-N möchte die Aufgaben des Schweizer Nationalgestüts im Bundesgesetz über die Landwirtschaft festhalten. Aus Sicht der WAK-S wäre dies nicht stufengerecht. Sie stimmt deshalb einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Nationalrat Olivier Feller (17.461) nicht zu. Mit 8 zu1 Stimmen hat sie jedoch eine Kommissionmotion 19.3415 verabschiedet, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die Aufgaben des Gestüts im Sinne der Initiative auf Verordnungsstufe zu konkretisieren. Dies beinhaltet vornehmlich den Erhalt der Artenvielfalt bei den Pferderassen, im Speziellen der Freiberger. Der Bundesrat beabsichtigt eine entsprechende Verordnungsanpassung im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+).

7. Institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU

Zu diesem Thema fand am 9. April 2019 eine mündliche Medienorientierung durch den Kommissionspräsidenten statt. Die WAK-S hat im Kontext mit der vom Bundesrat durchgeführten Konsultation zum institutionellen Abkommen mit der EU mit 10 zu 1 Stimme eine Kommissionsmotion beschlossen (19.3416) . Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden soll, Zusatzverhandlungen mit EU zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das institutionelle Abkommen zu verbessern.

8. Weitere Beschlüsse

Mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung empfiehlt die Kommission dem Ständerat die Motion 17.3227 zur Ablehnung. Die Motion von Nationalrat Thomas Aeschi verlangt eine Angleichung der Verjährungsregeln der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe an diejenigen der Mehrwertsteuer.

Die Kommission beantragt, die Motion Reimann «Vermeidung von Bürokratie und unverhält-nismässigem Verwaltungsaufwand beim Grenzübertritt von Personenwagen» (16.3894) mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abzulehnen. Mit einer Gesetzesvorlage zur Aufhebung der Industriezölle will der Bundesrat das Anliegen der Motion bereits umsetzen. Die Ver-nehmlassung endete am 21. März dieses Jahres.

Bevor die Kommission über die Motion von Ständerat Baumann 18.3934 entscheidet, wonach Gesamtarbeitsverträge kantonalen Bestimmungen vorgehen sollen, will sie die Kantone und die Sozialpartner anhören. Dies soll an einer der nächsten Sitzungen geschehen.

Die Kommission hat am 08./09. April 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Bischof Pirmin (CVP/SO) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Ueli Maurer sowie die Bundesräte Guy Parmelin und Ignazio Cassis in Bern getagt.