Die Kommission begrüsst den neuen Bericht des Bundesrats zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik und die von ihm vorgeschlagene Etappierung der weiteren Arbeiten. Sie tritt oppositionslos auf die AP 22+ ein und will die Detailberatung vor der Herbstsession an die Hand nehmen.

Vor anderthalb Jahren hatten die Räte die Beratung der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+, 20.022) sistiert und den Bundesrat beauftragt, zuerst einen Bericht vorzulegen, der langfristige Perspektiven für die Landwirtschaft aufzeigt (Postulate 20.3931 der WAK- S und 21.3015 der WAK-N). Mit der Publikation seines Berichts vom 22. Juni 2022 ist der Bundesrat diesem Auftrag nachgekommen. Der Bericht zeigt auf, wie die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft künftig einen noch grösseren Beitrag an die Ernährungssicherheit leisten kann und zieht – wie von den Postulaten gefordert – das gesamte Ernährungssystem von der Produktion bis zum Konsum in die Überlegungen mit ein. Die Kommission begrüsst diesen ganzheitlichen Ansatz ausdrücklich. Sie weist aber auch darauf hin, dass die im Bericht formulierten Ziele hoch gesteckt sind. Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft sowie die Umsetzung der vom Parlament bereits beschlossenen parlamentarischen Initiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" (19.475) lassen diese noch ehrgeiziger erscheinen. Ausserdem verdienen aus Sicht verschiedener Kommissionsmitglieder auch weitere Punkte Beachtung, die im Bericht des Bundesrats noch nicht ausgiebig beleuchtet wurden. Genannt wurden unter anderem die schnellere Umsetzung von klimapolitischen Massnahmen, die quasi-monopolistische Stellung der Grossverteiler oder die Angemessenheit der heutigen Ausgestaltung von Grenzschutzmassnahmen und Subventionen.

Die Kommission unterstützt auch das vom Bundesrat skizzierte etappenweise Vorgehen der weiteren Beratung (vgl. Bericht des Bundesrats vom 22. Juni 2022). Sie beschloss dementsprechend oppositionslos, auf die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes und des Tierseuchengesetzes (Entwürfe 1 und 3 der AP 22+) einzutreten und auf Entwurf 2 (Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht) nicht einzutreten. An ihrer Sitzung vom 1. September will sie die Detailberatung der Entwürfe 1 und 3 an die Hand nehmen, mit dem Ziel, sie in der Wintersession in den Ständerat zu bringen.

2. WAK-S nimmt Beratung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes auf

Nachdem der Nationalrat in der Sondersession verschiedene Änderungen an der Vorlage des Bundesrates zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (21.019) vorgenommen hatte, hat sich nun die WAK-S ein erstes Mal damit befasst. Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten, hat die Detailberatung aufgenommen und bis zu Artikel 25 durchgeführt.

Der Nationalrat hatte sich dagegen ausgesprochen, Leistungen von ausländischen Reisebüros von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Mit 10 zu 3 Stimmen beantragt die WAK-S, die entsprechenden Bestimmungen (Art 8 Abs. 2 Bst. b und Art. 23 Abs. 2 Ziff. 10), die auf zwei überwiesene Motionen (18.4194 und 18.4363) zurückgehen, beizubehalten. Die Anliegen der Vorstösse bleiben aus Sicht der WAK-S berechtigt. Mit 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission, dass neu nur noch umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel dem tieferen Steuersatz von 2,5 unterstehen sollen und nimmt damit das Anliegen der Motion 19.3783 auf (Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 7). Unbestritten war in der Kommission, dass der tiefere Satz künftig auch für Produkte der Monatshygiene Anwendung finden soll. Der Nationalrat hatte der entsprechenden Bestimmung (Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 10) bereits zugestimmt, womit das Anliegen der Motion 18.4205 umgesetzt ist. Mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung bestätigt die Kommission auch den Beschluss des Nationalrats, eine Steuerausnahme für Anlagestiftungen in die Vorlage aufzunehmen (Art. 21. Abs. 2 Ziff. 19 Bst. g). Bei den Steuerausnahmen im Gesundheitsbereich zeigt sich die WAK-S jedoch restriktiver als der Nationalrat und lehnt die von ihm eingebrachten Änderungen in Art. 21 Abs. 2 Ziff. 2 und 3bis ab. Die Beratung zu Ziff. 12 im selben Absatz wurde allerdings ausgesetzt, weil die Kommission vorab weitere Abklärungen zur mehrwertsteuerlichen Gleichstellung aller Spitex-Organisationen wünscht. Ausserdem wurde die Beratung zum zentralen Thema der Plattformbesteuerung sistiert, um von der Verwaltung die Möglichkeit einer Erweiterung auf digitale Dienstleistungen prüfen zu lassen. Die von der Kommission gewünschten Abklärungen sollten im 4. Quartal 2022 vorliegen. Die Kommission wird die Detailberatung somit frühestens an ihrer Sitzung vom 4. November 2022 fortsetzen.

3. Umsetzung OECD-Mindeststeuer in der Schweiz

Wenige Tage nach Verabschiedung der Botschaft des Bundesrats zur Umsetzung der 2. Säule der OECD-Steuerreform in der Schweiz (22.036) hat die Kommission dazu eine breit angelegte Anhörung durchgeführt, zu der auch die Mitglieder ihrer Schwesterkommission WAK-N eingeladen waren. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter der Kantone (FDK), Städte und Gemeinden, der Wissenschaft sowie folgender Verbände und Interessengruppen: economiesuisse, Swissholdings, Groupement des Entreprises Multinationales, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Schweizerischer Gewerbeverband, EXPERTsuisse, Schweizerische Bankiervereinigung, Schweizerischer Versicherungsverband.

Die Kommission wird die inhaltliche Beratung der Vorlage an ihrer Sitzung vom 25. August aufnehmen und im laufenden Quartal abschliessen, damit der Ständerat sich in der Herbstsession damit befassen kann.

Die Kommission hat am 27./28. Juni 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.