Die Kommission lehnt eine Klimareserve ebenso ab wie eine gesetzliche Grundlage für eine dauerhaft höhere Absatzförderung für den Schweizer Wein. Die im Budget 2023 einmalig beschlossene Erhöhung der Mittel reiche vorläufig aus.

Die WAK-S gibt der Kommissionsinitiative der WAK-N «Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein» (22.405) mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge. Die Kommission sieht keinen Handlungsbedarf, da sie keinen administrativen Mehraufwand schaffen will und die Kantone bereits über Möglichkeiten zur Reservebildung verfügen. Die Kommission lehnt zudem die Motion 22.3022 zur Absatzförderung von Schweizer Wein mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Die Mehrheit erachtet die bereits beschlossene Erhöhung der Mittel auf 9 Millionen Franken im Rahmen des Budgets 2023 für angemessen, will jedoch keine gesetzliche Grundlage für dauerhafte Erhöhungen schaffen. Dies würde den Spielraum des Parlaments in Budgetfragen einschränken und zu einer Ungleichbehandlung des Weins gegenüber anderen landwirtschaftlichen Produktgruppen führen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.

Änderung des Entsendegesetzes unbestritten

Die Kommission hat eine Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes (22.080) behandelt, mit der eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird für den Betrieb einer elektronischen Kommunikationsplattform, über welche die Vollzugsorgane der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit Daten austauschen können. Sie ist auf die Vorlage eingetreten und hat ihr oppositionslos zugestimmt. Das Geschäft kommt in der Frühjahrssession in den Ständerat.

Keine weitere Anpassung der Pflanzenschutzmittelverordnung

Nachdem der Nationalrat den Text der vom Ständerat angenommenen Motion 20.4579 von Ständerätin Maya Graf dahingehend geändert hatte, dass der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender an eine «angemessene Ausbildung» gebunden werden solle, musste sich die WAK-S erneut mit dem Vorstoss befassen. Angesichts der Änderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung, die der Bundesrat im Herbst vorgenommen hat, kommt die Kommission zum Schluss, die Forderungen der Motion seien weitgehend erfüllt. Eine Übernahme des nationalrätlichen Texts steht für sie angesichts des damit verbundenen administrativen Aufwands ohnehin nicht zur Diskussion, und vor dem neuen Hintergrund verzichtet sie nun auch darauf, am ursprünglichen Text festzuhalten. Die Kommission beantragt ihrem Rat deshalb mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.

Teilrevision Mehrwertsteuergesetz

Die Kommission hat die Detailberatung zur Vorlage der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (21.019) wiederaufgenommen (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 28. Juni 2022) und wird diese an ihrer nächsten Sitzung weiterführen. Sie wird ihre Entscheide erst kommunizieren, wenn die Beratung der Vorlage abgeschlossen ist.

Die Kommission hat am 16. Januar 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) in Bern getagt.