Die Kommission hat die im Mai begonnene Detailberatung des Zollgesetzes (22.058) wiederaufgenommen und sich sehr intensiv mit einigen zentralen Fragen auseinandergesetzt. Sie weicht mit ihren Anträgen in mehreren Punkten von den Entscheiden des Nationalrates ab.

Mit 8 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) spricht sich die Kommission dagegen aus, die Zuschlagspreise bei der Versteigerung von Zollkontingenten als Einfuhrabgaben zu definieren (Art. 6 Bst. e Ziff. 3 BAZG-VG). Damit würden Versteigerungserlöse nämlich beim Export rückerstattungsfähig und gälten als Exportsubvention, womit die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen verletzen würde. Ausserdem will die Kommission nicht, dass dem Bundeshalt Mittel entzogen werden, die dann in private Taschen fliessen. Im mit dieser Thematik zusammenhängenden 1a. Abschnitt im Zollabgabengesetz (Entwurf 2) plädiert die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen (2 Enthaltungen) für eine Änderung gegenüber dem nationalrätlichen Beschluss: Die Mehrheit will keine Austauschbarkeit von tierischen und pflanzlichen Fetten, um nicht auf diese Weise den Export von überschüssigen tierischen Fetten zu subventionieren. Weiter will die Kommission den Verzicht auf die Anmeldung nicht-zollpflichtiger Waren, den der Nationalrat in die Vorlage aufgenommen hatte (Art. 13 Abs. 1 BAZG-VG), rückgängig machen: Sie spricht sich mit 12 zu 0 Stimmen (ohne Enthaltung) für den Entwurf des Bundesrates aus. Die angestrebte Vereinfachung würde mit dieser Regelung nicht erreicht, die Risiken seien zu gross und die Daten für die Aussenhandelsstatistik würden fehlen. Schliesslich beantragt die Kommission ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, bei der Verantwortung für die Warenanmeldung beim bisherigen System zu bleiben und keine Wahlfreiheit einzuführen, auch nicht für mehrwertsteuerpflichtige Warenverantwortliche, wie es ein Kompromissantrag forderte (Art. 14 Abs. 5 BAZG-VG). Die Mehrheit fürchtet Verzögerungen bei der Zustellung und logistische Probleme.

Die Kommission hat der Verwaltung mehrere Aufträge erteilt; sie wird die Beratung an ihrer Augustsitzung fortsetzen.

Mit 8 zu 2 Stimmen (0 Enthaltungen) hat die Kommission schliesslich einer vom Nationalrat angenommenen Motion 21.4084 zugestimmt, die administrative Vereinfachungen im Zollbereich fordert.

Beratung der Vorlage zur Einführung des PLB schreitet voran

Im Oktober 2023 ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage des Bundesrats zur Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken (Public Liquidity Backstop; PLB) (23.062) eingetreten, hat die weitere Beratung damals jedoch in Erwartung des Berichts des Bundesrats zur Bankenstabilität ausgesetzt. Nun hat sie als Wiedereinstieg in die Beratung den Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) sowie Vertreter des Bankensektors (Bankiervereinigung, UBS, Raiffeisen, ZKB, Postfinance) angehört. Im Anschluss daran lehnte die WAK-S einen neuen Sistierungsantrag mit 7 zu 3 Stimmen (3 Enthaltungen) ab und nahm die Detailberatung an die Hand. Bis und mit Artikel 30b der Vorlage schliesst sie sich dem Entwurf des Bundesrats an. Umstrittene Punkte, die auch Hauptgegenstand der Anhörung waren, wie die Fragen, welcher Bankenkreis durch den PLB abgedeckt werden soll und welche Abgeltung die betroffenen Banken entrichten müssen (Ex-ante-Pauschale oder Ex-post-Entschädigung), wurden noch nicht diskutiert. Die Kommission wird die Detailberatung an der nächsten Sitzung weiterführen.

Vorstösse im Bereich Landwirtschaft

Die Kommission unterstützt die vom Nationalrat angenommene Motion 23.4212 zur administrativen Entlastung der Bauernfamilien, hat jedoch die darin genannte Frist angepasst: So sollen die geltenden Bestimmungen bis 2027 überprüft werden, die Umsetzung ist aber erst im Rahmen der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2030 möglich. Mit der entsprechenden Textänderung hat die Kommission die Motion einstimmig angenommen.

Weiter hat die Kommission die vom Nationalrat angenommene Motion 22.4552 beraten, die den Bundesrat auffordert, Massnahmen zu ergreifen, um den Einstieg von Bauernbetrieben in die Direktvermarkung zu vereinfachen. Sie beantragt dem Ständerat mit 9 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen. Die Kommission sieht keinen Handlungsbedarf, weil die nötigen gesetzlichen Grundlagen für die Weiterentwicklung der Direktvermarktung bereits vorhanden sind. Angesichts der breiten Unterstützung dieser Motion im Nationalrat ist eine Minderheit der Meinung, der Bundesrat müsse mit der Erarbeitung einer offensiveren Strategie zu Gunsten der Direktvermarktung beauftragt werden.

Aus verfahrensökonomischen Gründen beantragt die WAK-S mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion 23.4515 abzulehnen. Die Räte haben dem Bundesrat bereits mit der Motion 22.4251 den Auftrag erteilt, im Rahmen der Arbeiten zur Vorbereitung der Agrarpolitik ab 2030 eine Verbesserung von wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft anzustreben. Darunter fällt auch die Stärkung der Wertschöpfung und die Erhöhung der Einkommen in der Landwirtschaft.

Mit der Motion 22.3037 wollte der Nationalrat den Bundesrat beauftragen, bei allen Handelsabkommen von den Vertragspartnern die Anerkennung und den Schutz von geographischen Herkunftsangaben (GUB und GGA) zu verlangen. Diese Forderung geht der WAK-S zu weit, weil sie den Abschluss von neuen Handelsabkommen ganz verhindern könnte. Die Kommission lehnt die Motion deshalb mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab, reicht jedoch eine neue Kommissionsmotion ein (24.3814), die den Bundesrat auffordert, sich gegenüber allen Ländern stärker für die Einhaltung und die Anerkennung geographischer Herkunftsangaben einzusetzen.

Keine Unterstützung für Motionen zur Förderung dezentraler Schlachtkapazitäten

Einstimmig empfiehlt die Kommission zwei gleichlautende Motionen (21.4133 und 21.4134) zur Ablehnung, welche eine Unterstützung regionaler Schlachtkapazitäten zur Vermeidung langer Tiertransporte fordern. Mit etwa 600 Schlachtbetrieben sowie der Möglichkeit der Hofschlachtung bestehen aus ihrer Sicht ausreichende Strukturen, welche hohe Tierschutzstandards erfüllen und auch geografisch sinnvoll verteilt sind.

Die Kommission hat am 1./2. Juli 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) in Bern getagt.