Die Kommission befasste sich zunächst eingehend mit den Ergebnissen der verschiedenen zusätzlichen Abklärungen und Berechnungen, mit denen sie die Verwaltung im Oktober betraut hatte. Es ging dabei namentlich um die Erwerbsanreize der Individualbesteuerung und die – positiven und negativen – finanziellen Folgen für Bund und Kantone sowie um mögliche alternative Lösungen. Insbesondere die gegenüber heute potenziell höhere Belastung von Alleinverdienerehepaaren macht einem Teil der Kommission Sorgen, weshalb auch Splitting-Modelle und das Modell der alternativen Steuerberechnung diskutiert wurden. Schliesslich ist die Kommission aber mit 7 zu 6 Stimmen auf den Gegenentwurf eingetreten und hat bei den bisher beratenen Artikeln dem Nationalrat zugestimmt. Allerdings hat sie der Verwaltung im Hinblick auf die nächste Sitzung einen weiteren Auftrag erteilt: Diese soll einen Vorschlag ausarbeiten, mit dem die gemäss Bundesratsentwurf bei Alleinverdienerehepaaren ins Leere fallenden Kinderabzüge zivilstandsneutral und systematisch korrekt auf beide Elternteile aufgeteilt werden könnten, ausserdem soll sie berechnen, wie hoch der Kinderabzug in diesem Fall sein sollte. Einen Antrag, den Steuertarif so anzupassen, dass die Einnahmenausfälle auf 500 Millionen statt 1 Milliarde Franken beschränkt würden, hat die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung die noch offenen Artikel beraten und anschliessend die Gesamtabstimmung durchführen. Das Geschäft soll im Frühjahr in den Ständerat kommen.
MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll nach 2027 weitergeführt werden
Mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, die von Ständerätin Esther Friedli eingereichte Motion 24.3635 anzunehmen und spricht sich somit dafür aus, den MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen über das Jahr 2027 hinaus fortzuführen. Die Kommission unterstreicht die Bedeutung der Tourismusbranche und warnt vor den negativen Folgen einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Viele Hotels wären aufgrund der tiefen Margen gezwungen, die Erhöhung an ihre Gäste weiterzugeben. Dies könnte den Verlust vieler ausländischer Gäste zur Folge haben, da die Preise in der Schweiz bereits hoch sind. Verschiedene Stimmen wiesen weiter darauf hin, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen könne im Rahmen des Entlastungspakets einer neuen Beurteilung unterzogen werden.
Mehr Transparenz bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel
Die Kommission beantragt einstimmig, die vom Nationalrat angenommenen gleichlautenden Motionen 22.3976 und 22.3977 abzulehnen. Deren Ziel ist es, die Interchange Fees, also Gebühren, die bei einer Zahlung mit der Debitkarte an den Kartenherausgeber gehen, zu verbieten. Die Kommission erkennt zwar die Belastung insbesondere für kleine Händler an, sie ist jedoch der Ansicht, die Motionen würden an der falschen Stelle, nämlich bei den Gebühren zwischen Bank und Zahlungsabwickler (Acquirer), ansetzen. Sie sieht das Problem vielmehr bei den Gebühren zwischen Händler und Acquirer. Aus diesem Grund hat die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) eine Motion (25.3020) verabschiedet, mit der der Bundesrat beauftragt wird, für mehr Transparenz bei den Gebührenkomponenten bargeldloser Zahlungen zu sorgen. Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass Transparenz bei den Gebührenkomponenten einerseits den Händlerinnen und Händlern mehr Klarheit bei Preisverhandlungen und der Angebotswahl verschafft und andererseits den Wettbewerb stärkt und die Marktmacht der wenigen Acquirer reduziert. Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Sie sieht darin einen tiefgreifenden Markteingriff, der zu erhöhten Regulierungskosten führt und keine Verbesserungen bringen wird. Der bisherige Ansatz über das Kartellrecht, die WEKO und den Preisüberwacher ist ihres Erachtens wirksamer, um gegen hohe Händlergebühren vorzugehen.
Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft
Der Bundesrat beantragt mit seiner Botschaft 24.061 drei Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft mit einer Gesamtsumme von 13 817 Millionen Franken. Diese Summe liegt wegen der vorgesehenen Kürzungen bei den schwach gebundenen Bundesausgaben um 1,6 Prozent unter derjenigen der laufenden Vierjahresperiode. Der Nationalrat hat sich in der Wintersession dafür ausgesprochen, die Zahlungsrahmen für die Förderung von Produktion und Absatz und für die Ausrichtung von Direktzahlungen gegenüber dem Antrag des Bundesrats um 100 bzw. um 261 Millionen Franken zu erhöhen, damit für diese Bereiche nominal gleich viele finanzielle Mittel zur Verfügung stehen wie in der laufenden Vierjahresperiode. Die WAK-S unterstützt dies und beantragt ihrem Rat mit je 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Mit der Erhöhung soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Einkommen der Bauernfamilien stabil bleiben. Der Zusatzkredit von 30 Millionen für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen war in der Kommission unbestritten.
Weitere Beschlüsse im Bereich Landwirtschaft
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion 24.3078 betreffend die Verwendung des Informatiktools Digiflux in einer abgeänderten Version anzunehmen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit die vereinfachte, betriebsbezogene Meldungspflicht dauerhaft weitergeführt werden kann und die parzellenbezogene Erfassung nicht mehr obligatorisch ist. Zudem sollen Datenschutz und Datenhoheit für die meldenden Akteure zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Die Kommission will mit diesem Entscheid zu einer Beruhigung des Klimas in der Landwirtschaft beitragen.
Die von Ständerat Werner Salzmann eingereichte Motion 22.3928 verlangt, die effektiv bewirtschafteten Phasen für eine Reihe von Gemüsesorten in Zusammenarbeit mit den Gemüseproduzenten neu zu definieren. Die WAK-S beantragt ohne Gegenstimme, der Motion in der vom Nationalrat geänderten Fassung zuzustimmen. Sie begrüsst es, dass das Bundesamt für Landwirtschaft die VEAGOG-Freigabeverordnung nach runden Tischen mit der Branche auf den 1. Januar 2025 angepasst hat und das Anliegen der Motion somit bereits erfüllt ist. Somit steht auch einer baldigen Abschreibung des Vorstosses nichts entgegen.
Das Schleppschlauch-Obligatorium ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es wurde eine praxistaugliche Lösung gefunden, die in den Kantonen ohne grössere Schwierigkeiten umgesetzt wird. Die Kommission beantragt deshalb einstimmig, der Petition 22.2005, die das Obligatorium rückgängig machen will, keine Folge zu geben.
Anhörungen zum PUK-Bericht
Im August 2024 hatte die Kommission ihre weitere Beratung der Vorlage zur Einführung eines Public Liquidity Backstops (PLB) (23.062) in Erwartung des Berichts der Parlamentarischen Untersuchungskommission «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion» sistiert. Sie liess sich den Bericht nun von der PUK-Präsidentin vorstellen und hörte dazu ausserdem die Vorsteherin des EFD, den Nationalbankpräsidenten und die Verwaltungsratspräsidentin der FINMA an. An ihrer Sitzung vom 24. Februar will die Kommission weitere Anhörungen durchführen und auf deren Basis die Beratung der PLB-Vorlage fortsetzen.
Die Kommission hat am 30./31. Januar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.