Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die Vorlage zur Änderung des Tierseuchengesetzes (19.030) vorberaten. Sie empfiehlt diese einstimmig und ohne Änderung zur Annahme. Die Revision sieht vor, die Beteiligung und die Verantwortlichkeit des Bundes beim Betrieb der Tierverkehrsdatenbank klar zu regeln. Wie bisher soll die Datenbank durch die Identitas AG geführt werden.

​Die Kommission zeigt sich mit der Vorlage insgesamt zufrieden. Sie begrüsst, dass die Identitas AG in der bisherigen Form für den Betrieb der Tierverkehrsdatenbank zuständig und der Bund gleichzeitig Mehrheitsaktionär bleiben soll. Diese Regelung ermögliche den Betrieb einer verlässlichen, stets aktuellen und verfügbaren Tierverkehrsdatenbank, die gerade im Seuchenfall unabdingbar sei. Anlass zu Diskussionen gab unter anderem die Frage der Finanzierung von Weiterentwicklungen dieser Tierverkehrsdatenbank: Die Kommission will sichergehen, dass der Betrieb der Datenbank (inkl. Weiterentwicklungen) über Gebühren der Tierhalter und der Nutzerinnen und Nutzer finanziert wird. Sie ist der Ansicht, dass es hier keiner weiteren Klärung zur Kostenaufteilung zwischen Letzteren und dem Bund bedarf.

Eine weitere Diskussion betraf die erfassten Tiergattungen. Eine Minderheit schlägt vor, die betroffenen Tiergattungen auf Gesetzesstufe auf die Equiden auszuweiten – diese seien in Anbetracht der Wichtigkeit der Rückverfolgbarkeit und Herkunftsüberprüfung auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe den Rindern gleichzustellen. Die Mehrheit möchte hingegen an der Version des Bundesrates festhalten; der Beschluss wurde mit 13 zu 8 Stimmen gefällt.

Die Vorlage wird voraussichtlich in der Wintersession vom Nationalrat behandelt.

Neues Instrument zur Förderung innovativer Unternehmen

Die WBK-N hat mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 19.436 von Nationalrat Fathi Derder (FDP, VD) Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative will Artikel 19 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) dahingehend ändern, dass die Innosuisse Innovationsprojekte von Unternehmen direkt fördern kann. Bisher können Fördermittel nur an von Unternehmen beauftragte Hochschulforschungsstätten ausbezahlt werden. Die Gesetzesänderung zielt vor allem auf innovative KMU und Start-Ups, denen die Mittel zur internen Entwicklung und die zeitlichen Möglichkeiten fehlen, das Verfahren über eine Hochschule abzuwickeln.

Eine Mehrheit der Kommission befürwortet dieses Anliegen. Innovation sei eine essenzielle Stärke von Schweizer Unternehmen. Für eine Anzahl von Unternehmen sei der Umweg über eine Hochschule unter Umständen jedoch zu kostspielig und zu zeitintensiv. Die Kommission möchte deshalb in einem ersten Schritt die Möglichkeit prüfen, Unternehmen für deren interne Innovationen direkt unterstützen zu können. Die geplante Flexibilisierung der Förderinstrumente der Innosuisse in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Teilrevision des FIFG wird von der Mehrheit zwar begrüsst, sie gehe in diesem von der Initiative hervorgehobenen Punkt zu wenig weit (zur geplanten Teilrevision siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 20. September 2019). Eine industriepolitische Steuerung durch diese direkten Auszahlungen an Unternehmen gelte es jedoch zu vermeiden.

Ein Teil der Kommission gab der Initiative keine Folge und merkt an, dass die Ergebnisse der Vernehmlassung zur genannten Revision abzuwarten seien. Es gelte, eine allfällige Revision des Verfahrens in diesem Kontext zu prüfen. Die parlamentarischen Initiative wird an die WBK-S zur Zustimmung überwiesen.

Ablehnung der parlamentarischen Initiative 19.425

Die WBK-N hat mit 17 zu 6 Stimmen beschlossen, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Carlo Sommaruga (SP, GE), die die (Wieder-)Eingliederung älterer und junger Leute in den Arbeitsmarkt und die dafür notwendige Finanzierung zum Gegenstand hat, keine Folge zu geben.

Die Kommission hat sich intensiv mit der Initiative auseinandergesetzt. Ziel der Initiative es ist, die Finanzierung von Massnahmen sicherzustellen, mit denen über 50-jährige und junge Leute in den Arbeitsmarkt (wieder-)eingegliedert werden. Gefordert wird, 300 Millionen Franken pro Jahr aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den Bund in einen Fonds für Weiterbildung und berufliche Eingliederung einzuzahlen.

Entsprechend adressierte die ablehnende Mehrheit der Kommissionsmitglieder ihre Argumente. Verwiesen wurde u.a. auf die BFI-Botschaft, die sich gleichfalls mit der Finanzierung von Fort- und Weiterbildung befasse. Auch habe der Bundesrat seiner Entscheidung zur Begrenzungsinitiative Massnahmen zur Seite gestellt, die insbesondere auf die Verbesserung der Situation älterer Arbeitsloser abzielten. Zudem sei die weitere Entwicklung des Arbeitsmarktes vor dem Hintergrund der zukünftigen demographischen Entwicklung zu beachten.

Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Insbesondere für ältere Personen, die ihre Arbeit verloren hätten, steige das Risiko an, längere Zeit arbeitslos zu bleiben. Notwendig sei daher eine fokussierte berufliche Ausrichtung und eine unablässige Weiterbildung.

Die WBK-N erkennt gleichwohl bei der fortwährenden Aus- und Weiterbildung sowohl jüngerer als auch älterer Personen Handlungsbedarf, weshalb das Thema noch einmal traktandiert wird.

Die Kommission hat am 10. Oktober 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (CVP, FR) in Bern getagt.