Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) möchte die Kantone bei der Entwicklung einer Politik der frühen Kindheit unterstützen. Sie hat mit 17 zu 8 Stimmen eine entsprechende Vorlage verabschiedet. Vorgesehen ist, dass der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig Finanzhilfen gewähren kann, und zwar für die Dauer von je drei Jahren in der Höhe von jährlich 100'000 Franken. Damit setzt sie die parlamentarische Initiative 17.412 Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter von NR Matthias Aebischer (SP, BE) um.

Die Kommission liess sich über die Ergebnisse der Vernehmlassung informieren, die sie letzten Herbst durchgeführt hatte. 18 Kantone und 4 nationale Parteien, eine Mehrheit der Wirtschaftsverbände sowie zahlreiche Trägerschaften aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpolitik begrüssten im Grundsatz den Vorschlag der Kommission; sechs Kantone, drei Parteien sowie einige Wirtschaftsverbände sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Die Kommission sieht sich somit in ihrem Vorhaben gestärkt und hält an der Vorlage fest: Der Bund soll die Kantone dabei unterstützen, strategiegebundene Massnahmenpakete im Bereich der frühen Kindheit zu entwickeln und umzusetzen.

Eine Minderheit beantragt, die Kantone für die Entwicklung dieser Massnahmenpakete nicht mit 100'000 Franken pro Jahr zu unterstützen, sondern mit 150'000. Eine weitere Minderheit spricht sich gegen die Vorlage aus. Sie lehnt es ab, kantonale Programme zu finanzieren und verweist darauf, dass Gemeinden und Kantone für diesen Bereich zuständig seien und schon heute vielerorts ein bedarfsgerechtes Angebot in der frühen Förderung bestehe.

Der Gesetzesentwurf, der Finanzierungsbeschluss sowie der erläuternde Bericht werden voraussichtlich vor Ende Monat veröffentlicht. Der Ergebnisbericht und die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung sind ab sofort auf der Internetseite der Kommission sowie auf dem Portal der Schweizer Regierung verfügbar. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sommersession 2020 vom Nationalrat behandelt.

Kommission will regelmässiges Monitoring der Armutssituation

Die WBK-N beantragt mit 17 zu 7 Stimmen die Annahme der Motion 19.3953 s Mo. Ständerat (WBK-SR). Regelmässiges Monitoring der Armutssituation in der Schweiz. Sie teilt die Ansicht ihrer Schwesterkommission und des Ständerates, dass die Armutsbekämpfung evidenzbasiert und nicht nur auf der Grundlage punktueller Analysen erfolgen solle. Dafür sei das Vorliegen von entsprechenden Indikatoren notwendig. Das 2018 ausgelaufene «Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut» habe gezeigt, dass weiterhin Handlungsbedarf in diesem Bereich bestehe. Ein Monitoring, das vom Bund verantwortet würde, sei deshalb für eine Steuerung der Armutspolitik unabdingbar.

Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion. Im Rahmen des oben genannten nationalen Programms seien bereits zahlreiche Studien realisiert und Empfehlungen ausgesprochen worden, die bis 2024 umgesetzt würden.

WBK-N möchte Bundesbeiträge an J+S-Lager erhöhen

Die Kommission hat beschlossen, den Bundesrat aufzufordern, die Beiträge für J+S-Lager weiter als von ihm vorgesehen zu erhöhen. Sie unterstützt damit das Anliegen der Schwesterkommission, die Lagerbeiträge von aktuell 7.60 Franken auf maximal 16 Franken zu setzen (vgl. Medienmitteilung vom 18. November 2019). Der Bundesrat sieht im Hinblick auf eine Verordnungsänderung vor, den Rahmen für die Erhöhung der Beiträge lediglich auf 12 Franken pro Person und Tag festzulegen. Hintergrund des Anliegens bildet das Urteil des Bundesgerichts über die Unentgeltlichkeit der Volksschule.

Anhörungen zur Volksinitiative zum Verbot von Tier- und Menschenversuchen

Die Kommission hat die Beratung der Volksinitiative 19.083 «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» aufgenommen. Sie hat dazu das Initiativkomitee und weitere Kreise angehört. Folgende Institutionen und Organisationen haben an der Anhörung teilgenommen: die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT), die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST), das 3R Kompetenzzentrum Schweiz (3RCC), die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK), die Eidgenössische Ethikkommission Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH), der Schweizer Tierschutz (STS), die Stiftung Tier im Recht (TIR), swissuniversities, der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz (Interpharma) und die Universität Zürich. Das weitere Vorgehen wird die WBK-N im Rahmen einer Sitzung im nächsten Quartal beschliessen.

ETH-Gesetz

Die Kommission hat ihre Arbeiten in Zusammenhang mit der Revision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) fortgesetzt. Wie an ihrer letzten Sitzung angekündigt, hat die WBK-N die Verantwortlichen der Institutionen des ETH-Bereichs angehört. Zur Sprache kam dabei die doppelte Autonomie einerseits der Institutionen dieses Bereiches gegenüber dem ETH-Rat und andererseits des ETH-Rates gegenüber dem Bundesrat. Ausserdem hat die Kommission nähere Informationen zu den Aufgaben und zur Funktionsweise der ETH-Beschwerdekommission sowie zu weiteren Beschwerdemöglichkeiten erhalten.

Die Kommission kann somit an ihrer nächsten Sitzung die Beratung der Revisionsvorlage des Bundesrates aufnehmen.

Die Kommission hat sich mit Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, und Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, über die Herausforderungen der laufenden Legislatur im Bereich der Sport-, der Bildungs- und der Forschungspolitik ausgetauscht.

Die Kommission hat am 13./14. Februar 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mathias Reynard (SP, VS) in Bern getagt.