Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Bundesrat zu beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen für die Eizellenspende zu schaffen.

Die WBK-N hat sich im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative 21.421 von Nationalrätin Katja Christ erneut mit der seit vielen Jahren diskutierten Frage der Eizellenspende befasst. Sie spricht sich mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung klar für die Legalisierung der Eizellenspende aus und beauftragt den Bundesrat mit der Kommissionsmotion 21.4341, die gesetzlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen für die Eizellenspende zu schaffen. Mit einer Lockerung der Bestimmungen über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung will die Kommission erreichen, dass unfruchtbare Paare mit Kinderwunsch auch in der Schweiz Zugang zu entsprechenden Behandlungen haben. Gleichzeitig möchte sie damit die gesetzliche Ungleichbehandlung von Mann und Frau beheben, ist die Samenspende doch erlaubt und gängig. Die Kommissionsminderheit lehnt die Motion ab.

80 Millionen für Schweizer Sportanlagen

Die WBK-N gibt grünes Licht für Finanzhilfen im Umfang von rund 80 Millionen für Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Dies hat sie im Rahmen der Behandlung des Geschäfts 21.030 s Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Finanzhilfen (NASAK 5) beschlossen und die Vorlage einstimmig verabschiedet. Sie unterstützt die Vorlage und erachtet sie als ausgewogen. Finanzhilfen sind in diversen Sportbereichen vorgesehen, unter anderem im Wassersport, Eissport, Rasen- oder Turnsport. Sie begrüsst insbesondere auch, dass die Nutzung der Anlagen nicht einzig auf den Spitzensport begrenzt bleibt. Auch die vom Ständerat eingebrachten zusätzlichen Projekte – namentlich eine Schwimmhalle in Bern, eine Sporthalle in Schiers und das Sportzentrum Kerenzerberg – waren in der Kommission unbestritten. Eine breitere Diskussion fand zum Kredit für «diverse weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung» statt. Die Mehrheit folgt dem Ständerat und möchte diesen auf 15 Millionen erhöhen, eine Minderheit möchte den Kredit gemäss Bundesrat auf 7,67 Millionen belassen (Abstimmung erfolgte mit 15 zu 7 Stimmen). Mit 15 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission zudem, die allfällige Umnutzung dieser Kredite zu flexibilisieren und dabei ebenfalls dem Ständerat zu folgen (Art. 3). Eine Minderheit lehnt dies ab. Die Kommission hat die Vorlage einstimmig mit 22 zu 0 zu Handen des Nationalrates verabschiedet. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Wintersession im Nationalrat behandelt.

Horizon Europe: Aussprache mit dem Bundespräsidenten

Die Kommission zeigt sich besorgt über die Entwicklung der europäischen Forschungszusammenarbeit. Sie liess sich vom Bundespräsidenten und der Staatssekretärin über den Stand der Verhandlungen zu den europäischen Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation informieren und begrüsste die Bemühungen des Bundesrates, trotz der blockierten Verhandlungen die Stärke des Forschungsplatzes Schweiz zu erhalten. Sie bekräftigt dabei, dass rasches Handeln vonnöten sei, und nahm dabei mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Vollassoziierung an Horizon Europe Ziel des Bundesrates bleibt. Die Kommission erörterte unter anderem Fragen zu den Überbrückungs-, Ergänzungs- und Ersatzmassnahmen, Fragen zur Rolle und Positionierung der forschungsnahen innovativen Unternehmen sowie zur (internationalen) Zusammenarbeit der Organisationen der Wissenschaft.

Klares Zeichen für die 3R-Forschung

Mit 15 zu 10 Stimmen hat die Kommission der Initiative 21.426 von Nationalrätin Katja Christ Folge gegeben, welche verlangt, dass die Ressourcen für die 3R-Forschung aufgestockt werden. Die Kommission möchte so ein klares Zeichen setzen für die Förderung und Stärkung von Alternativmethoden zu Tierversuchen in der Schweiz. Dieser Beschluss ist die konsequente Fortsetzung der an ihrer letzten Sitzung aufgenommenen Diskussion, im Zuge derer sie zahlreiche in diesem Bereich tätige Organisationen angehört hatte. Ein Teil der Kommission hält die Initiative zwar für sinnvoll, erachtet den Weg, wie die Alternativmethoden gefördert werden sollen, aber nicht für den richtigen.

Die Kommission hat zudem Kenntnis genommen von der Petition 21.2004, welche über eine Erhöhung der Subventionen für die tierversuchsfreie Forschung das gleiche Ziel erreichen will. Überdies hat sie beschlossen, der Petition 20.2022 keine Folge zu geben, welche die Beendigung des Speziesismus fordert.

Covid-19-Gesetz: Kommission unterstützt die Verlängerung einzelner Bestimmungen zur Bekämpfung der Pandemie

Der Bundesrat möchte einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes vorsorglich verlängern. Dies soll ihm ermöglichen, die Pandemie und ihre Folgen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur wirksam zu bekämpfen. Die Kommissionsmehrheit unterstützt dies im Grundsatz und hält es so in einem Mitbericht an die federführende Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) fest. Anträge unter anderem zur Verlängerung der Härtefallmassnahmen und der Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung oder zur Verhinderung der Verlängerung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen für Transformationsprojekte wurden allesamt abgelehnt.

Keine neue Disposition zur Förderung der politischen Bildung

Mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen lehnt es die Kommission ab, eine neue Disposition zur Förderung der politischen Bildung im Berufsbildungsgesetz einzuführen. Sie beantragt ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative 21.429 Masshardt. Politische Bildung ist im öffentlichen Interesse keine Folge zu geben. Die Initiative sieht vor, Artikel 55 des Berufsbildungsgesetzes anzupassen, um neu Massnahmen zur Förderung der politischen Bildung bundesseitig unterstützen zu können. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Situation im Staatskundeunterricht auf Sekundarstufe II keine grundlegenden Defizite aufweist und der Bund auf der Grundlage von Artikel 54 bereits über die Möglichkeit verfügt, Projekte im Bereich der politischen Bildung zu fördern. Die Minderheit hingegen weist auf den in verschiedenen Studien aufgezeigten grossen Bedarf an politischer Bildung insbesondere bei Berufsschülerinnen und Berufsschülern hin und möchte den Bund stärker in die Unterstützung von Projekten zur Förderung der politischen Bildung einbeziehen.

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Die Kommission hat mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Kantonsinitiative 20.308 s Kt. Iv. GE. Für eine konsequente Bundespolitik im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung keine Folge zu geben. Der parlamentarischen Initiative 21.412 n Pa. Iv. Brenzikofer. Von Tagesstrukturen zu Tagesschulen hingegen gibt sie mit 15 zu 9 Stimmen Folge mit der Idee, dieses Anliegen in die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 n Pa. Iv. WBK-NR. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung zu integrieren.

Die Kommission hat am 4./5. November 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Valérie Piller Carrard (SP, FR) und teilweise im Beisein von von Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, und Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, in Bern getagt. Am Donnerstagabend hat sie die Firma Regenhu in Villaz-St-Pierre besucht und sich im Espace Jean Tinguely – Niki de Saint Phalle mit einer Delegation der Stadt Freiburg sowie bei einem Abendessen mit einer Delegation des Kantons austauschen können.