Mit dem Verzicht auf eine Ersatzabgabe bestätigt die Kommission einen der Grundsatzentscheide ihrer bisherigen Beratungen. Die Kommissionsmehrheit möchte mit diesem Schritt direkte Investitionen der Unternehmen in das unabhängige Filmschaffen fördern und damit die Filmförderung in der Schweiz auf eine zusätzliche Säule stellen. Die Minderheit hingegen sieht keinen Anlass, vom gut funktionierenden System der Ersatzabgaben abzuweichen und beantragt, beim Konzept des Bundesrates zu bleiben. Als Alternative zur Ersatzabgabe hat sich die WBK-S für die Einführung einer Nachzahlungspflicht ausgesprochen, der zufolge das zuständige Bundesamt bei Nichterfüllung der Investitionspflicht eine Nachzahlung an eine Filmförderungsinstitution verfügen kann. Der im Februar getroffene Beschluss, dass die betroffenen Unternehmen jährlich mindestens vier Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufzuwenden haben, stand nicht nochmals zur Debatte.
Bei den Investitionsmöglichkeiten beantragt die Kommission ihrem Rat oppositionslos eine Ergänzung, um Investitionen an anerkannte Filmförderungsinstitutionen zu ermöglichen. Bereits im Februar hatte sie beschlossen, dass die Bewerbung von Schweizer Filmen bis zu einem Betrag von 500 000 Franken pro Jahr als Aufwendung anrechenbar sein soll. Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die WBK-S eine weitere Ergänzung abgelehnt, nach welcher sich die Investitionspflicht zur Hälfte mit Eigenproduktionen erfüllen liesse. Eine Minderheit hält am Antrag fest.
Weiter beantragt die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Ausnahme von der Investitionspflicht, wie vom Bundesrat vorgesehen, auf die SRG zu beschränken. Der Nationalrat hatte die Ausnahme auch auf regionale Fernsehveranstalter mit oder ohne Konzession ausgeweitet. Eine Minderheit beantragt, bei der Fassung des Nationalrates zu bleiben. Zuletzt hat die WBK-S mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag abgelehnt, welcher die in Artikel 29 vorgesehene Strafbestimmung auf den gesamten Tatbestand der Einverleiherklausel (Artikel 19) ausdehnen wollte, um dieser in ihrem gesamten Gehalt den strafrechtlichen Schutz zukommen zu lassen. Eine Minderheit trägt den Antrag in den Rat.
Mit dem Abschluss der Beratungen der WBK-S ist die Revision des Filmgesetzes (20.030) bereit für den Ständerat, welcher sich in der Sommersession mit der Vorlage auseinandersetzen wird.
Psychische Gesundheit der Jungen in der Covid-19-Pandemie
Die Kommission ist sich bewusst, wie schwierig die Situation für Jugendliche und junge Erwachsene in der Covid-19-Pandemie ist. Daher hat sie Vertreterinnen und Vertreter von Pro Juventute und des Westschweizer Verbands CIAO sowie für den Bereich der Gesundheit von Jugendlichen und Kindern verantwortliche Personen des Waadtländer Universitätsspitals (CHUV) angehört. Während sich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der ersten Phase namentlich über die Ansteckung im eigentlichen Sinne und die Verantwortung gegenüber Risikogruppen Sorgen gemacht hatten, rückten in der zweiten Welle die Psyche und die gesellschaftliche Teilhabe in den Vordergrund. Die Präsentationen haben bestätigt, dass die Jugendlichen sehr unter der aktuellen Situation leiden, die Anfragen bei allen Gesundheitsfachpersonen stark zugenommen haben und die Einrichtungen überlastet sind. Die angehörten Einrichtungen haben zudem darauf hingewiesen, dass die Ressourcen nicht ausreichen, um dieser deutlich gestiegenen Nachfrage nachzukommen. Die Kommissionsmitglieder gehen darin einig, dass die Offenhaltung der Schulen sicher dazu beigetragen hat, Notsituationen zu begrenzen, und dass dank der guten Zusammenarbeit zwischen Verbänden, Kantonen und Gemeinden auf die aktuellen Bedürfnisse eingegangen werden kann. Eine zusätzliche Investition seitens des Bundes wird derzeit nicht gefordert.
Verbesserungen des Systems für die Berufsbildungsfinanzierung
Die Kommission hat sich mit der Motion 21.3007 («Bessere Steuerung und Planbarkeit in der Berufsbildungsfinanzierung») der WBK-N befasst, die den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Vorschlag zur besseren Steuerung und Planbarkeit der Berufsbildungsfinanzierung zu erarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Die entsprechenden Massnahmen werden im Rahmen der nächsten BFI-Botschaft festgelegt. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.
Kampagne gegen Belästigungen an den ETH: WBK-S erachtet Motion als erfüllt
Die Kommission hat die Motion 21.3010 («Kampagne gegen Belästigungen an den ETH») ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission vorberaten. Sie hat von den verschiedenen Massnahmen Kenntnis genommen, die an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) bereits ergriffen wurden. Ausserdem hat sie festgestellt, dass die strategischen Ziele der ETH angepasst wurden mit dem Ziel, die Bemühungen in diesem Bereich fortzusetzen, und dass ab dem Herbstsemester eine Sensibilisierungskampagne geplant ist. Die Kommission begrüsst die ergriffenen und geplanten Massnahmen und ist der Ansicht, dass sich die Anliegen der Motion damit in Umsetzung befinden. Daher beantragt sie ihrem Rat mit 7 zu 3 Stimmen die Ablehnung der Motion. Die Kommissionsminderheit wiederum beantragt, die Motion anzunehmen, um zu unterstreichen, dass für die Lösung dieses Problems ein kultureller Wandel erforderlich ist, der Zeit benötigt.
Die Kommission hat am 26. April 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI, in Bern getagt.