Die WBK-S hat die Differenzbereinigung beim Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (22.022) vorgenommen. Die vom Nationalrat vorgeschlagenen Änderungen überzeugen sie nicht, weshalb sie ihrem Rat beantragt, bei den meisten noch zu diskutierenden Punkten an dessen ursprünglichem Beschluss festzuhalten.

Insbesondere spricht sich die Kommission gegen eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesetzes (Art. 2) aus, die es der Bundeskanzlei ermöglichen würde, den Kantonen bestimmte Informatikmittel und elektronische Schnittstellen vorzuschreiben. Dieser Vorschlag stiess auf heftigen Widerstand der Kantone.

Die Kommission ist sich bewusst, wie wichtig es ist, den Einsatz elektronischer Mittel für die Interaktion der Bundesbehörden mit anderen Behörden, Unternehmen und natürlichen Personen zu fördern. Deshalb nähert sie sich in diesem Punkt (Art. 3) der Formulierung des Nationalrates an.

Die Kommission wünscht sich mehrheitlich, dass Vereinbarungen nach Artikel 4 sowie entsprechende internationale Abkommen nur nach Konsultation der betroffenen Kantone abgeschlossen werden dürfen.

In Bezug auf die Offenlegung des Quellcodes (Art. 9) und die öffentliche Zugänglichmachung von Daten (Art. 10) bekräftigt die Kommission ihren Willen, dem Beschluss des Bundesrates zu folgen.

Ferner hält die WBK-S an ihrer Position fest, dass die Veröffentlichung der Metadaten auch an eine andere Verwaltungseinheit als das Bundesamt für Statistik (BFS) delegiert werden kann.

Über die Motion 22.3122 «Nutzenorientierte Digitalisierungsoffensive der Schweizer Verwaltung» wird die Kommission erst nach Abschluss der Beratung dieses Gesetzes befinden.

Weltausstellung 2025 in Osaka (22.027)

Die WBK-S befürwortet den Verpflichtungskredit für die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2025 in Osaka und den Bau des Schweizer Pavillons. Sie beantragt einstimmig, den Zahlungsrahmen in Höhe von 16,7 Millionen Franken zu genehmigen.

Die Kommission zeigt sich erfreut darüber, dass der Schweizer Pavillon den Schwerpunkt auf die Innovationskraft der Schweiz und deren Leistungen in den Bereichen Umwelt und Wirtschaft legt.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat die Kommission an der Sitzung über seine neuen Richtlinien und Praktiken für die Zusammenarbeit mit den Sponsoren orientiert. Für die Kommission ist es wie für den Bundesrat besonders wichtig, dass mit der privaten finanziellen Unterstützung ein Image der Schweiz vermittelt wird, das im Einklang steht mit den Themen und Werten, welche die Schweiz in den Vordergrund stellen will.

Zusätzliche Ressourcen und neue Anreize für die 3R-Forschung

Im Nachgang zu einer Anhörung einer Vertretung des Kompetenzzentrums 3R, von Interpharma und des Schweizer Tierschutzes hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der parlamentarischen Initiative 21.426 «Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben» Folge zu geben. Sie erkennt weiterhin Handlungsbedarf und möchte für die Zukunft die 3R-Forschung weiter stärken. Die Kommission gibt damit ihrer Schwesterkommission grünes Licht zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage.

In diesem Kontext hat die Kommission beschlossen, den Petitionen 17.2022 «Für ein Verbot von Primatenversuchen» sowie 21.2027 «Echter Tierschutz jetzt!» keine Folge zu geben.

Fonds soll Finanzierungsgrundlage für die Schweizer Forschung sichern

In Umsetzung der Standesinitiativen von Basel-Landschaft (21.327) und Basel-Stadt (21.328) hat die Kommission einen Vorentwurf ausgearbeitet und mit 12 zu 1 Stimme entschieden, diesen in eine Vernehmlassung zu schicken. Der Vorentwurf sieht die Schaffung eines befristeten Fonds vor, der für die aktuelle Programmperiode von Horizon Europe die Mittel zugunsten der Schweizer Forschung besser absichert, damit eine ähnlich sichere Finanzierungsgrundlage wie im Fall einer Assoziierung besteht. Die Vorlage wird nun finalisiert und die Vernehmlassung voraussichtlich bis anfangs November, begleitet von einer separaten Medienmitteilung, eröffnet.

Aus verfahrenstechnischen Gründen hat die WBK-S anschliessend mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschieden, der Standesinitiative des Kantons Genf (21.320) keine Folge zu geben.

Digitalisierung: Geschlechterperspektive berücksichtigen

Aus Sicht der Kommission sollte die Gleichstellung der Geschlechter künftig über die Digitalisierung gefördert werden. Daher beantragt sie ihrem Rat mit 9 zu 3 Stimmen, die Motion 22.3879 «Geschlechterperspektive bei der Digitalisierung berücksichtigen» anzunehmen. Die Kommission fordert den Bundesrat damit auf, auch in den künftigen Digitalisierungsstrategien Massnahmen gegen Benachteiligungen vorzusehen. Sie wünscht, dass dieser Auftrag ausdrücklich als Chance verstanden wird, die Bedürfnisse von Frauen im Rahmen der Digitalisierungspolitik des Bundes besser zu berücksichtigen.

Förderung von Tagesschulen: Kommission gibt der parlamentarischen Initiative 21.412 keine Folge

Die Kommission hat mit 7 zu 5 bei 1 Enthaltung beschlossen, der pa. Iv. 21.412 keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, die gesetzlichen Grundlagen für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten zu schaffen. Zudem verlangt sie ein Förderprogramm, welches Kantone bei der Einrichtung von Tagesschulen unterstützt.

Die Struktur und Logik einer Tagesschule basiere in Abgrenzung zu den familienergänzenden Betreuungsstrukturen grundsätzlich auf einem pädagogischen Konzept und sei nur sekundär der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie verpflichtet. Die Kommission äussert mit Blick auf die kantonale Schulhoheit grundsätzliche Bedenken hinsichtlich des Anliegens der pa. Iv. Kantone, Städte und Gemeinden sind unabhängig von einem Bundesengagement in der Lage, ihre Schulstrukturen bei Bedarf anzupassen. Zudem verweist sie auf den laufenden Gesetzgebungsprozess, den die Schwesterkommission zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» lanciert wurde. Der Gesetzesvorentwurf sieht unter anderem vor, die Kantone via Programmvereinbarungen zu unterstützen – potentiell und je nach kantonalem Bedürfnis auch für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Angeboten im schulergänzenden Bereich. Die Kommission wird unter anderem die verfassungsrechtlichen Fragen bei der Beratung der Gesetzesvorlage (21.403) vertiefen. Die Initiative 21.412 geht zur Vorprüfung zurück in die WBK-N.

Verstärktes Vorgehen gegen Lebensmittelbetrug

Die Kommission hat drei Motionen aus dem Nationalrat zum Thema Lebensmittelbetrug vorberaten (21.3936, 21.3903, 21.3691).

Der Kommission ist es ein Anliegen, dass zum Schutz der heimischen Landwirtschaft, der Lebensmittelindustrie und der Konsumentinnen und Konsumenten verstärkt gegen Lebensmittelbetrug vorgegangen wird. Mit einer erhöhten Aktivität der EU in diesem Bereich soll die Schweiz nicht zu einer Insel für Lebensmittelbetrug in Europa werden. Die Kommission versteht die Motionen als offen gehaltener Auftrag an den Bundesrat, Rechtsgrundlagen zu schaffen, um Lebensmittelbetrug gezielt zu identifizieren ohne die Kontrollbelastung für Betriebe zu erhöhen. Die Strafverfolgung durch die Kantone soll dadurch effektiver ausgestaltet werden.

Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Annahme der Motion 21.3936, mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung die Annahme der Motion 21.3903 und mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Annahme der Motion 21.3691. Der Bundesrat beantragt ebenfalls Annahme aller Motionen.

Bessere Kontrolle des Welpenhandels

Mit der einstimmigen Annahme der Motion 21.4622 «Schluss mit tierquälerischem Welpenhandel» anerkennt die Kommission, dass es Massnahmen braucht, um den Import von Hundewelpen, die im Ausland – namentlich in Osteuropa – von international operierenden kriminellen Organisationen unter inakzeptablen Bedingungen gezüchtet werden, zu stoppen. Der Bundesrat teilt diese Auffassung und wird sich dieser Sache im Rahmen der Revision der Tierschutzverordnung (TSchV) annehmen, die noch dieses Jahr in die Vernehmlassung geschickt wird.

Importverbot für Stopfleber: Kommission möchte Präzisierungen

Die Kommission hat beschlossen, die Behandlung der Motion 20.3021 «Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber» zu sistieren. Die Kommission möchte zunächst die Veröffentlichung des Bundesratsberichts über die Einführung von Meldepflichten bei Stopfleberprodukten abwarten. Zudem hat sie die Bundesverwaltung beauftragt, ihr Informationen zur internationalen Praxis in diesem Bereich und den möglichen Auswirkungen eines solchen Verbots vorzulegen.

Finanzielle Ausstattung des Schweizer Nachwuchssports

Die für Sportfragen zuständige WBK-S hat sich grundsätzlich mit der finanziellen Ausstattung des Schweizer Nachwuchssports befasst. Sie lotet derzeit Möglichkeiten einer allfälligen Verbesserung aus.

Die Kommission hat am 17./18. Oktober 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Benedikt Würth (M-E, SG) in Bern getagt.