Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats die Annahme der Motion 20.3050. Mit dieser sollen die Abschlüsse der höheren Berufsbildung mit den Titelbezeichnungen «Professional Bachelor» und «Professional Master» ergänzt werden. Dadurch soll auch die internationale Kompatibilität dieses im Arbeitsmarkt stark verankerten Bildungswegs gewährleistet werden.

Die Kommission nahm im Austausch mit Vertretern der Verwaltung mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Anliegen der Motion vom Nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung im Sinne eines Prüfauftrags aufgenommen wurde. Ziel sei es, diese Frage als Teil eines Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung zu klären und im Rahmen einer Botschaft in der kommenden Legislatur zuhanden des Parlaments zu verabschieden.

Die Kommission begrüsst den Willen der Verbundpartner, mittels Massnahmenpaket die höhere Berufsbildung generell zu stärken. In der spezifischen Frage der Titeläquivalenz sieht sie ebenfalls Handlungsbedarf; es gilt, den inländischen Arbeitskräften auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt bestmögliche Konditionen zu garantieren. Gerade um einer Akademisierung entgegenzuwirken und die Ausbildungsgänge an den Höheren Fachschulen (Tertiär B) zu stärken, drängen sich nach Ansicht der Kommission die von der Motion verlangten Titelbezeichnungen «Professional Bachelor» und «Professional Master» auf. Die Kommission will damit in dieser Sache Klarheit schaffen und beantragt ihrem Rat mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion 20.3050 anzunehmen.

Kommission möchte Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren und gibt der Initiative 22.424 Folge

Bei den Anforderungen an Lebensmittel sieht das Lebensmittelgesetz Kennzeichnungs- und Auskunftspflichten vor. Die Kommission möchte die Liste der Kennzeichnungen (Art. 13 LMG) bei Frischprodukten, also unverarbeiteten Lebensmitteln, um einen Buchstaben ergänzen; neu soll die Transportart, insbesondere Flugtransporte, deklariert werden müssen. Die Kommission verspricht sich dadurch, einen Beitrag zur Schaffung von nachhaltigen und transparenten Lieferketten zu leisten. Damit stimmt sie dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zu und hat der parlamentarischen Initiative 22.424 mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Teile der Kommission zeigten sich skeptisch gegenüber dem Nutzen der Initiative und lehnten das Anliegen ab. Die WBK-N wird sich mit der Umsetzung der Initiative befassen.

Kommission befürwortet Massnahmen zur Stärkung der geschlechtsspezifischen Medizin

Es ist der Kommission ein Anliegen, den geschlechtsspezifischen Blick in der Medizin zu verankern. Der Nationalrat hat die Motion mit dem Titel Förderung von Forschung und Therapie für spezifische Frauenkrankheiten (22.3869) angenommen, welche auf Anliegen zurückgeht, die in der Frauensession 2021 erarbeitet wurden. Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion anzunehmen, und verlangt damit vom Bundesrat, dass er sich diesbezüglich im Rahmen seiner Zuständigkeit engagiert. Damit nimmt die Kommission einen Teil der Petition der Frauensession Einführung eines nationalen Programms zu Diskriminierung und implizitem Bias im Gesundheitswesen (21.2036) auf.

Weiter beantragt sie ihrem Rat einstimmig, ihr Kommissionspostulat Strategie für die frühzeitige Erkennung von Endometriose (23.3009) anzunehmen. Damit gibt sie der Petition Endometriose - Geben Sie Betroffenen eine Stimme! (22.2012) der Schweizerischen Endometriose-Vereinigung (Endo-Help) Folge.

Hinsichtlich der Motion Gender-Medizin. Schluss mit Frauen als Ausnahme in der Medizin (22.3868) ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, das Anliegen mit der obigen zur Annahme beantragten Motion bereits ausreichend aufgenommen zu haben. Ausserdem will sie am Grundsatz festhalten, dass nationale Forschungsprogramme (NFP) bottom-up lanciert werden müssen. Aus diesen Gründen beantragt sie ihrem Rat mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Ein nationales Forschungsprogramm zu Gendermedizin ist ohnehin in fortgeschrittenem Prüfungsstadium. Eine Kommissionsminderheit möchte mit der Annahme den Bundesrat verpflichten, die Forschung über frauenspezifische Krankheiten zu erhöhen.

Änderung des Patentgesetzes (22.078)

Die Kommission hat die Beratung der Revision des Patentgesetzes aufgenommen. Mit dieser Änderung schlägt der Bundesrat vor, das Gesetz an die internationalen Standards anzupassen und die Attraktivität des Schweizer Patentsystems zu erhöhen, in erster Linie für die KMU sowie für die Erfinderinnen und Erfinder.

An dieser ersten Sitzung wurden Fachleute von Technology Transfer der ETH sowie Vertretungen vom Schweizerischen Gewerbeverband, von Economiesuisse und von Scienceindustries angehört.

Die Kommission hat vor allem nähere Informationen über die international und in der EU geltenden Regelungen verlangt. Die Arbeiten werden an einer der nächsten Sitzungen fortgesetzt, wahrscheinlich nach der Sommerpause.

Weiteres

Die Kommission hat von den Vorentscheiden des Bundesrats zur Haushaltsbereinigung Kenntnis genommen (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 25. Januar 2023). Sie hat dabei konstatiert, dass der Pflichtbeitrag, der für eine Assoziierung an das europäische Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe notwendig gewesen wäre, ab 2024 nicht mehr budgetiert werden soll. Im Falle einer Horizon-Assoziierung will der Bundesrat die Mittel via Nachtragskredit beantragen. Gleichzeitig bekräftigt der Bundesrat, dass «der Forschung kein Geld entzogen werden soll». Die Kommission unterstreicht die Bedeutung einer stabilen Forschungsfinanzierung und begrüsst daher die Beteuerung des Bundesrates, einen allgemeinen Mittelabbau im Forschungsbereich zu vermeiden. Weiter geht die Kommission geht davon aus, dass der Referenzmassstab hierfür die vom Parlament am 16. Dezember 2020 beschlossenen Horizon-Mittel im Umfang von 6,154 Milliarden bildet. Ebenso geht die Kommission davon aus, dass der Bundesrat am beschlossenen Konzept Auffangmassnahmen mit den Elementen Übergangsmassnahmen, Ergänzungsmassnahmen und Ersatzmassnahmen uneingeschränkt festhält. Einstimmig hat die Kommission beschlossen, den Bundesrat in einem Schreiben um eine Klärung seiner Beschlüsse zu bitten.

Die Kommission hat sich von der Verwaltung den Bericht in Erfüllung des Postulates «Wissenschaftliches Potential für Krisenzeiten nutzen» (20.3280) präsentieren und sich über die weiteren geplanten Schritte des Bundesrates informieren lassen, wie dieser Herausforderung in Zukunft begegnet werden kann. Die Kommission unterstützt die Absicht der Motion Post-Covid-19. Für eine ständige Plattform von wissenschaftlichen Expertinnen und Experten (21.3225), beantragt ihrem Rat jedoch einstimmig, diese abzulehnen. Einerseits erachtet sie die Motion inhaltlich als zu starr und andererseits verweist sie darauf, dass der Bundesrat bereits verschiedene Möglichkeiten zur Erreichung dieses Ziels geprüft hat. Er plant basierend auf diesen Erkenntnissen schon Massnahmen, welche die Kommission mit den ihr aktuell zur Verfügung stehenden Informationen als sehr zufriedenstellend einstuft. Der Bundesrat präzisiert im Frühjahr diesbezüglich das weitere Vorgehen, worauf sich die Kommission erneut mit der Thematik befassen wird.

Des Weiteren hat sich die Kommission von der Verwaltung über das Thema der Kulturförderung im Rahmen der neuen SRG-Konzession ab 2025 informieren lassen.

Die Kommission hat am 30./31. Januar 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Benedikt Würth (M-E, SG) in Bern getagt.