-  Beruf und Familie - Nationalratskommission will Verfassungsartikel zu Familienpolitik

-  Cannabis - Nationalratskommission für Bussen gegen Kiffer

-  Invalidenversicherung - Nationalratskommission tritt auf 6. IV-Revision ein

Beruf und Familie - Nationalratskommission will Verfassungsartikel zu Familienpolitik

Die Bundesverfassung soll mit einem Artikel zur Familienpolitik ergänzt werden. So möchte es die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK). Gemäss dem neuen Artikel sollen Bund und Kantone die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

Die SGK sprach sich mit 17 zu 7 Stimmen für den neuen Verfassungsartikel aus, wie SGK-Präsidentin Thérèse Meyer am Freitag vor den Medien sagte. Das Projekt geht auf eine parlamentarische Initiative von Norbert Hochreutener (CVP/BE) zurück.

Nach dem Willen der SGK soll in der Verfassung verankert werden, dass der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie berücksichtigt. Weiter soll festgehalten werden, dass Bund und Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen.

Schliesslich würde der Bund die Kompetenz erhalten, bei Bedarf einzugreifen: Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, soll der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit festlegen. Er könnte sich auch finanziell an den Massnahmen der Kantone beteiligen.

Eine Minderheit hatte dem Bund zusätzlich die Kompetenz erteilen wollen, Grundsätze über die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung festzulegen. Dies lehnte die Kommission jedoch ab.

 

Cannabis - Nationalratskommission für Bussen gegen Kiffer

Kiffer sollen nicht mehr zwingend angezeigt werden. Künftig sollen sie nur noch eine Busse zahlen müssen. Die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrats hat sich im Grundsatz für diesen Weg entschieden.

Mit 18 zu 7 Stimmen ist die Kommission auf Änderungen im Betäubungsmittelgesetz eingetreten, wie SGK-Präsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) am Freitag vor den Medien sagte. Über die Details hat sie noch nicht entschieden. So ist noch offen, ab welchem Alter und für welche Mengen Cannabis die neuen Regeln gelten sollen. Auch die Höhe der Bussen hat die Kommission noch nicht festgelegt.

Nach dem Vorschlag der Subkommission soll das neue Sanktionssystem für Jugendliche ab 15 Jahren gelten. In der Kommission wurden aber Bedenken geäussert, wie Meyer sagte. Manche möchten Minderjährige weiterhin im ordentlichen Verfahren bestrafen, damit sie erfasst werden. Sie befürchten, dass sonst die Prävention nicht greifen kann.

Was die Höhe der Bussen betrifft, schlägt die Subkommission 200 Franken vor. Es liegen aber auch Anträge für 100 oder 50 Franken auf dem Tisch. Entscheiden will die Kommission an ihrer nächsten Sitzung. Dann will sie auch über eine parlamentarische Initiative diskutieren, die eine Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums verlangt.

Das Ordnungsbussensystem geht auf eine parlamentarische Initiative der CVP-Fraktion zurück. Die CVP begründete den Vorstoss damit, dass die heutigen Regeln unklar seien. Es brauche Vorschriften, die verstanden würden. Bei Cannabis-Konsumenten die Gerichtsmaschinerie anzuwerfen, sei nicht angebracht.

Ordnungsbussen für Cannabis-Konsumenten gibt es heute schon in den Kantonen St. Gallen und Neuenburg. Kiffer können dort aber nach wie vor auch verzeigt werden. Beim Strafverfahren kommen zur Busse noch die Verfahrenskosten hinzu. Schweizweit werden jährlich Tausende wegen Konsums von Cannabisprodukten verzeigt.

 

Invalidenversicherung - Nationalratskommission tritt auf 6. IV-Revision ein

Tausende IV-Rentnerinnen und Rentner sollen wieder arbeiten. Die Sozialkommission des Nationalrats empfiehlt ihrem Rat mit 18 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung auf die 6. IV-Revision einzutreten.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) folgt damit dem Ständerat, der dem ersten Teilpaket der 6. IV-Revision in der Sommersession zugestimmt hatte. Mit dieser Gesetzesrevision sollen 16'800 IV-Bezüger wieder in den Arbeitsmarkt zurückgeführt werden.

Linke läuft auf

Wie Kommissionspräsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) vor den Medien in Bern sagte, ist eine Minderheit der Meinung, dass die Vorlage zu viele grundsätzliche Mängel enthalte und damit in der Detailberatung nicht substanziell verbessert werden könne. Meyer liess durchblicken, dass die Minderheit dem linken Lager angehört.

Die linken Vertreter unterlagen in der Folge auch mit diversen Ordnungsanträgen. So versuchten sie vergeblich, die Behandlung der Vorlage zu sistieren, bis dass der Bundesrat die Botschaft zum noch umstritteneren zweiten Teil der 6. IV-Revision vorgelegt hat. Abgelehnt wurden auch Anträge auf Rückweisung und Teilung der Vorlage.

Laut Meyer wird der Nationalrat die Vorlage in der Wintersession behandeln. Die noch nicht weit fortgeschrittene Detailberatung wird an der nächsten Kommissionssitzung fortgesetzt.

Verschulden sanktionieren

Entschieden hat die SGK bereits über Sanktionen gegen Personen, die sich Wiedereingliederungsmassnahmen verweigern. Die Kommission will, dass nur das Ausmass des Verschuldens berücksichtigt wird. Eine Minderheit möchte, dass wie heute auch die wirtschaftliche Lage dieser Personen berücksichtigt wird.

Mit 12 gegen 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt die SGK, Kürzungen von Taggeldern zuzulassen, wenn die Person grosse Risiken eingegangen ist, invalid zu werden. Anders als der Bundesrat will die SGK auch, dass Wiedereingliederungsmassnahmen länger als ein Jahr dauern dürfen.

Mit 15 zu 9 Stimmen schlägt die Kommission eine neue Bestimmung vor, wonach Krankenversicherungen der IV Fälle melden sollen, in denen Massnahmen zur Wiedereingliederung angezeigt sind. Eine Minderheit will dies aus Gründen des Datenschutzes nicht.

Die Kommission lehnte es weiter ab, den Unternehmen vorzuschreiben, wie viele Behinderte sie in ihrem Betrieb anstellen müssen. Mit 13 zu 11 Stimmen lehnte die SGK eine Quotenregelung ab, forderte aber vom Bundesrat gleichzeitig einen Bericht zu dieser Frage.

 


SDA, 15.10.2010