Die SGK-NR beantragt mit einer Gesetzesvorlage, dass Familienzulagen künftig allen Selbstständigerwerbenden zugute kommen sollen. Weiter ist sie auf die BVG-Strukturreform eingetreten und beantragt, eine Motion des Ständerates für mehr Transparenz bei Swissmedic anzunehmen.

Bereits am 24. August 2007 hatte die SGK-NR einer von Nationalrat Hugo Fasel am 6. Dezember 2006 eingereichten parlamentarischen Initiative „Ein Kind, eine Zulage“ (06.476) Folge gegeben. Die Initiative verlangt, dass Selbstständigerwerbende auf Bundes­ebene Anspruch auf Familienzulagen erhalten. Heute kennen zwar 13 Kantone Familienzu­lagen für Selbstständigerwerbende, einen bundesweiten Anspruch gibt es jedoch nicht. Im Auftrag der SGK-NR hat die Subkommission „Familienpolitik“ einen Entwurf für eine entsprechende Änderung des Familienzulagengesetzes (FamZG) ausgearbeitet. Die SGK-NR beschloss mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den Entwurf einzutreten und lehnte einen Rückweisungsantrag an die Subkommission mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

In der anschliessenden Detailberatung zeigte sich – wie bereits bei der Ausarbeitung des Familienzulagengesetzes –, dass vor allem die Finanzierung der Familienzulagen umstritten ist. Ein Antrag, der eine paritätische Finanzierung aller Familienzulagen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmende verlangte, wurde mit 8 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Der in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete Entwurf beschränkt sich demnach auf eine Regelung der Familienzulagen für Selbstständigerwerbende. Diese sollen sich neu wie die Arbeitgebenden einer Familienausgleichskasse anschliessen müssen und Anspruch auf dieselben Leistungen haben wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Anspruch ist nicht von ihrem Einkommen abhängig. Finanziert werden die Familienzulagen durch prozentuale Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskassen auf der Basis ihres AHV-pflichtigen Einkommens. Für Bund und Kantone entstehen keine Mehrkosten. Die neue Regelung lässt den Kantonen die Freiheit, die Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskassen auf einem bestimmten Einkommen zu plafonieren.

Der Nationalrat wird die Änderung des Familienzulagengesetzes voraussichtlich in der Herbstsession 2009 behandeln.

Die SGK-NR trat als Zweitratskommission ohne Gegenstimmen auf die Vorlagen 1 und 2 von  07.055 s BVG Teilrevision. Strukturreform ein. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision will die Aufsicht über die Pensionskassen stärken. Dies soll über eine Kantonalisierung bzw. Regionalisierung der direkten Aufsicht bei einer gleichzeitigen Stärkung der Oberaufsicht durch die Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission geschehen. Zusätzlich sollen Governance-Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Vorsorgegelder eingeführt werden. Vorlage 2 beinhaltet Massnahmen, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Weiterarbeiten zu ermutigen. Die Kommission hat die Detailberatung begonnen und möchte die Beratungen über dieses Geschäft an ihrer nächsten Sitzung am 25./26. Juni 2009 abschliessen.

Mit 14 zu 12 Stimmen gab die Kommission im Rahmen der Vorprüfung der von Nationalrat Antonio Hodgers am 2. Juni 2008 eingereichten parlamentarischen InitiativeEinführung eines kantonalen Vaterschaftsurlaubs und dessen Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung (08.430 n)“ keine Folge. Die Initiative verlangt, dass die Kantone die Kompetenz erhalten, auf der Basis einer paritätischen Finanzierung einen Vaterschaftsurlaub einzuführen. Nötig wäre dazu eine Anpassung des OR. Die SGK-NR befand mehrheitlich, dass die Einführung und der Ausbau eines Vaterschaftsurlaub weiterhin in der Hand der Sozialpartner bleiben solle; eine Minderheit plädierte dagegen dafür, den Kantonen die entsprechende Gestaltungsfreiheit zuzugestehen.Ebenfalls im

Rahmen der Vorprüfung befasste sich die Kommission mit der von Nationalrat Serge Beck am 23. März 2007 eingereichten parlamentarischen Initiative „Berufliche Vorsorge. Lineare Altersgutschrift während der gesamten Berufstätigkeit (07.425 n)“ sowie der von Nationalrat Meinrado Robbiani am 5. Oktober 2007 eingereichten parlamentarischen InitiativeZweite Säule. Ältere Arbeitnehmende nicht mehr benachteiligen (07.489 n)“. Beide Initiativen verlangen – wenn auch unterschiedlich – eine Änderung der heutigen Altersgutschriften in der beruflichen Vorsorge, damit die älteren Arbeitsnehmenden wegen höherer Altersgutschriften nicht weiter auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschloss die SGK-NR, den Initiativen keine Folge zu geben; und folgte damit einer Empfehlung ihrer Subkommission „BVG“. Zwar unterstützt die Kommission das Anliegen der Initiativen. Angesichts der zahlreichen technischen Probleme bei einer Umsetzung und einer Übergangszeit von rund 40 Jahren mit zwei unterschiedlichen Beitragssystemen kam sie allerdings zum Schluss, dass der verlangte Beitragswechsel nicht auf vernünftige Weise realisiert werden könnte und dass  zahlreiche neue Probleme geschaffen würden.

Mit 15 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen gab die SGK-NR der vom Kanton Zürich am 13. Dezember 2008 eingereichten Standesinitiative „AHVG. Änderung (08.303 s)“ keine Folge. Die Standesinitiative strebt – unabhängig von der Lebensform der Anspruchsberechtigten – die Gleichbehandlung bei der Bemessung der AHV-Renten an. Die Kommission hatte bereits im Juni 2008 eine ähnliche Standesinitiative des Kantons Aargau zur „Abschaffung der Heiratsstrafe“ mit 22:0 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Ablehnungsgründe waren auch diesmal die gleichen: Verheiratete Frauen – abgesehen von der Plafonierung der Ehepaarrente - sind heute gegenüber unverheirateten teilweise besser gestellt (Rentenanspruch über minimale Beiträge, Witwenrente). Eine konsequente Gleichbehandlung kostet zu viel angesichts den aktuellen und absehbaren Finanzierungsprobleme bei den Sozialversicherungen.

Mit 16:0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, einer vom Ständerat am 18. März 2009 einstimmig angenommenen Motion „Mehr Transparenz bei Swissmedic (08.3827 s) ebenfalls zuzustimmen. Die Motion verlangt vom Bundesrat Vorschläge in der anstehenden Heilmittelgesetzrevision für mehr Transparenz in Bezug auf die Verfahren von Swissmedic. Die Kommission nutzte die Anwesenheit von Vertretern von Swissmedic ebenfalls für eine kritische Aussprache über den Stand der Reformen bei Swissmedic sowie die anstehenden Gesetzesreformen.

Schliesslich liess sich die Kommission von Thomas Zeltner, Direktor des BAG, über den aktuellen Stand der Massnahmen und der Entwicklung im Zusammenhang mit der so genannten Influenza A H1N1 informieren. Die Kommission äusserte sich dabei positiv über das Vorgehen und die öffentliche Information des BAG und teilte die Ansicht des Direktors des BAG, dass Aufmerksamkeit gefordert ist, aber Hektik vermieden werden soll.

Die Kommission tagte am 4./5. Mai 2009 unter dem Vorsitz von Jürg Stahl (SVP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern.

 

Bern, 5. Mai 2009 Parlamentsdienste