Beitragssatzerhöhungen auf der einen und Leistungskürzungen auf der anderen Seite führten am Schluss der Detailberatung zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes dazu, dass die Vorlage in der Gesamtabstimmung keine Mehrheit mehr fand.

1. 08.062 Arbeitslosenversicherungsgesetz. 4. Revision

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 26. und 27. Oktober die Detailberatung der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (08.062) abgeschlossen. Das Resultat der Beratungen fand jedoch in der Kommission keine Mehrheit mehr, weshalb die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 8 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt wurde. Die Erhöhung des Beitragssatzes und die Einführung eines Solidaritätsbeitrages auf der einen Seite und verschiedene Leistungskürzungen auf der anderen Seite führten dazu, dass sich keine Mehrheit mehr für die Vorlage fand. Dieser Entscheid entspricht gemäss Parlamentsgesetz einem Kommissionsantrag auf Nichteintreten.

Die Kommission hatte Anfang Oktober bereits über die Leistungsseite der Vorlage befunden (siehe Medienmitteilung der WAK-N vom 7.Oktober 2009). Bei der Beratung der Beitragsseite hatte sich die Kommission nun weitgehend dem Antrag des Bundesrates beziehungsweise den Beschlüssen des Ständerates angeschlossen. So schätzte sie die Berechnungen des Bundesrates bezüglich der zu erwartenden durchschnittlichen Arbeitslosigkeit als realistisch ein und sprach sich mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Erhöhung des Beitragssatzes auf 2.2 Prozent aus. Mit 15 zu 10 Stimmen stimmte sie zudem einer zeitlich beschränkten Erhöhung des Beitragssatzes auf 2.3 Prozent und der Einführung eines Solidaritätsprozents auf hohen Einkommen aus, welche zur Entschuldung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung erhoben werden sollen. Eine Minderheit forderte, dass im Rahmen der vorliegenden Revision weder Beitragserhöhungen noch ein Solidaritätsbeitrag beschlossen werden sollen. Sie argumentierte, dass der Bundesrat bei einem bestimmten Schuldenstand des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung aufgrund des so genannten Konjunkturartikels (90c) im gelten Recht ohnehin gezwungen sei, eine vorübergehende Beitragssatzerhöhung zu beschliessen. Die Mehrheit wollte jedoch die Verantwortung zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung nicht dem Bundesrat überlassen, sondern den Beitragssatz auf Gesetzesstufe so anpassen, dass das finanzielle Gleichgewicht nachhaltig garantiert werden kann. Mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde die Kompetenz des Bundesrates zur Beitragssatzerhöhung gemäss dem Konjunkturartikel so eingeschränkt, dass er den Satz auf maximal 2.5 Prozent erhöhen kann.

Die Vorlage wird in der Wintersession im Nationalrat beraten. Sollte der Nationalrat entgegen dem Antrag der WAK-N auf die Vorlage eintreten, wird er die Anträge, welche die Kommission vor dem negativen Entscheid zur Gesamtabstimmung beschlossen hatte, dennoch beraten können.


2. Mehrwertsteuerverordnung

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf des Bundesrates zum neuen Mehrwertsteuergesetz.

Vor dem Erlass der Verordnung zu diesem am 1. Januar 2010 in Kraft tretenden Gesetz wollte sich die Kommission vergewissern, dass der Verordnungsentwurf dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Das Interesse der Kommissionsmitglieder galt dabei insbesondere der Frage, ob die in Kürze in Kraft tretenden Änderungen für Unternehmen und speziell für die KMU tatsächlich eine Verringerung des mit der Mehrwertsteuererhebung verbundenen administrativen Aufwands darstellen.

Die WAK ist in einigen Punkten nicht zufrieden mit dem Entwurf des Bundesrates und schlägt ihm deshalb Änderungen insbesondere hinsichtlich der Abrechnungsvorgaben für steuerpflichtige Personen, der Vorsteuerplausibilisierung sowie der Grundsätze der elektronischen Datenübermittlung und -verarbeitung vor.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard am 26. und 27. Oktober 2009 in Wildhaus SG getagt.

 

Bern, 28. Oktober 2009 Parlamentsdienste