Integrierte Versorgungsnetze (Managed Care)
Versicherer sollen keine integrierten Versorgungsnetze anbieten müssen. Dies beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) nach einer zweiten Lesung der Managed-Care-Vorlage. Weiter ersucht die Kommission die GPK-SR, die Gründe für die grossen Unterschiede in den kalkulatorischen kantonalen Reserven der Krankenversicherer zu untersuchen.

Zur Vorlage 04.062 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed-Care. Teil 1 führte die Kommission eine zweite Lesung durch und änderte die Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 insbesondere in zwei Punkten ab: 1. Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss sie, dass die Pflicht der Versicherer innerhalb von drei Jahren mindestens ein integriertes Versorgungsnetz anbieten zu müssen, aus der Vorlage gestrichen werden soll (Art. 13 Abs. 2 Bst. g). Es bleibt damit als Anreiz zugunsten der integrierten Versorgungsnetze vor allem die in Artikel 64 geregelte differenzierte Kostenbeteiligung (max. 500/1000 Franken bzw. 5%/15%). 2. Im Zusammenhang mit der Bestimmung (Art. 41d), die es erlaubt, die Dauer der Verträge für besondere Versicherungsformen bis zu drei Jahren festzulegen, beantragt die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten, dass eine überdurchschnittliche Prämienerhöhung kein Grund sein soll, die Versicherung vorzeitig zu wechseln. Die Differenzen bei diesem Geschäft werden vom Ständerat in der dritten Woche der kommenden Wintersession behandelt.

Was die Reservepolitik der Krankenversicherer betrifft, ersucht die SGK-SR die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-SR) zu untersuchen, wieso das Bundesamt für Gesundheit  Prämien bewilligte, die in gewissen Kantonen über Jahre hinweg die Kosten nicht deckten und somit ungesetzlich tief waren. Mit Blick auf die Zukunft beschloss die Kommission ohne Gegenstimme, angesichts der von Bundesrat Didier Burkhalter in Aussicht gestellten Gesetzes- und Verordnungsänderungen (neues Aufsichtsgesetz, risikobasierte Reservenbildung, Korrekturmechanismus für zu hohe Prämien und Ausgleich von zu hohen kalkulatorischen kantonalen Reserven) mit der Umsetzung der beiden Genfer Standesinitiativen 09.319 KVG. Änderung und 09.320 KVG. Maximalbetrag für die Reserven zuzuwarten. Die Kommission will in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres den Stand der Arbeiten überprüfen.

Mit 11 zu 1 Stimmen lehnte es die Kommission ab, dem Beschluss der SGK-NR zuzustimmen, die der Pa. Iv. Kaufmann. Schluss mit Rentenkürzungen wegen Steuerrückstellungen (08.444 n) Folge gegeben hatte. Die Pensionskassen seien gar nicht verpflichtet, Rückstellungen für eventuell einmal anfallende Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren zu machen, wurde in der Kommission festgestellt. Eine Befreiung der Pensionskassen von diesen Steuern und Abgaben wäre zudem ein Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone und Gemeinden; sie würde auch zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Immobilienmarkt sowie zwischen verschiedenen Formen der Vorsorge führen.

Auch bei der Pa. Iv. Steiert. Erleichterter Kassenwechsel im KVG. Aufhebung des Administrativkostenzuschlags (08.485 n) verweigerte die Kommission der SGK-NR die Zustimmung zum Beschluss, der Initiative Folge zu geben. Sie tat dies mit 7 zu 3 Stimmen. Der Kommission sind keine Fälle bekannt, in denen solche Administrativkostenzuschläge ein reales Problem wären.

Mit 10 zu 3 Stimmen lehnte es die Kommission ab, der Kt. Iv. BS. Anpassung des Grenzwertes der Mietkosten für Mehrpersonenhaushalte. Übernahmen Mietnebenkosten (09.307 s) Folge zu geben.

 

Die Kommission tagte am 22. November 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Alex Kuprecht (SVP, SZ) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter.

 

Sie hörte folgende Personen an: Regierungsrat Christian Wanner, Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), Professor Ulrich Cavelti, Rechtsberater der FDK, Andreas Huber, Sekretär der FDK, sowie Ständerat Hannes Germann, Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands (alle zum Geschäft 08.444); Regierungsrat Christoph Brutschin und Antonios Haniotis, Leiter des Amtes für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt (beide zum Geschäft 09.307).

 

Bern, 23. November 2010 Parlamentsdienste