Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) möchte im Gesetz festhalten, dass die Auskünfte bei Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) für natürliche Personen freiwillig sind. Die Auskunftspflicht soll nur für die Volkszählung gelten. Die SPK-S stimmt einem entsprechenden Beschluss ihrer Schwesterkommission zu.

Mit 8 zu 4 Stimmen gibt die Kommission ihrer Schwesterkommission des Nationalrates (SPK-N) grünes Licht für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion 09.480 n «Keine Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes». In den Augen der SPK-S ist die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake) insofern unerlässlich für die Funktionsfähigkeit des Staates, als sie u.a. über die Situation auf dem Arbeitsmarkt, über die Einkommensverhältnisse und den allgemeinen Gesundheitszustand Auskunft gibt. Die Kommission ist aber wie die SPK-N der Meinung, dass eine bürgernahe Politik die Privatsphäre schützen muss, wie dies im Übrigen auch die Verfassung garantiert. Es muss deshalb jedem Bürger und jeder Bürgerin frei stehen, die bei dieser Erhebung gestellten, teils als indiskret zu taxierenden Fragen zu beantworten. Nach Auffassung einer Kommissionsminderheit ist die Auskunftspflicht Voraussetzung für eine bessere Erhebungsqualität. Das Parlament bedürfe verlässlicher Informationen, um sachgerecht entscheiden zu können, und es erscheine deshalb nur folgerichtig, sich mit den Mitteln zur Beschaffung dieser Informationen auszustatten.

09.486 Pa.Iv. Graf-Litscher. Lobbying und Transparenz im Bundeshaus

Mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnt die Kommission eine parlamentarische Initiative (09.486 Pa.Iv. Lobbying und Transparenz im Bundeshaus) von Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) ab, welche verlangt, dass der Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude und ihre Akkreditierung neu zu regeln ist. Die nationalrätliche Kommission hatte mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, der Initiative Folge zu geben.

Gemäss geltender Regelung erhalten Lobbyisten Zugang zum Parlamentsgebäude, indem ihnen ein Ratsmitglied eine der zwei Dauerzutrittskarten verschafft, über die jedes Ratsmitglied verfügen kann. Wer eine solche Karte erhält, wird mit seiner Funktion in ein bei den Parlamentsdiensten einsehbares Register eingetragen. Diese Regelung garantiert nach Auffassung der Initiantin keine hinreichende Transparenz. Die Lobbyisten sollten verpflichtet werden, alle ihre Mandate und Arbeitgeber offen zu legen; diese Angaben sollten auf dem Internet publiziert werden.

Die Kommission befürchtet, dass die heute bereits sehr grosse Zahl von Personen mit Zugang zu den Vorzimmern der Räte noch erheblich ansteigt, wenn eine neue Kategorie von Zutrittsberechtigten geschaffen wird. Im Übrigen bleibt zu prüfen, ob eine grössere Transparenz nicht auch ohne Gesetzesrevision erreicht werden kann, indem z.B. die Ausweise für den Zutritt zum Parlamentsgebäude mit genaueren Angaben über die Funktion ihrer Trägerinnen und Träger versehen werden.

08.407 Pa. Iv. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss

Die SPK-S ist dem Nationalrat gefolgt und hat in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jacques Neirynck (CVP, VD) dem Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) mit 9 zu 2 Stimmen zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, dass neu auch Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden können, wenn deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist. Auf diese Weise möchte die Kommission gegen die Abwanderung hochqualifizierter ausländischer Arbeitskräfte vorgehen. Damit will sie die Interessen des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Schweiz wahren und die Schweiz vom Wissen und Know-how dieser Hochschulabsolventinnen und -absolventen profitieren lassen. Mit 7 zu 2 Stimmen trat die SPK-S auf die Vorlage ein. Im Gegensatz zum Nationalrat will die Kommission allerdings nicht, dass die Studienabgängerinnen und -abgänger aus Drittstaaten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung für eine Dauer von sechs Monaten vorläufig zugelassen werden, um eine Erwerbstätigkeit zu finden, die diese Kriterien erfüllt. Ihrer Meinung nach würde dies dem Grundprinzip des Ausländergesetzes zuwiderlaufen, wonach für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung eine Arbeitsbewilligung erforderlich ist oder eine Ausbildung absolviert werden muss. Zudem wäre der Vollzug der Wiederausreise nach erfolgloser Arbeitssuche mit gewissen Problemen verbunden. Auch ist die SPK-S der Auffassung, dass weiterhin die Kantone festlegen sollten, wie lange diese Personen nach Abschluss ihrer Ausbildung in der Schweiz bleiben dürfen. Mit 6 zu 5 Stimmen sprach sich die Kommission gegen einen Minderheitsantrag aus, der vorsah, die Praxis schweizweit zu vereinheitlichen, indem die Studienabgängerinnen und -abgänger für zwei Monate vorläufig zugelassen werden.

09.085 n Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis.

Die SPK-S ist dem Nationalrat gefolgt und hat sich mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Entwurf des Bundesrates zum Bundesbeschluss betreffend die Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis ausgesprochen. Den damit einhergehenden Gesetzesänderungen hat sie mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

10.031 s Koordination des Asyl- und Auslieferungsverfahrens. Bundesgesetz

Die Kommission hat sich mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die bundesrätliche Version dieses Gesetzesentwurfs ausgesprochen.

10.403 n Pa.Iv. SPK-NR. Neues Modell der Presseförderung

Mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission zugestimmt, welche die Ausarbeitung rechtlicher Grundlagen für ein neues Modell der Presseförderung verlangt. In der Ständeratskommission gibt es zwar grosse Zweifel daran, ob ein neues Modell gefunden werden kann, welches besser ist als das bisherige indirekte Förderungsmodell mittels Posttaxenverbilligung. Die Kommission erachtet es jedoch aufgrund der immer noch herrschenden Krise im Pressemarkt als sinnvoll, wenn das Parlament hier am Ball bleibt.

 

Pa.Iv. SPK-SR. Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes

Die Kommission hat das Anliegen einer Motion von Ständerat Stadler (09.3896. Eidgenössisches Parlament. Fit für die Zukunft) aufgenommen und mit 9 zu 0 Stimmen die Ausarbeitung einer parlamentarischen Initiative der Kommission beschlossen. Die Kommission wird, sofern die nationalrätliche Schwesterkommission zustimmt, Änderungen des Parlamentsrechts ausarbeiten, „welche eine Steigerung der Effizienz und der Wirksamkeit der Tätigkeit des Parlaments sowie eine Verbesserung der Qualität der parlamentarischen Arbeit bezwecken. Rahmenbedingungen dieser Änderungen sind die Erfüllung der verfassungsmässigen Aufgaben des Parlamentes, die Wahrung der Rechte des Parlamentes und seiner Mitglieder sowie die Beibehaltung des Milizcharakters des Parlaments“.

Die Kommission hat am 22. März 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Alain Berset (S, FR) in Bern getagt.

 

Bern, 23. März 2010 Parlamentsdienste