Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat die Detailberatung zum Präventionsgesetz aufgenommen. Sie unterstützt eine parlamentarische Initiative für eine Prämienbefreiung der Kinder in der Krankenversicherung. Weiter will sie den Einkauf in die zweite Säule von Selbständigerwerbenden nach der Erwerbsaufgabe ermöglichen.

Nachdem die Kommission am 5. Mai 2011 mit knapper Mehrheit auf das Präventionsgesetz (09.076 n) eingetreten war, hat sie die Detailberatung aufgenommen. Sie beantragt mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Krankheitsbegriff in Artikel 3 gleich wie im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und damit enger als der Nationalrat zu definieren. Weiter erteilte sie der Verwaltung den Auftrag, in einem Bericht das Zusammenspiel zwischen Präventionsgesetz und Alkoholgesetz bezüglich Alkoholprävention sowie die künftige Handhabung des Tabakpräventionsfonds aufzuzeigen. Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession 2011 weiterführen.

 

Die Kommission stimmte mit 5 zu 4 Stimmen dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission (SGK-NR) zu, der Pa. Iv. Humbel Näf. Prämienbefreiung für Kinder (10.407 n) Folge zu geben. Die Prämien für Kinder machen im Jahr 2011 rund 1,8 Milliarden Franken aus. Die SGK-SR möchte diese Summe, die rund 9 Prämienprozent entspricht,  nicht einfach auf die Prämien der Erwachsenen überwälzen. Sie legt der SGK-NR, die jetzt einen Erlassentwurf erarbeiten kann, vielmehr nahe, eine Lösung über das System der individuellen Prämienverbilligungen zu suchen. Weiter sprach sich die Kommission dagegen aus, auch junge Erwachsene in Ausbildung von den Prämien zu befreien. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gab sie deshalb der Pa. Iv. Leutenegger Oberholzer. Prämienfreiheit für Kinder (10.414 n) keine Folge.  

 

Mit 5 zu 2  Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte sie der Pa. Iv. Hutter Markus. BVG-Einkäufe von Selbständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe (08.478) zu. Die SGK-NR hatte diese Initiative seinerzeit abgelehnt, der Nationalrat jedoch Folge gegeben. Das Geschäft geht zurück an die SGK-NR, die nun einen Erlassentwurf ausarbeiten muss.

 

Mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Stahl). Krankenversicherung. Wählbare Franchisen und Vertragsdauer (10.4161 n) anzunehmen. Die Motion verlangt eine Änderung des KVG, damit bei den wählbaren Franchisen eine längere Vertragsdauer eingeführt werden kann. Damit soll die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken gestärkt werden.

 

Mit 4 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Geissbühler). Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes. Keine ideologischen Ränkespiele (10.3664 n) abzulehnen, da die noch zur Diskussion stehenden Punkte in der Zwischenzeit erfüllt worden sind.

 

Die Kommission befasste sich ebenfalls mit der Vorlage des Bundesrates zu den Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke (11.048), wobei sie sich auf die vorgeschlagenen 500 Millionen Franken zugunsten der Arbeitslosenversicherung konzentrierte. In einer Konsultativabstimmung zeigte sie sich der Vorlage gegenüber gespalten (6 zu 6 Stimmen). Sie wird entsprechend einen (mündlichen) Mitbericht an die Finanzkommission richten.

 

Die Kommission nahm die Leistungsaufträge 2012 – 2015 des Instituts für Viruserkrankungen und Immunprophylaxe sowie der Zentralen Ausgleichsstelle zur Kenntnis.

 

Die Kommission tagte am 6. September 2011 in Bern unter der Leitung ihrer Vizepräsidentin Christine Egerszegi-Obrist (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter.

 

Bern, 7. September 2011 Parlamentsdienste