Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Raumplanungsgesetzes, welche sie im Rahmen einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen ausgearbeitet hat. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Bewilligungen für Erneuerungen von Wohnbauten ausserhalb der Bauzone künftig nicht mehr davon abhängen, ob ein Gebäude 1972 landwirtschaftlich oder nicht-landwirtschaftlich genutzt war.

Am 4. April 2011 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates im Rahmen der vom Kanton St. Gallen eingereichten Standesinitiative „Bauen ausserhalb der Bauzone“ eine Änderung des Artikels 24c Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes beraten. In der Gesamtabstimmung hat sie einen entsprechenden Vorentwurf einstimmig angenommen.

Mit der Revision soll bewirkt werden, dass künftig Wohnbauten ausserhalb der Bauzone durch bauliche Massnahmen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert und auch abgebrochen und wiederaufgebaut werden dürfen, unabhängig davon, ob sie am 1. Juli 1972, dem Stichtag, an dem die konsequente Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet im Bundesrecht in Kraft trat, landwirtschaftlich oder nicht-landwirtschaftlich bewohnt waren.

Um zu verhindern, dass landwirtschaftlich geprägte Landschaften ihren Charakter schleichend verlieren, enthält der Entwurf der Gesetzesänderung eine Präzisierung. Im Falle eines Wiederaufbaus hat dieser so zu erfolgen, dass die äussere Erscheinung des Gebäudes nicht wesentlich geändert wird. Abbruch und Wiederaufbau sollen also zwar zulässig sein, sie sollen aber so vorzunehmen sein, dass Charakter, Gestaltung, äussere Umrisse und Proportionen der Baute erhalten bleiben.

Die Kommission gibt den Vorentwurf zur Änderung des Raumplanungsgesetzes nun in die Vernehmlassung. Damit die Gesetzesrevision in der Herbstsession 2011 behandelt werden kann, hat die Kommission beschlossen, das Ende der Vernehmlassungsfrist auf den 20. Juni 2011 festzusetzen. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 3003 Bern zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Website der Kommission abgerufen werden.

Bern, 14. April 2011 Parlamentsdienste