Die Mittel für Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung sollen effizienter eingesetzt werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) beantragt ihrem Rat, am Entwurf für ein neues Bundesgesetz festzuhalten, auf den der Ständerat nicht eingetreten war.

Die Kommission fasste ihren Antrag zum Präventionsgesetz (09.076 n) mit 16 zu 9 Stimmen. Die Mehrheit erachtet das neue Gesetz als nötig, um die vielfältigen Präventionsbestrebungen besser zu steuern und die vorhandenen Mittel optimal einzusetzen. Dies sei umso wichtiger, als chronische Krankheiten – insbesondere wegen der Alterung der Bevölkerung – stark zunähmen. Diese Krankheiten belasteten nicht nur die Betroffenen, sondern verursachten auch einen grossen Teil der Kosten im Gesundheitswesen. Der Ständerat hatte es in der Wintersession 2011 mit 20 zu 19 Stimmen abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten.

Lebensmittelgesetz: Kommission beschliesst Eintreten

Die SGK-N will die Konsumentensicherheit der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände verbessern. Deshalb ist sie mit 18 zu 7 Stimmen auf den Entwurf des Bundesrates zur Totalrevision des Lebensmittelgesetzes (11.034 n) eingetreten. Die Kommissionsmehrheit begrüsst grundsätzlich die Verbesserung des Konsumentenschutzes, die u. a. über die Schaffung der Voraussetzungen für die Teilnahme der Schweiz an den Sicherheitssystemen der Europäischen Union und die Einführung des Vorsorgeprinzips erfolgen soll.

Die Kommission hörte in diesem Rahmen die Kantone und die betroffenen Kreise (Lebensmittelindustrie, Gastronomie, Detailhandel, Landwirtschaft sowie Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen) an.

Weniger enges Korsett für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

Wohlfahrtsfonds, die von Arbeitgebern freiwillig alimentiert werden und Arbeitnehmende mit Ermessensleistungen unterstützen, sollen nicht wegen eines zu engen regulatorischen Korsetts verschwinden. Mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen gab die Kommission der parlamentarischen Initiative „Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen“ (11.457 n) Folge, die Nationalrat Fulvio Pelli eingereicht hatte. Insbesondere soll überprüft werden, welche Vorschriften betreffend die berufliche Vorsorge auch für Wohlfahrtsfonds gelten sollen.

Weitere Beschlüsse

Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission ihrem Rat, der Standesinitiative 10.305 Für die Gleichbehandlung der Feuerwehrleute im EOG des Kantons Jura keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, das Erwerbsersatzgesetz (EOG) so zu ändern, dass auch Milizfeuerwehrleute im Rahmen ihrer Tätigkeiten Anspruch auf die Leistungen nach diesem Gesetz haben.

Keine Folge geben will die Kommission auch zwei Petitionen, welche die Jugendsession 2010 verabschiedet hatte: die eine fordert die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs von mindestens zwei Wochen (15 zu 10 Stimmen), die andere eine einkommensabhängige Regelung der Mindestansätze für Kinderzulagen (14 zu 8 Stimmen).

Die Kommission tagte am 12./13. Januar in Bern unter dem Vorsitz von Stéphane Rossini (SP, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset, welcher eingangs einen Überblick über die laufenden und kommenden Projekte des EDI gab.

Bern, 13. Januar 2012 Parlamentsdienste