Europäische Landschaftskonvention
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat der Ratifikation der Europäischen Landschaftskonvention zugestimmt. Das Übereinkommen stellt das erste völkerrechtliche Instrument dar, das die Landschaft Europas mit einem modernen Landschaftskonzept thematisiert.

Die UREK-S hat dem Bundesbeschluss, die Europäische Landschaftskonvention zu genehmigen, mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt (11.068). Die Kommission möchte mit diesem Entscheid die Vorbildrolle der Schweiz bei der Entstehung der Konvention bestätigen. Die Schweiz hat wesentlich an der föderalistischen Struktur und dem modernen Landschaftsverständnis der Konvention beigetragen. Die Kommission möchte durch den Entscheid auch die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Landschaften fördern. Die rechtlichen Grundlagen der Schweiz tragen den Anliegen der Konvention bereits heute vollständig bei. Es besteht somit kein Handlungsbedarf. Die Europäische Union erhält durch die Konvention keinen Einfluss auf die schweizer Gesetzgebung.

 

Sanierung von belasteten Standorten vorantreiben

Mit 6 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung hat die Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative Recordon (11.466) Folge zu geben. Sie sieht mittels einer Fristverlängerung vor, den Kantonen für die gesetzlich vorgeschriebene Sanierungen von belasteten Standorten Zugang zu Subventionen des Bundes zu gewähren.

 

Kein Anschub zur Förderung der Elektromobilität

Mit 10 zu 3 Stimmen hat die Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative 09.468 „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Elektromobilität“ keine Folge zu geben, dies obwohl sie dem Anliegen grundsätzlich wohlwollend gegenüber steht. Sie ist aber der Ansicht, dass das Instrument der parlamentarischen Initiative in der Sache nicht zielführend ist. Die Kommission hat in der Beratung die Potenziale durchaus erkannt, welche die Elektromobilität für die Bewältigung der Herausforderungen einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung der Schweiz bieten kann. Sie erachtet es jedoch als wenig sinnvoll, gesetzgeberische Arbeiten zur Förderung der Elektromobilität an die Hand zu nehmen, wenn der Bundesrat gleichzeitig die Botschaft zur Energiestrategie 2050 vorbereitet.

 

Keine erhöhte Transparenz bei der Herkunft von Kernbrennstoffen 

Mit 7 zu 6 Stimmen lehnt die Kommission eine Motion ab, welche mehr Transparenz bei der Herkunft von Brennstoffen für die Schweizer Kernkraftwerke fordert (11.3758). Die Mehrheit der Kommission stellt fest, dass der Bundesrat bereits weitgehende Abklärungen vornimmt, um die Herkunft der Brennmaterialien nachvollziehen zu können. Eine lückenlose Kontrolle und Rückverfolgbarkeit im Ausland könne jedoch nicht umgesetzt werden. Eine Minderheit hingegen stimmt dem Anliegen der Motion zu. Es brauche verstärkte Anstrengungen, um die Transparenz bei der Herkunft von Kernbrennstoffen zu erhöhen.

Weiter hat die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen der parlamentarischen Initiative 10.500 (von Siebenthal) Folge gegeben. Die nationalrätliche Initiative verlangt eine Lockerung der Regelung zum Verbrennen von unbehandeltem Holz.

Im Gegenzug hat sie sich ohne Gegenstimme dafür ausgesprochen, einer Initiative des Kantons Bern zur Energiewende keine Folge zu geben (11.310). Sie stellt fest, dass die Anliegen der Kantonsinitiative bereits berücksichtigt sind.

Zu zahlreichen Vorstössen, die Anliegen der Energiestrategie 2050 des Bundesrates zum Inhalt haben, hat die Kommission beschlossen, keine Beschlüsse zu fassen, bis der Vernehmlassungsbericht vorliegt.

Die Kommission hat am 13. Februar 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Didier Berberat (S/NE) in Bern getagt.

 

Bern, 14. Februar 2012 Parlamentsdienste