Rascher Ausbau des Schweizer Stromnetzes
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates spricht sich für eine Beschleunigung der Verfahren bei der Erdverlegung von Stromleitungen aus. Zudem sollen Mehrkosten, die bei einer unterirdischen Verlegung von Hochspannungsleitungen anfallen, durch einen Zuschlag auf den Übertragungskosten abgegolten werden können.

​Die Kommission stimmte der Motion Fournier 12.3843 „Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsleitungsnetzes. Kostenteilung“ im Rahmen der Vorberatung mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Die Motion verlangt eine Gesetzesänderung, damit Projekte zur Erdverlegung von Stromleitungen im Plangenehmigungsverfahren beschleunigt behandelt werden. Mehrkosten, die bei der Erdverlegung von Hochspannungsleitungen anfallen, sollen bei den Übertragungskosten zugeschlagen werden können. Dabei müssten für Grossverbraucher Sonderkonditionen vorgesehen werden.

Mit zunehmenden Technologiefortschritten und tieferen Kosten werde die Möglichkeit der Erdverlegung von Stromleitungen in Zukunft häufiger in Betracht gezogen, ist die Kommission der Überzeugung, und begrüsst die Entwicklung. Mit gezielt angepassten Rahmenbedingungen soll dieser Trend zusätzlich gefördert werden, zeigt sich die Kommission überzeugt. Sie hebt zudem hervor, dass der Bundesrat in der Strategie Stromnetze für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 verschiedene Massnahmen vorsieht, welche die Verfahren zum Bau und Umbau der Stromnetze beschleunigen sollen.

Kein Vetorecht für Standortregionen von geologischen Tiefenlagern

Mit 7 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission, einer Standesinitiative Nidwalden (12.319 Kernenergiegesetz. Änderung) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass einem Standortkanton oder einer Standortregion kein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden darf. Das Problem der Entsorgung radioaktiver Abfälle muss gelöst werden, hält die Kommission fest. Das Kernenergiegesetz lasse nur eine Entsorgung in der Schweiz zu; dabei geniesse die Sicherheit bei der Standortauswahl oberste Priorität. Bei einem Vetorecht der betroffenen Standortregionen allerdings bestünde das Risiko, dass derjenige Standort, welcher die technischen Sicherheitskriterien am besten erfülle, nicht berücksichtigt werden könnte, stellt die Kommissionsmehrheit fest. Die Standortsuche im Verfahren Sachplan geologische Tiefenlager sei zudem bereits weit fortgeschritten, und eine nachträgliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht gerechtfertigt, argumentiert die Mehrheit der Kommission weiter. Im Auswahlverfahren würde schliesslich dem Einbezug der Standortregionen und  kantone ein hoher Stellenwert zugewiesen. Die sichere, richtige Entscheidung von gesamtschweizerischer Tragweite könne nur im Dialog und mit der Unterstützung der betroffenen Bevölkerung gefällt werden.

Davon ist auch die Kommissionsminderheit überzeugt. Der anspruchsvolle Prozess über den Dialog zum Konsens sei allerdings unbedingt nötig und verlange entsprechend Ausdauer. Würde der Bevölkerung am Standort gegen ihre ausdrückliche Zustimmung ein geologisches Tiefenlager aufgezwungen, so wäre das als Missachtung dieses wichtigen Prozesses zu verstehen. Die Minderheit beantragt deshalb, der Initiative Folge zu geben.

Die Kommission hat am 21. Februar 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Didier Berberat (S/NE) in Bern getagt.

 

Bern, 22. Februar 2013  Parlamentsdienste