Mindestlohninitiative

13.014 Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative). Volksinitiative

Die Initiative verlangt vom Bund und den Kantonen, die Festlegung von Mindestlöhnen
in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zu fördern und einen landesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn festzulegen.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass nur eine verhältnismässig geringe Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tieflöhnen betroffen ist und es sich dabei oft um ein vorübergehendes Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben handelt. Es gebe somit keinen Grund, von der bewährten Politik abzukehren, die auf einer starken Sozialpartnerschaft und einer zurückhaltenden staatlichen Arbeitsmarktregulierung beruhe. In den Augen der Mehrheit ist es gerade diesem Modell zu verdanken, dass die Schweiz über eine tiefe Arbeitslosigkeit und ein vergleichsweise hohes Lohnniveau verfügt. Der von der Volksinitiative geforderte gesetzliche Mindestlohn würde zudem die Integration von wenig qualifizierten und jungen Personen in den Arbeitsmarkt erschweren. Würde die Initiative umgesetzt, könnten die verschiedenen regionalen Besonderheiten nicht mehr berücksichtigt werden und auch der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsplatzes Schweiz würde geschadet.

Aufgrund dieser Erwägungen hat die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und die Mindestlohn-Initiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Kommissionsminderheit beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie ist der Auffassung, dass die Vorteile für die Arbeitnehmenden gegenüber den möglichen negativen Auswirkungen der Initiative überwiegen. Die Festlegung eines Mindestlohns stelle keine grundlegende Abkehr von der bisherigen Politik, sondern eine Korrektur in einem einzelnen Bereich dar und schwäche deshalb auch die Sozialpartnerschaft nicht. Auch liesse sich mit dieser Initiative sicherstellen, dass niemand, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf staatliche Hilfe angewiesen ist.

Die Kommission hat ausserdem der von der WAK-S eingereichten Kommissionsmotion 13.3668 teilweise zugestimmt, welche den Bundesrat unter anderem beauftragt, die Vollzugsdefizite bei den flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarktbereich detailliert aufzuzeigen und einen Massnahmenplan zu deren zügiger Behebung beim Bund und in den Kantonen zu unterbreiten. Die Kommissionsmehrheit hat (mit 16 zu 9 Stimmen) beschlossen, den Auftrag, Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit den GAV und den NAV vorzulegen, aus dem Motionstext zu streichen. Die Minderheit beantragt dem Rat, auch an diesem Punkt festzuhalten.

12.028 Kartellgesetz. Änderung

Nachdem die Kommission an ihrer Sitzung im Juni umfangreiche Anhörungen durchgeführt hatte und auf die Vorlage eingetreten war, hat sie nun die Detailberatung aufgenommen und sich mit dem Hauptartikel des Bundesratsentwurfs über das Teilverbot von fünf Arten von Abreden, die bereits heute Gegenstand direkter Sanktionen sein können, befasst (Art. 5 KG).

Nach einer Kaskadenabstimmung sprach sich die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür aus, am geltenden Recht festzuhalten. In den Augen der Mehrheit ermöglicht bereits dieses die Bekämpfung von Missbräuchen. Die fünf Abreden gesetzlich zu verbieten, wiederspreche dem Grundsatz des Schweizer Rechtssystems, wonach lediglich Kartelle, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen, unzulässig sind. Mit der vorgeschlagenen Änderung würde zudem ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Unternehmen einhergehen, da das neue System in den Augen der Kommissionsmehrheit die Beweislast für die Zulässigkeit einer Abrede allein diesen auferlegt. Dies hätte zur Folge, dass in den Fällen, in denen Unternehmen nicht über die Mittel verfügten, sich zu verteidigen, Abreden für unzulässig erklärt würden, selbst wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt seien.

Die Minderheit beantragt, die Vorlage in der vom Ständerat verabschiedeten Version anzunehmen. In ihren Augen muss das Kartellrecht verschärft werden, um den Wettbewerb zu stärken und die hohe Preissituation in der Schweiz zu bekämpfen. Das Teilkartellverbot würde das Verfahren vereinfachen, ohne die Rechtssicherheit zu gefährden. Die Behörden müssten künftig nur noch prüfen, ob Gründe der wirtschaftlichen Effizienz vorhanden sind, und nicht mehr, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs vorliegt. Die Minderheit ist im Übrigen der Ansicht, dass die derzeit geltende Regelung der Beweislast durch die Gesetzesrevision nicht geändert wird.

Eine andere Minderheit beantragt, die Formulierung des Bundesrates von Artikel 5 KG mit einer Änderung von Absatz 3 zu übernehmen. Dabei hat sie die Liste der Rechtfertigungsgründe für eine Wettbewerbsabrede mit weiteren Gründen ergänzt und beantragt, dass diese Liste nicht abschliessend sein soll. Im Übrigen verlangt sie, dass die Beweislastverteilung nicht explizit im Gesetzt genannt wird. 


Des Weiteren hat die Kommission beschlossen, SNB-Präsident Thomas Jordan zu einer ihrer nächsten Sitzungen einzuladen, um mit ihm über die Manipulationen der Kurse ausländischer Währungen zu sprechen. Die parlamentarische Initiative 12.467 über die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit Aufhebung aller Abzugsmöglichkeiten konnte aus Zeitgründen nicht behandelt werden.

Die Kommission hat am 7. und 8. Oktober 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP, VS) und im Beisein von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Zermatt getagt.

 

Bern, 8. Oktober 2013  Parlamentsdienste