Weiterbildungsgesetz
​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates ist auf den Entwurf des Bundesgesetzes über die Weiterbildung eingetreten. Mit der Detailberatung wird sie erst nach der Sommerpause starten.

​Lebenslanges Lernen ist in der heutigen Wissensgesellschaft zu einer wichtigen Einflussgrösse auf die individuelle und kollektive Wohlfahrt geworden. Mit dem vom Bundesrat am 15. Mai 2013 ans Parlament überwiesenen Bundesgesetz über die Weiterbildung (13.038 n) soll das lebenslange Lernen im Bildungsraum der Schweiz, insbesondere die privat organisierte und individuell verantwortete nichtformale Bildung, gestärkt werden. Gleichzeitig soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf der Verfassungsauftrag von 2006 zur Weiterbildung (Art. 64a BV) umgesetzt werden. Zudem wird der Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener geregelt. Im Vorfeld der Eintretensdebatte hörte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen, Verbänden und Institutionen an, welche von der Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes betroffen sein werden.
Die Mehrheit der WBK-N befürwortet den Erlassentwurf. Die in der Vorlage verankerten Grundsätze wie Freiwilligkeit und Eigenverantwortung des Einzelnen, aber auch der Verzicht auf einen weiteren Ausbau der staatlichen Eingriffe, mit Ausnahme der Regelung der Grundkompetenzen Erwachsener, stiessen auf grosse Zustimmung. Begrüsst wird auch die Möglichkeit der Anrechnung von Bildungsleistungen aus Weiterbildung und informeller Bildung, welche klare Bezüge zum formalen Bildungssystem schaffen soll. Eine Minderheit ist der Meinung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf zu dicht geregelt und nicht zwingend erforderlich sei. Die aus Sicht der Minderheit notwenigen Regelungen sollen in den bestehenden Spezialgesetzen verankert werden.
Die WBK-N beschloss mit 17 zu 7 Stimmen auf die Vorlage einzutreten, jedoch die Detailberatung erst am 30. August aufzunehmen, da vorgängig noch verschiedene Fragen einer detaillierten Abklärung bedürfen.

Im Weiteren hat die Kommission zwei parlamentarische Initiativen von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer vorgeprüft und beantragt ihrem Rat mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und mit Stichentscheid des Präsidenten (12.468. Verwaltungsräte der bundesnahen Unternehmungen. Gleichmässige Vertretung von Frauen und Männern) bzw. 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen (12.469. Verwaltungsräte der börsenkotierten Unternehmen. Gleichmässige Vertretung von Frauen und Männern. Änderung des Börsengesetzes), diesen keine Folge zu geben. Die Initiativen fordern, dass in Verwaltungsräten von Schweizer Unternehmen, sowohl bundesnahen (12.468)  als auch börsenkotierten (12.469), beide Geschlechter zu mindestens 40% vertreten sind.

Obschon die Mehrheit der Kommission der Ansicht ist, dass ein höherer Frauenanteil in Verwaltungsräten wünschenswert wäre, erachtet sie die Einführung einer Quote nicht als geeignetes Instrument, um diesem Anliegen gerecht zu werden. Einerseits sollten nicht soziodemografische Merkmale, sondern Qualifikation und Kompetenz ausschlaggebend für ein Verwaltungsratsmandat sein. Ansonsten könnten ebenso auch Quoten für andere Gesellschaftsgruppen gefordert werden, bspw. für Sprachminderheiten oder Behinderte. Andererseits würde mit einer gesetzlichen Quote in die demokratischen Rechte der Aktionäre eingegriffen, und die Anforderung könnte ohnehin oft nicht erfüllt werden, weil sich keine geeigneten Kandidatinnen finden lassen. Zielführender sei deshalb die Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

In den Augen der Kommissionsminderheit könnte eine Geschlechterquote den nötigen Anschub geben, um den bisher ausgebliebenen Wandel in der Schweizer Wirtschaft herbeizuführen und so eine gleichmässige Vertretung von Frauen und Männern in Spitzenpositionen zu etablieren. Sie verweist zudem darauf, dass viele europäische Länder mittlerweile entsprechende Regelungen eingeführt haben und zitiert verschiedene Studien, die zum Schluss kommen, dass sich die Diversifizierung des Leitungsgremiums positiv auf den Erfolg eines Unternehmens  auswirkt.

Die Kommission tagte am 27. und 28 Juni 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Wasserfallen (RL/BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern.

Bern, 28. Juni 2013 Parlamentsdienste