Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen 2016–2019
Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat an ihrer Sitzung vom 6. und 7. Oktober 2014 in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016–2019 (14.066) vorberaten. Sie beantragt, der Botschaft zuzustimmen, empfiehlt aber, die jährliche Gesamtdotation gegenüber der Vorlage des Bundesrates um 330 Millionen Franken zu erhöhen.

Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen 2016–2019

Der Bundesrat hat am 3. September 2014 die Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016–2019 (14.066) verabschiedet. Die Botschaft stützt sich auf die Empfehlungen des zweiten Berichts über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs und setzt den jährlichen Grundbeitrag für den Ressourcenausgleich des Bundes auf 2 149 681 026 Franken (vertikaler Ressourcenausgleich) und jenen der Kantone auf 1 468 294 671 Franken (horizontaler Ressourcenausgleich) fest. Der Grundbeitrag des Bundes für den geografisch-topografischen sowie für den soziodemografischen Lastenausgleich beläuft sich auf jeweils 364 384 742 Franken.

Nachdem die Finanzkommission den zweiten Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs sowie den Bericht des Bundesrates über die Einhaltung der NFA-Prinzipien zur Kenntnis genommen hatte, hat sie die Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) sowie der NFA-Geber- und Nehmerkantone angehört. Dabei wurde den Kommissionsmitgliedern der Standpunkt der Kantone dargelegt. Eine Mehrheit der Kantone wünscht, die aktuelle Dotation des Finanzausgleichs beizubehalten. Der Präsident der KdK, der Walliser Staatsratspräsident Jean-Michel Cina, wies jedoch darauf hin, dass eine Minderheit der Kantone eine Kürzung der Dotation für den Ressourcenausgleich und eine Anpassung der Elemente, die bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials berücksichtigt werden, verlangt. Auch die FDK hat sich gemäss ihrem Präsidenten, dem Zuger Regierungsrat Peter Hegglin gegen die vom Bundesrat vorgesehene Reduktion der Dotation geäussert, obschon einige Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren bei einzelnen Fragen ebenfalls anderer Ansicht sind. Ferner konnten die Geberkantone, vertreten durch die Zürcher Regierungsrätin Ursula Gut-Winterberger, und die Nehmerkantone, vertreten durch den St. Galler Regierungsrat Martin Gehrer, ihre Positionen darlegen und ihre Argumente vorbringen. Die Kommission hat die verschiedenen Auffassungen zur Kenntnis genommen.

Die Kommission ist einstimmig auf die Botschaft eingetreten. Danach nahm sie die Detailberatung vor. Dabei hat sie mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen Antrag auf Erhöhung des Grundbeitrags des Bundes und der NFA-Geberkantone um 196 Millionen Franken bzw. 134 Millionen Franken angenommen. Eine Mehrheit der Kommission will die heutige Dotation beibehalten und erachtet die in der Botschaft des Bundesrates vorgesehene Reduktion von 330 Millionen Franken (196 Millionen für den vertikalen Ressourcenausgleich und 134 Millionen für den horizontalen Ressourcenausgleich) als nicht opportun. Eine Minderheit trat für den in der Vorlage des Bundesrates vorgesehenen Betrag ein mit dem Argument, dass die Aufstockung der Dotation eine schwere Belastung für das Budget von Bund und Geberkantonen darstellt. Die Kommission lehnte hingegen mit 9 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen einen Antrag ab, wonach der jährliche Grundbeitrag des Bundes für den soziodemografischen Lastenausgleich um 196 Millionen Franken erhöht werden sollte.

Nach Abschluss der Detailberatung hat die Kommission die Vorlage zum Ressourcenausgleich mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen und die Vorlage zum Lastenausgleich mit 10 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.

Weitere mit dem Finanzausgleich zusammenhängende Geschäfte

Die Kommission behandelte verschiedene weitere Geschäfte, welche mit dem Ressourcenausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen im Zusammenhang stehen. So beantragt sie, der Standesinitiative des Kantons Waadt «Revision der NFA. Bessere Berücksichtigung der Zentrumslasten und Einführung eines Indikators der kantonalen Steuerbelastungen» (13.313) keine Folge zu geben. Diese verlangt zum einen eine bessere Berücksichtigung der Zentrumslasten und zum andern Massnahmen gegen die Verwendung von Finanzausgleichsmitteln zu Steuervergünstigungszwecken. Nach Anhörung von Michaël Buffat, dem Präsidenten der Finanzkommission des Kantons Waadt, sprach sich die FK-S gegen diese Standesinitiative aus und zog ihr die in der Botschaft 14.066 vorgeschlagene Lösung des Bundesrates vor. Im Weiteren befasste sich die Kommission mit der Standesinitiative des Kantons Nidwalden «Steuerung des nationalen Finanzausgleichs» (14.300). Diese verlangt, dass die Grundlagen für die Berechnung und Verteilung des Ressourcenausgleichs geändert werden. Die Position des Kantons wurde vom Nidwaldner Regierungsrat Alfred Bossart dargelegt. Die FK-S beantragt mit 7 zu 1 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben, weil diese in ihren Augen zu weit geht und den heutigen Finanzausgleich von Grund auf in Frage stellt.

Die Kommission befasste sich zudem mit der Petition der FDP des Kantons Zug (12.2061), welche verlangt, dass die Obergrenze für den jährlichen Pro-Kopf-Beitrag eines Geberkantons auf 2000 Franken festgelegt wird, sowie mit der Motion Eder 14.3203, wonach der von einem Kanton für den Ressourcenausgleich einzubezahlende Betrag auf einen bestimmten Anteil seiner jährlichen Bundessteuereinnahmen begrenzt wird. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Finanzierungslücke, welche die Erfüllung dieser beiden Anliegen für einige Geberkantone mit sich brächte, allzu negative Folgen sowohl für die Nehmer- als auch für die anderen Geberkantone hätte. Schliesslich beantragt die Kommission, die Motion 13.3363 des Nationalrates zu ändern. Sie stimmte einem Antrag zu, wonach die in der Motion verlangte vollständige Analyse aller Verbundaufgaben von Bund und Kantonen in vier Jahren zusammen mit dem dritten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zu unterbreiten ist.

Eintreten auf den Voranschlag 2015

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes, präsentierte darauf die Botschaft zum Voranschlag 2015 (14.041), den Nachtrag II zum Voranschlag 2014 (14.042) und den Finanzplan 2016–2018 (14.043). Die Detailberatungen in den Subkommissionen sind bereits im Gange. Die Kommission wird deren Vorarbeiten im Rahmen der Detailberatung an der Kommissionssitzung vom 10. und 11. November 2014 prüfen.

Mitberichte

Die FK-S äusserte sich über die finanziellen Aspekte der beiden Armeebotschaften, namentlich der Botschaft betreffend die Weiterentwicklung der Armee (14.069) und der Botschaft über die Immobilien des VBS (14.052). Die Kommission empfiehlt, diesen beiden Vorlagen des Bundesrates zuzustimmen.

Weiter befasste sich die Kommission mit der Botschaft zur Neustrukturierung des Asylbereichs (14.063). Gemäss dieser Vorlage ermöglicht die Neustrukturierung nach anfänglichen Investitionen von 548 Millionen Nettoeinsparungen von 170 Millionen Franken pro Jahr, was einer Reduktion der jährlichen Gesamtkosten im Asylbereich um rund 20 Prozent entspricht. Die Kommission begrüsst die Sparanstrengungen des Bundesrates und unterstützt seine Massnahmenvorschläge.

Schliesslich unterstützt die FK-S auch die Botschaft zu einem Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2015 – 2021 (14.055) sowie die Botschaft zum Ausbau und zum Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung sowie der polizeilichen Informationssysteme des Bundes (14.065).

Die FK-S hat am 6. und 7. Oktober 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Altherr (FDP/AR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt. Ebenfalls teilweise anwesend waren Bundesrat Ueli Maurer, die Präsidenten der KdK und der FDK, die Finanzverantwortlichen der Kantone Zürich, St. Gallen und Nidwalden sowie der Präsident der Waadtländer Finanzkommission und mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EFV, des VBS, des EJPD und des WBF.

 

Bern, 7. Oktober 2014 Parlamentsdienste