Kartellgesetz
​Die Kommission hat sich in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung – entgegen der ersten Lesung – für den Revisionsentwurf ausgesprochen, hat aber die Vorlage des Ständerates in wichtigen Punkten geändert.

1. 12.028 Kartellgesetz. Änderung

Nach dem Nichteintretensentscheid des Nationalrates in der Frühjahrssession und dem Entscheid des Ständerates, an seinem Eintretensbeschluss festzuhalten, musste die Kommission den Gesetzesentwurf erneut prüfen.

Die Kommission ist mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung auf den Entwurf eingetreten. In der Detailberatung zog sie es in Bezug auf das Teilkartellverbot mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor, an der heutigen Regelung festzuhalten. Sie erachtet das geltende Recht namentlich aufgrund der jüngsten Gerichtsentscheide als genügend. Die Regelung des Ständerates betreffend die unzulässige Behinderung des Einkaufs im Ausland hält die Kommission für impraktikabel, weshalb sie sie mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen ablehnte und sich für eine Kompromisslösung über den Begriff des Missbrauchs der relativen Marktmacht entschied. Betreffend die institutionelle Reform schliesslich hat sich die Kommission mit knapper Mehrheit (13 zu 12 Stimmen) für eine auf 7 Mitglieder beschränkte, ausschliesslich aus unabhängigen Sachverständigen bestehende WEKO ausgesprochen und hat den Antrag für eine 11-köpfige WEKO, die auch Mitglieder aus der Wirtschaft umfasst, abgelehnt.

Anders als in der ersten Lesung hat die Kommission den Entwurf in der Gesamtabstimmung (mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung) genehmigt. Dieses Geschäft soll in der Herbstsession im Nationalrat behandelt werden.

2. 14.040 Exportrisikoversicherungsgesetz (SERVG). Änderung

Mit der Teilrevision des SERVG sollen unter anderem die seit der Finanzkrise bis Ende 2015 befristet angebotenen Versicherungsangebote (Fabrikationskreditversicherung, Bondgarantie, Refinanzierungsgarantie) in das permanente Angebot der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) übernommen werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass sich diese drei Instrumente seit ihrer Einführung bewährt haben und dazu beitragen, dass die Finanzierungskosten für Exportgeschäfte aus der Schweiz optimiert werden können. Sie stärken damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft sowie des Standortes Schweiz und tragen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. Aus diesen Gründen hat die Kommission die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Eine Minderheit beantragte eine Ergänzung der Vorlage. Im bisherigen Gesetzestext, in dem festgehalten wird, dass die SERV die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik zu berücksichtigen hat, soll neu präzisiert werden, dass dies insbesondere für den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der ILO-Konventionen, der Menschenrechts-, Friedens- und Umweltpolitik sowie der Korruptionsbekämpfung gilt. Das Geschäft wird in der Herbstsession 2014 behandelt.
Im Rahmen der Beratung wurde zudem eine Anhörung mit Vertretern des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Swissmem und des Schweizerischen Gewerbeverbandes durchgeführt.

3. Mandatsentwürfe zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen mit Partnerstaaten

Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Mandatsentwürfen für Verhandlungen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der Europäischen Union (EU) sowie den USA und anderen für die Schweiz aus wirtschaftlicher und politischer Sicht wichtigen Staaten. Sie hat sich gegen den Antrag ausgesprochen, den Kreis der prioritären Verhandlungspartner der Schweiz zu erweitern. Ebenfalls abgelehnt hat sie den Antrag, nur mit der EU und den USA zu verhandeln und die Verhandlungen mit den anderen vom Bundesrat als wichtig erachteten Staaten zu sistieren, bis alle Finanzplätze der G20- und der OECD-Staaten untereinander entsprechende Verhandlungen aufgenommen haben.

4. Information zum Stand der Umsetzung der Volksinitiative „Gegen die Masseneinwanderung“

Zum zweiten Mal hat die Kommission die Umsetzungsvorschläge des Bundesrates zur Volksinitiative «Gegen die Masseneinwanderung» in Anwesenheit der zuständigen Departementsvorstehern diskutiert. Bundesrätin Sommaruga und Bundesrat Schneider-Ammann haben der Kommission die geplanten Massnahmen vorgestellt. Die Kommission hat dabei zum Ausdruck gebracht, dass sie vom Bundesrat wünscht, dass er die ökonomischen Auswirkungen aufzeigt, die die Umsetzung der Initiative mit sich bringt.

5. 13.434 Pa.Iv. Carobbio Guscetti. Die tripartite Arbeitsmarktaufsicht auf Sozialfirmen ausdehnen

Mit der parlamentarischen Initiative soll das Obligationenrecht dahingehend geändert werden, dass die tripartite Arbeitsmarktaufsicht auf Sozialfirmen ausgedehnt wird. Die Beratung in der Kommission hat gezeigt, dass es die aktuelle Gesetzgebung den tripartiten Kommissionen des Bundes bereits heute erlaubt, Arbeitsmarktkontrollen in Sozialfirmen durchzuführen. Es handelt sich dabei eher um ein Umsetzungsproblem. Das Anliegen der parlamentarischen Initiative ist somit erfüllt. Der Bundesrat arbeitet ausserdem an einem Bericht über Sozialfirmen in Erfüllung des Postulats 13.3079, welcher auch Fragen der Umsetzung aufnimmt. Aus diesen Gründen und um die Resultate des Berichts abzuwarten, hat die Initiantin die parlamentarische Initiative zurückgezogen.

Die Kommission hat am 18. und 19. August 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise im Beisein der Bundesräte Johann Schneider-Ammann, Eveline Widmer-Schlumpf und Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

 

Bern, 19. August 2014 Parlamentsdienste