Stipendieninitiative
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) beantragt, die Stipendieninitiative abzulehnen und in sämtlichen Punkten des Ausbildungsbeitragsgesetzes dem Nationalrat zu folgen. Eine vom Nationalrat angenommene Motion für eine Erhöhung des Anteils des Bundes an die Ausbildungsbeiträge lehnt sie hingegen ab.

Die WBK-S hat die am 10. April 2014 aufgenommene Detailberatung zur Stipendieninitiative und der Totalrevision des Ausbildungsgesetzes (13.058 n) abgeschlossen. Intensiv diskutiert wurde die Frage, ob der Kredit des Bundes für die Ausbildungsbeiträge den einzelnen Kantonen nach Massgabe ihrer effektiven Beiträge oder nach Massgabe ihrer Wohnbevölkerung ausgerichtet werden soll. Letzteres ist bereits heute der Fall und entspricht den Grundsätzen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Mit 9 zu 4 Stimmen lehnte die WBK-S es schliesslich ab, vom heutigen Verteilmodus abzuweichen. Eine Minderheit will die effektiven Aufwendungen der Kantone als Kriterium für die Verteilung des Bundeskredites einführen.

Mit 5 zu 8 Stimmen unterlag ferner ein im Nationalrat bereits gescheiterter Antrag, wonach sich der finanzielle Beitrag des Bundes an die Kantone mindestens nach der Hälfte aller effektiven Kantonsbeiträge bemessen sollte.

In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission das Gesetz einstimmig an. Die Stipendieninitiative selbst empfiehlt sie mit 9 zu 4 Stimmen zur Ablehnung und folgt damit dem Nationalrat. Eine Minderheit beantragt, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.

Die vom Nationalrat angenommene Motion Stärkere Beteiligung des Bundes an den Ausbildungsbeiträgen (14.3006 n) fand in der WBK-S keine Zustimmung. Mit 10 zu 3 Stimmen beantragt sie deren Ablehnung. Vor dem Hintergrund des Antrags, die Bundesbeiträge an die Kantone weiterhin nach Massgabe der Wohnbevölkerung zu verteilen, wäre es aus Sicht der WBK-S nicht zu rechtfertigen, sie im Rahmen der BFI-Botschaft deutlich zu erhöhen und dafür andernorts im BFI-Budget Abstriche zu machen.

Als Zweitrat behandelte die WBK-S die von ihrer Schwesterkommission eingereichte Motion ETH. Gerechte Studiengebühren (13.4008 n). Mit 8 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung lehnte die WBK-S die Motion ab. Aus ihrer Sicht würde die Umsetzung der Motion ausländische Studierende an den ETHs zu sehr nach ihren finanziellen Möglichkeiten selektionieren. Auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel sollte der Weg für ausländische Fachkräfte nicht verbaut werden. Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 eine entsprechende Anpassung des ETH-Gesetzes vorzunehmen.

Weiter hat sich die Kommission mit den Differenzen in der Beratung des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (13.038 n) befasst. In Art. 5 hält die Kommission am Beschluss des Ständerats fest, die öffentlichen und privaten Arbeitgeber als mitverantwortlich für die Weiterbildung der Arbeitnehmer zu erwähnen. Im Bereich der Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung (Art. 7) folgt sie dem Nationalrat und will damit die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) sowie den hochschulpolitischen Organen des HFKG gesetzlich verankern. In Art. 9 letztlich wurde nach einer Formulierung gesucht, mit welcher weder die öffentlichen noch die privaten Anbieter von Weiterbildung gegenüber dem jeweiligen Konkurrenten benachteiligt würden. Neu soll deshalb im Gesetz festgehalten werden, dass die öffentlichen Angebote mindestens zu kostendeckenden Preisen durchgeführt werden müssen. Die Differenzen werden voraussichtlich in der Sommersession bereinigt.

Die Schweiz verfügt über ein anspruchsvolles Sprachenkonzept, welches das Erlernen von zwei Fremdsprachen ab der Primarschule – einer zweiten Landessprache und Englisch – vorsieht. Die WBK-S zeigte sich besorgt im Hinblick auf dessen Umsetzung in den Kantonen. Es ist ihr ein Anliegen, dass die Verständigung zwischen den Sprachregionen gefördert wird, ist dies doch für den nationalen Zusammenhalt in einem mehrsprachigen Land unabdingbar. Sie verfolgt daher die laufenden Arbeiten der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), die nächstes Jahr eine Bilanz über die Umsetzung des Sprachenkonzepts ziehen wird.

Die Kommission tagte am 20. Mai 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 21. Mai 2014 Parlamentsdienste