Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat sich an ihrer gestrigen Sitzung dafür entschieden, die Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung zu unterstützen. Die Entscheidung erfolgte unter Vorbehalt der Beschlüsse des Nationalrats und allfälliger Anträge des Bundesrates.

Die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, das die Anstossfinanzierung von Kindertagesstätten regelt, läuft Ende Januar 2015 aus. Die WBK des Nationalrats hat am vergangenen 12. August entschieden, im Rahmen der pa. Iv. Quadranti 13.451 n Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung dem Nationalrat sowie dem Bundesrat zur Stellungnahme einen Projektentwurf zu überweisen (siehe Medienmitteilung vom 12. August 2014). Der Entwurf sieht eine Verlängerung der Geltungsdauer bis 2019 mit einem Kredit von 120 Millionen SFr. vor. Unter Vorbehalt der Beschlüsse des Nationalrats hat die WBK-S an ihrer heutigen Sitzung den Entwurf vorberaten und ist in allen Punkten den Beschlüssen ihrer Schwesterkommission gefolgt. Wenn es in der Beratung im Nationalrat unter Berücksichtigung des Antragsrechts des Bundesrates zu keinen weiteren Anträgen zum Entwurf kommt, so beantragt die Kommission ihrem Rat mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Gesetz) respektive mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Finanzierungsbeschluss), das Projekt anzunehmen. Dabei wurde eine Minderheit eingereicht die beantragt, den Passus im bestehenden Gesetzestext aufzuheben, der eine Unterstützung von Projekten mit Innovationscharakter ermöglicht. Sollte der Nationalrat Änderungen des Entwurfs beschliessen oder der Bundesrat in seiner Stellungnahme neue Anträge stellen, so wird die WBK-S das Geschäft vor der Beratung im Ständerat erneut traktandieren. Das Geschäft wird im Nationalrat in der Herbstsession beraten.

Vor diesem Hintergrund wurden Vertreterinnen des Solothurner Grossrats angehört. Der Kanton Solothurn hat am 28. März 2014 eine Standesinitiative eingereicht (14.306 s Kt.Iv. SO. Verlängerung der Anstossfinanzierung von familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen durch den Bund), mit der ebenfalls eine Verlängerung der Geltungsdauer beantragt wird. Die Vertreterinnen zeigten sich mit dem vorliegenden Entwurf der WBK-N zufrieden, wodurch die Kommission beschloss, die Beratung der Standesinitiative zu sistieren.

Die Beratung der Motion 12.4161 n Nationalrat (Schmid-Federer). Nationale Strategie gegen Cyberbullying und Cybermobbing wurde sistiert. Die Kommission wartet auf die Resultate des Programms „Jugend und Medien“ ab, die nächstes Jahr zu erwarten sind.

Die Kommission hat sich zudem mit der Frage der Lohngleichheit von Frauen und Männern auseinandergesetzt. Vor diesem Hintergrund wurde die Kommission zunächst über die Resultate aus dem Nationalen Forschungsprogramm 60 (NFP 60) „Gleichstellung der Geschlechter“ informiert. Die Kommission nahm dann die Resultate des Lohngleichheitsdialogs zur Kenntnis, mit welchem die Bundesverwaltung zusammen mit den Dachorganisationen der Sozialpartner die freiwillige Teilnahme von Unternehmen zur Förderung der Lohngleichheit anstrebte. Sie anerkannte die erzielten Erfolge u.a. im Bereich der Sensibilisierung, hob jedoch hervor, dass das wesentliche Ziel der Beseitigung der Diskriminierung nicht erreicht wurde. In Erwartung einer Stellungnahme des Bundesrates und eines allfälligen neuen Massnahmenpakets hat die Kommission beschlossen, die Beratung der Motion 10.3934 n Nationalrat ((Simoneschi-Cortesi) Meier-Schatz). Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus ebenfalls zu sistieren.

Die Kommission hat des Weiteren die Beratung der Motion 11.3635 n Importverbot für Robbenprodukte wiederaufgenommen. Sie hat Kenntnis genommen vom Entscheid des WTO-Berufungsgremiums, welches zum Schluss kommt, dass die EU-Regelung zu Robbenerzeugnissen den WTO-Vorgaben zwar nicht entspricht, ihnen aber auch nicht direkt zuwiderläuft. Die Kommission beantragt ihrem Rat deshalb, die Motion abzuändern und in folgender Fassung anzunehmen:

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass Ein- und Ausfuhr sämtlicher Robbenprodukte sowie deren Handel in der Schweiz den gleichen Bestimmungen unterliegen, wie sie die EU aufgrund des Entscheides des WTO-Berufungsgremiums trifft.

Mit der Umsetzung der Motion soll abgewartet werden, bis die EU eine WTO-konforme Lösung gefunden hat.

 

Die Kommission hat am 21. August 2014 unter dem Vorsitz von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) in Bern getagt.

 

Bern, 22. August 2014 Parlamentsdienste