Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates ist dem Ständerat und dem Bundesrat gefolgt und beantragt ihrem Rat mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» (14.089), die sogenannte «Milchkuh-Initiative», zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative verlangt, die gesamte Mineralölsteuer auf Treibstoffen für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zu verwenden, um so dem sich abzeichnenden Finanzierungsengpass in diesem Bereich zu begegnen. Derzeit fliesst die Hälfte dieser Steuer in die allgemeine Bundeskasse. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass mit dem Vorschlag der Volksinitiative die Finanzierungsprobleme bei den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr lediglich auf andere Bereiche verlagert würden, weil dem Bundeshaushalt dadurch 1,5 Milliarden Franken entgingen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Vorgängig hatte die Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin einen Antrag abgelehnt, der verlangte, dass die Volksinitiative gemeinsam mit dem Entwurf zur Einrichtung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) behandelt wird. Dieser Entwurf ist derzeit im Ständerat hängig. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass sich das Volk zuerst so rasch wie möglich zur Volksinitiative äussern sollte, um Klarheit über die Finanzierung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zu schaffen. Eine Minderheit der Kommission möchte die beiden Geschäfte hingegen gemeinsam behandeln, damit eine Debatte über die verschiedenen Möglichkeiten zur Strassenfinanzierung geführt werden kann.
Die Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes (15.028) geht zurück auf die Motion Baumann 12.4203 «Teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer». Diese Gesetzesrevision bezweckt, Treibstoffe, die für Pistenfahrzeuge verwendet werden, vom strassengebundenen Anteil der Mineralölsteuer und vom Mineralölsteuerzuschlag zu befreien. Gemäss Entwurf des Bundesrates soll die Rückerstattung der Steuer für Diesel-Fahrzeuge zudem differenziert vorgenommen und vom Umstand abhängig gemacht werden, ob ein Partikelfilter vorhanden ist. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, nicht auf die Revisionsvorlage einzutreten. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit sollte keine zusätzliche Ausnahme von der Mineralölbesteuerung geschaffen werden. Ausserdem ist das vorgesehene Steuerbefreiungsverfahren in ihren Augen viel zu bürokratisch. Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage einzutreten. Sie erachtet es als wichtig, dass die Bergregionen, die sich derzeit in einer schwierigen Lage befinden, finanziell unterstützt werden.
Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die KVF-N entschieden, der parlamentarischen Initiative. Mörgeli. Gleiche Sicherheitsmargen (Toleranzen) bei Radar- und Lasermessgeräten im Strassenverkehr (14.465) Folge zu gegeben. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Sicherheitsmarge bei der Lasermessung derjenigen von Radarmessungen angeglichen werden soll, weil es schwer verständlich ist, weshalb für diese beiden Messverfahren unterschiedliche Sicherheitsmargen gelten sollen.
Die Kommission hat sich im Januar im Rahmen der Vorprüfung einer parlamentarischen Initiative (14.414) mit dem Verkaufssortiment der Schweizerischen Post befasst. Die KVF hat heute einstimmig beschlossen, ein Postulat (15.3377) einzureichen, welches den Bundesrat beauftragt, einen Weg zu finden, wie der Anteil von Drittprodukten im Verkaufssortiment der Schweizerischen Post auf ein vernünftiges Mass begrenzt werden kann.
Bern, 24. März 2015 Parlamentsdienste