Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit lehnt die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ klar ab und verabschiedet die Vernehmlassungsvorlage zur besseren Unterstützung von Familien, die ihre schwerkranken oder schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen.

​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates empfiehlt mit 15 zu 8 Stimmen, die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ (14.087 s) abzulehnen. Die Volksinitiative verlangt eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Damit soll der Rückstand gegenüber der Lohnentwicklung wettgemacht werden. Für die Mehrheit der Kommission ist die Initiative wirtschaftsfeindlich, da sie mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um je 0,4 Prozent verbunden wäre. Zudem funktioniere das heutige System gut, in dem tiefe Renten mit Ergänzungsleistungen aufgebessert werden können. Auch soll man sich jetzt auf die Beratung der Altersvorsorge 2020 (14.088 s) konzentrieren. Die Minderheit stellt in den Vordergrund, dass immer mehr Personen im unteren und mittleren Lohnbereich nicht von ihrer Rente leben können und vor allem diese von einer Erhöhung der AHV-Rente profitieren würden.

 

Unterstützung der familiären Betreuung von schwerkranken Kindern

Einstimmig hat die Kommission die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Pa.Iv. Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden (Joder) (12.470 n) verabschiedet. Mittels einer Änderung des Invalidenversicherungsgesetzes will sie den Intensivpflegezuschlag erhöhen, damit Familien, die ihre schwerkranken oder schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen, über mehr Mittel für ihre Entlastung verfügen. Die Kommission möchte mit ihrem Vorschlag den finanziellen Spielraum der betroffenen Familien gezielt verbessern. Umstritten war lediglich das Ausmass der Erhöhung: mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten schlägt die Kommission eine gestaffelte Anhebung der Beträge in Abhängigkeit des Pflegebedarfs eines Kindes vor. Die Minderheit beantragt, die Beträge für alle betroffenen Kinder einheitlich anheben. Der Vorentwurf geht demnächst in die Vernehmlassung.

 

Heilmittelgesetz

Die Kommission hat die verbleibenden Differenzen bei der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG; 12.080 n) beraten und schlägt ihrem Rat vor, dem Ständerat in drei Punkten zu folgen. Dies betrifft namentlich die vereinfachte Zulassung von gewissen Arzneimitteln, die seit mindestens 10 Jahren in mindestens einem EU- oder EFTA-Land zugelassen sind (Art. 14 Abs. 1 Bst. abis). Ebenso beantragt die Kommission, sich dem Beschluss des Ständerats bei der Zuordnung der Arzneimittel zu den einzelnen Kategorien (Art. 23a) und bei den Anforderungen an den Versandhandel (Art. 27 Abs. 2 Bst. a) anzuschliessen. In drei Punkten bestehen weiterhin Differenzen zum Ständerat. Bei Arzneimitteln für seltene Krankheiten schlägt die Kommission einen Kompromiss vor: Sie will auf das Instrument der Marktexklusivität verzichten und stattdessen die Forschungsanstrengungen der Pharmaindustrie mit einem generellen Schutz der Zulassungsunterlagen von 15 Jahren honorieren (13 zu 9 Stimmen; Art. 11b Abs. 4 und Art. 12a). Weiter beantragt die Kommission, die Minimalanforderungen an ärztliche Rezepte nicht ins Gesetz zu schreiben, sondern dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, diese nach Anhörung der betroffenen Medizinalberufe festzulegen. Dagegen beharrt die Kommission darauf, dass das Rezept Eigentum derjenigen Person wird, für die es ausgestellt wurde (Art. 26 Abs. 2bis Bst. a und b). Schliesslich will die Kommission bei der Regelung der geldwerten Vorteile grösstenteils an der Linie des Nationalrates festhalten. Das Verbot nicht gebührender Vorteile soll alle Heilmittel erfassen und nicht nur verschreibungspflichtige Arzneimittel (18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung; Art. 57a Abs. 1). Im Sinne eines Kompromisses beantragt die Kommission aber neu, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, bestimmte Kategorien von Heilmitteln von diesem Grundsatz auszunehmen (15 zu 8 Stimmen; Art. 57a Abs. 3).

 

Weitere Entscheidungen

Mit 17 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gab die SGK-NR der Pa.Iv. Humbel. Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege (14.448 n) Folge. Angesichts der unbefriedigenden Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung bei der Akut- und Übergangspflege soll Artikel 25a Absatz 2 des KVG präzisiert werden: die Leistungen der Akut- und Übergangspflege sollen demnach vollumfänglich (Pflege, Betreuung, Behandlung/Therapie sowie Hotellerie) nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet werden. Gleichzeitig soll auch die vorgesehene Maximaldauer von zwei Wochen überprüft werden. Für die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage braucht es noch die Zustimmung ihrer Schwesterkommission.

Mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der Kt.Iv. NE. Vorsorgeeinrichtungen. Vermögensverwaltung (13.305 s) keine Folge zu geben.

Mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung gab die Kommission der Pa.Iv. Carobbio Guscetti. Für eine einheitliche Regelung der medizinisch-diagnostischen Geräte im Interesse der Versicherten (14.466 n) keine Folge.

 

Die Kommission tagte am 12./13. November 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

 

Bern, 13. November 2015 Parlamentsdienste