Die Kommission hat mit 6 zu 2 Stimmen und 3 Enthaltungen einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, welcher bereits ihre Schwesterkommission aus dem Nationalrat Folge gegeben hatte. Die Initiative verlangt eine Ergänzung der Vorschriften für die Offenlegung der Interessenbindungen (14.472 Pa.Iv. Streiff. Mehr Transparenz bei der Offenlegung der Interessenbindungen von Ratsmitgliedern). Die Ratsmitglieder sollen in Zukunft nicht nur ihren Beruf, sondern auch den jeweiligen Arbeitgeber und die Funktion des Arbeitnehmenden angeben müssen. Damit sollen nichtssagende Angaben wie „Berater“ oder „Geschäftsführerin“ vermieden werden. Die Kommission erachtet dies als kleinen, aber sinnvollen Schritt in Richtung vermehrter Transparenz. Die Wähler und Wählerinnen können sich somit ein genaueres Bild über ihre Abgeordneten machen. Mit diesem Entscheid der Ständeratskommission kann die SPK des Nationalrates die entsprechende Ergänzung der Offenlegungsbestimmungen ausarbeiten.
Nach Ansicht der Minderheit hingegen eröffnet dies die Tore für weitere Begehrlichkeiten zur Offenlegungen privater Daten der Ratsmitglieder.
Gegen zusätzliche Regulierung der Lobbytätigkeit
Mit 5 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin sprach sich die Kommission gegen die von Ständerat Didier Berberat (NE) eingereichte parlamentarische Initiative aus, welche eine Akkreditierung von Lobbyisten verlangt, die Zugang zum Bundeshaus wünschen (15.438 s Pa.Iv. Eine Regelung für transparentes Lobby im eidgenössischen Parlament). Der Initiant verlangt die Akkreditierung von Lobbyisten und Lobbyistinnen, die Zutritt zum Parlamentsgebäude wollen, wobei ihre Anzahl allenfalls zu begrenzen ist. Ein Verstoss oder eine Umgehung dieser Regeln soll sanktioniert werden.
Die Mehrheit der SPK will die Verantwortung für den Umgang mit Lobbyisten nach wie vor bei den Parlamentsmitgliedern belassen. Dies erspart unnötigen administrativen Aufwand, welcher insbesondere durch die Kontrolle der von den Lobbyisten gemachten Angaben entstehen würde. Von einer Akkreditierung ist zudem nur ein geringer Gewinn an Transparenz zu erwarten. Die Anwesenheit von Lobbyisten im Bundeshaus stellt nur einen kleinen Teil der Lobbytätigkeit dar: Lobbying findet auch an vielen anderen Orten statt, insbesondere durch die Einsitznahme von Interessenvertretern in parlamentarischen Kommissionen. Es ist auch zu befürchten, dass mit einem Akkreditierungssystem noch mehr Lobbyisten Zugang zum Bundeshaus erhalten. Es wäre sehr schwierig, sinnvolle Regeln für eine Limitierung zu finden.
Vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit in der Öffentlichkeit geführten Diskussion braucht es nach Ansicht der Minderheit jedoch Massnahmen, um das Vertrauen in die Institution des Parlaments zu stärken. Es sei notwendig, ein Zeichen für mehr Transparenz zu setzen.
Die Kommission tagte am 16. November 2015 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ständerätin Verena Diener Lenz (ZH, GL) in Bern.
Bern, 17. November 2015 Parlamentsdienste