1. 14.095 Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten
Nachdem die Kommission auf die Vorlage eingetreten war, sistierte sie im Februar 2015 die Beratung der Vorlage und forderte die Verwaltung auf, einerseits in einem Rechtsgutachten die Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Ladenöffnungszeiten zu prüfen, andererseits mit der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) nochmals über deren negative Stellungnahme zur Vorlage zu diskutieren.
Die Kommissionsmehrheit hat nun von diesem Rechtsgutachten Kenntnis genommen und kommt zum Schluss, dass der Bund in diesem Bereich Gesetzgebungskompetenz hat. Obwohl die VDK die Vorlage immer noch ablehnt, ist die Kommission nach wie vor der Auffassung, dass damit dem Einkaufstourismus entgegengewirkt werden kann und eine minimale Harmonisierung herbeigeführt wird, wodurch wiederum die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kantonen beseitigt werden können.
In der Detailberatung hat die Kommission zwei Änderungsanträge angenommen. So hat sie im Bestreben um einen Kompromiss mit 7 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, die Mindestöffnungszeiten für den Samstag um eine Stunde zu kürzen (6.00–18.00 Uhr statt 6.00–19.00 Uhr). Zudem hat sich die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen dafür ausgesprochen, im Gesetz explizit vorzuschreiben, dass Kantone, in denen es keine Regelung der Ladenöffnungszeiten gibt, aufgrund des neuen Rahmengesetzes nicht gesetzgeberisch tätig werden müssen und dass in diesem Fall lediglich die Einschränkungen gemäss Arbeitsgesetz gelten. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit kommt diese Präzisierung den betroffenen Kantonen entgegen, die angesichts ihrer faktisch völlig liberalisierten Öffnungszeiten befürchteten, legiferieren zu müssen.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Eine Minderheit beantragt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. In ihren Augen kann mit dieser Vorlage nicht gegen den Einkaufstourismus vorgegangen werden, weil dieser viel eher mit den überhöhten Preisen als mit den Ladenöffnungszeiten zusammenhänge. Die Minderheit verweist ausserdem darauf, dass sich die VDK erneut klar ablehnend gegenüber der Gesetzesvorlage geäussert hat und teilt deren Meinung, wonach diese Regelung gegen das Subsidiaritätsprinzip verstosse. Schliesslich weist sie darauf hin, dass Vorstösse in den Kantonen zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten oft von der Bevölkerung abgelehnt worden sind.
2. 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III)
Bereits an der letzten Sitzung vom 25./26. Juni 2015 ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Dieser Beschluss wurde erneut bekräftigt. Die Kommission hat zu Beginn ihrer Beratung eine Anhörung mit Vertretern der Wissenschaft durchgeführt. Eingeladen waren Prof. Christoph Schaltegger, Prof. Robert Waldburger und Prof. Pierre-Marie Glauser.
Anschliessend hat die Kommission eine erste Debatte zu allen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen durchgeführt. Dabei kam sie rasch zum Schluss, dass die Komplexität und die Tiefe der Reform eine detaillierte Prüfung der einzelnen Teile der Vorlage erfordert. Zu diversen Punkten hat die WAK-S von der Verwaltung auf die nächste Sitzung hin weitere Abklärungen verlangt. Entscheide will die Kommission erst nach Beantwortung aller noch offenen Fragen fällen.
Die Unternehmenssteuerreform III wird somit nicht in der Herbstsession im Ständerat behandelt. Die WAK-S wird die Beratung des Geschäfts am 22./23. Oktober 2015 und falls nötig am 19./20. November 2015 fortsetzen. Ziel ist es die Vorlage in die Wintersession zu bringen.
3. 14.431n Pa.Iv. Fischer Roland. Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta
Die WAK-S hält an ihrer ablehnenden Haltung fest (vgl. Medienmitteilung vom 23. Februar 2015) und beantragt ihrem Rat mit 4 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit schliesst sich dem Beschluss des Nationalrats an und will der Initiative Folge geben. Stimmt der Ständerat in der Herbstsession dem Antrag der Mehrheit zu, ist die Initiative erledigt.
Die Kommission hat am 27. und 28 August 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) sowie teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.
Bern, 28. August 2015 Parlamentsdienste