Automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich
​Mit grosser Mehrheit unterstützt die Kommission die drei Vorlagen zum internationalen automatischen Informationsaustausch. Die vom Nationalrat beschlossene Steueramnestie lehnt sie jedoch einstimmig ab.

​1. 15.046 Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich. Bundesgesetz

15.047 Amtshilfe in Steuersachen. Übereinkommen des Europarates und der OECD. Genehmigung

Die Kommission ist nach Anhörung der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) auf die drei Vorlagen eingetreten (mit 10 zu 2 Stimmen auf das Geschäft 15.047 und mit 11 zu 2 Stimmen auf die beiden Erlasse zum Geschäft 15.046). In den Augen der Kommissionsmehrheit kann die Schweiz vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklungen und ihrer globalen Vernetzung mangels einer Alternative nicht umhin, den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen rasch einzuführen, um die Steuerkonformität der Kunden von Schweizer Banken und deren Zugang zu den ausländischen Märkten zu gewährleisten.

Was den Bundesbeschluss zum Übereinkommen über die Amtshilfe in Steuersachen und die Änderungen des Steueramtshilfegesetzes (StAhiG) anbelangt, beantragt die Kommission, der Vorlage des Bundesrates im Wesentlichen zu folgen. In der Gesamtabstimmung stimmte sie der Vorlage mit 8 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Beim Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch (AIA-Gesetz) beantragt die Kommission einige Änderungen gegenüber den Beschlüssen des Nationalrats. So sprach sie sich mit 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen für den Vorschlag der FDK aus, bei Informationen an eine ausländische Behörde die AHV-Nummer und nicht eine spezielle Nummer als Steueridentifikationsnummer zu verwenden (Art. 2 Abs.1 Bst. f).Die Kommission ist der Meinung, dass diese Lösung viel einfacher und leichter umsetzbar ist. Sie teilt die in diesem Zusammenhang punkto Datenschutz geäusserten Bedenken des Nationalrates nicht.

Die WAK beantragt ausserdem einstimmig, die vom Nationalrat beschlossene Steueramnestie abzulehnen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die im Jahr 2008 eingeführte Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige ausreichend ist. Dies beweise die steigende Zahl von Steuerpflichtigen, die in den letzten Jahren auf diese Weise ihre Situation legalisiert haben. Die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustausches rechtfertige in keiner Weise eine zusätzliche Massnahme, umso weniger, als diese in erster Linie den unehrlichsten Steuerpflichtigen zugutekäme.

Was die Sanktionierung falscher Selbstanzeigen von Kontoinhaberinnen und  inhabern (Art. 36 AIA-Gesetz) angeht, beantragt die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen und nicht fahrlässiges, sondern nur vorsätzliches Verhalten mit einer Busse zu belegen. Sie lehnte es hingegen ab, dem Nationalrat in Bezug auf die Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute zu folgen, und beantragt, dem Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen, wonach auch Fahrlässigkeit eine Busse nach sich zieht (Art. 33 Abs. 2 AIA-Gesetz).

In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission sowohl dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der multilateralen Vereinbarung als auch der Vorlage zum AIA-Gesetz mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Der Ständerat wird sich mit diesen drei Vorlagen in der Wintersession befassen.

 

2. 15.048 Geldwäschereigesetz. Änderung

Die Kommission folgt dem Nationalrat und beantragt mit 6 zu 5 Stimmen, nicht auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten. Mit dieser sollen risikobasierte Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre eingeführt werden, um auch in jenen Fällen die Steuerkonformität im Ausland ansässiger Kundinnen und Kunden zu gewährleisten, in denen zwischen der Schweiz und dem Ansässigkeitsstaat der Kundin oder des Kunden kein automatischer Informationsaustausch vereinbart ist.

Nach Meinung der Kommissionsmehrheit wird den betroffenen Kreisen mit der Vorlage des Bundesrates eine zusätzliche Aufgabe übertragen, was wohl auch deren deutliche Ablehnung dieser Vorlage erklärt. Zudem käme die Umsetzung einer solchen Massnahme den Bankensektor teuer zu stehen und würde dessen Wettbewerbsfähigkeit umso mehr schaden, als die Schweiz diese Verpflichtung im Alleingang vorsähe. Die Minderheit weist darauf hin, dass die Finanzintermediäre bereits jetzt derartige Aufgaben übernehmen und dass mit der Vorlage dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen würde. Nur durch diese gesetzgeberische Änderung könne die Strategie eines steuerlich konformen Finanzplatzes weiterverfolgt und vermieden werden, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen.

Der Ständerat wird sich mit diesem Geschäft voraussichtlich in der Wintersession befassen.

 

3. 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz

Bereits an der WAK-S Sitzung vom 25./26. Juni 2015 ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten. An der letzten Sitzung vom 27./28. August hat sie mit der Detailberatung begonnen. Die Kommission hat diese nun fortgeführt und wird sie an ihrer nächsten Sitzung vom 19. November abschliessen, so dass der Ständerat das Geschäft wie geplant in der Wintersession 2015 behandeln kann. Die WAK-S hat entschieden, die Öffentlichkeit erst nach Abschluss der gesamten Detailberatung über ihre Anträge zu orientieren.

 

4. 13.479 Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer

Die Kommission hat dem Antrag ihrer Schwesterkommission zugestimmt, auf Artikel 20 des Verrechnungssteuergesetzes zurückzukommen (vgl. Medienmitteilung der WAK-N vom 13. Oktober 2015).

 

Die Kommission hat am 22. und 23 Oktober 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) sowie in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 

 

Bern, 23. Oktober 2015 Parlamentsdienste