Service public
​Mit grosser Mehrheit hat die KVF entschieden, im Rahmen der Diskussion über den Bericht zur Definition des Service public im Medienbereich auch die Frage der SRG-Konzession zu beraten. Dabei soll insbesondere eine mögliche Aufteilung der Konzession geprüft werden.

​Am 14. Juni 2015 hat das Schweizer Volk mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50.08 % zugunsten des neuen Gebührensystems für Radio- und TV gestimmt. Unter anderem dieses knappe Abstimmungsresultat veranlasste Nationalrat Müller Thomas eine parlamentarische Initiative (15.457 n Pa.Iv. Müller Thomas. SRG-Konzession. Neu soll das Parlament zuständig sein) einzureichen und damit eine angemessene Mitsprache des Parlaments sicherzustellen. Die parlamentarische Initiative beabsichtigt eine Änderung von Art. 25 RTVG. Das Gesetz soll dahingehend geändert werden, dass dem Parlament an Stelle des Bundesrates die Kompetenz zukommt, über die SRG-Konzession zu entscheiden. In den Augen eines grossen Teils der Kommission wirft das in der Initiative formulierte Anliegen eine berechtigte Frage zur Service-public-Debatte auf. Sie hat daher mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative aufzuschieben bis der Bericht des Bundesrates zur Definition des Service public vorliegt. Der Bundesrat hat den Bericht für Juni 2016 angekündigt. Ausserdem beauftragt die Kommission die Verwaltung bis zu diesem Zeitpunkt aufzuzeigen, wie eine Aufteilung der Konzession gemäss Art. 25 RTVG in eine Rahmenkonzession in der Erlasskompetenz der Bundesversammlung und eine Betriebskonzession in der Erlasskompetenz des Bundesrates (duale Konzessionskompetenz) gesetzgeberisch umgesetzt und damit eine Mitsprache des Parlaments ermöglicht werden könnte.

Die Auswirkungen der Marktöffnung im Postbereich sind in der Schweiz relativ bescheiden. Die grosse Herausforderung ist für die Schweizerische Post die laufende Abnahme der Briefmenge und das sich ändernde Kundenverhalten, aufgrund der zunehmenden Digitalisierung im geschäftlichen und privaten Schriftverkehr. Zu diesen Schlüssen kommt der Bundesrat in seinem Evaluationsbericht 2015 zu den Auswirkungen der Marktöffnung im Postbereich vom September 2015. Der Bundesrat möchte deshalb vorläufig am Restmonopol von 50g festhalten. Die Kommission hat in einer Anhörung die Schweizerische Post und Vertreter privater Postunternehmen um eine Einschätzung der Situation aus unternehmerischer Sicht gebeten. Wenig überraschend teilt die Post im Wesentlichen die Einschätzung des Bundesrates, während die privaten Unternehmen gerne rasch eine weitere Marktöffnung sehen würden.
Auch innerhalb der Kommission wurden unterschiedliche Ansichten vertreten. Einigkeit bestand, dass von Seiten Parlament kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, aber die Entwicklung in den Postmärkten genau verfolgt werden soll. Der Bundesrat wird Ende Jahr eine Evaluation der Wirksamkeit der neuen Postgesetzgebung vorlegen. Die Kommission wünscht, dass die im Rahmen der Anhörung und der Diskussion vorgebrachten Anliegen aufgenommen werden. Sie wird sich Anfang 2017 neuerlich mit der Thematik befassen.

Ausserdem hat die KVF die Einreichung von zwei Kommissionsvorstössen zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Mobilfunknetze beschlossen. Einerseits soll der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen angehoben, die Vollzugshilfsmittel und die Anlagendefinitionen vereinfacht, sowie ein NIS-Monitoring aufgebaut und finanziert werden. Andererseits soll geprüft werden, mit welchen Massnahmen Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden könnten. Über den genauen Wortlaut der Vorstösse wird sie an der nächsten Sitzung befinden. 



 Bern, 11. Januar 2016 Parlamentsdienste