Die KVF des Ständerates schlägt eine flexible Regelung zur Netzneutralität vor. Sie möchte damit den Internetprovidern mehr Spielraum bei der Gestaltung von Angeboten geben und alle Möglichkeiten für zukünftige technologische Entwicklungen offen lassen.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Detailberatung der Revision des Fernmeldegesetzes (17.058) fortgeführt und abgeschlossen. An ihrer Sitzung vom 25. und 26. Oktober hatte die Kommission bereits einen Grossteil der Vorlage beraten, wobei sie in Bezug auf die Netzneutralität (Art. 12e) von der Verwaltung noch zusätzliche Informationen über die sogenannten Spezialdienste verlangt hatte. Spezialdienste sind von Internetprovidern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe Leitung übertragen werden, wie beispielsweise die Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV). Die Kommission ist der Ansicht, dass die vom Nationalrat eingebrachte Regelung zum offenen Internet im Hinblick auf die Spezialdienste und zukünftige Technologien flexibler ausgestaltet werden soll. Auch verweist sie auf die Situation in der Europäischen Union, wo ebenfalls Ausnahmen für diese zusätzlichen Dienste vorgesehen sind. Aus diesen Gründen beantragt sie ihrem Rat ohne Gegenstimme eine Ergänzung, welche den Anbieterinnen des Zugangs zum Internet mehr Spielraum beim Angebot von Spezialdiensten lässt, solange diese nicht die Qualität der Internetverbindung negativ tangieren. In der Gesamtabstimmung hat die KVF-S die Vorlage einstimmig angenommen. Das Geschäft ist damit bereit für die Behandlung im Ständerat anlässlich der Wintersession.

Die Frage der Ausgestaltung der postalischen Grundversorgung beschäftigt die Kommission und die Räte seit Jahren intensiv. Die Kommission anerkennt, dass die geplante Revision der Postverordnung in die richtige Richtung weist, stellt indessen immer noch eine Unzufriedenheit in der Bevölkerung fest. Die Kommission hat deshalb mit der Konzernleitung der Post eine Aussprache geführt, um sich aus erster Hand über die Zukunftspläne des Unternehmens informieren zu lassen.

Ausdruck der bisherigen Unzufriedenheit sind unter anderem vier Motionen aus dem Nationalrat, welche engere gesetzliche Vorgaben im Bereich der Grundversorgung fordern. Die Kommission beantragt ihrem Rat, alle Motionen abzulehnen. Teilweise erachtet sie die Motionen als erfüllt, bei andern möchte sie die Umsetzung der obengenannten Verordnungsvorgaben abwarten. Sollte sich zeigen, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, so könnte eine allfällige Regulierung im Rahmen der bereits angekündeten Revision der Postgesetzgebung im Laufe des Jahres 2019 erfolgen.

(16.4034 Mo. Glanzmann. Gesetzliche Regelung der Post anpassen, Ablehnung mit 5 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen; 16.3865 Mo. Büchler. Die Schliessung von Poststellen in der Schweiz führt zu einer schlechteren Grundversorgung, Ablehnung mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen; 16.3848 Mo. Candinas Flächendeckende Postzustellung bis zur Mittagszeit, Ablehnung mit 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen; 16.3847 Mo. Candinas Stopp der Arbeitsplatzauslagerung bei der Post, Ablehnung mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung.)

Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 17. Oktober 2017 in Erfüllung des Postulates 14.3673 Bericht zum internationalen Personenverkehr (Bahn/Bus) dargelegt, wie die künftige Entwicklung des internationalen Personenverkehrs aussehen soll. Die geplante moderate Öffnung der Märkte stösst im Parlament mehrheitlich auf Ablehnung, da sie in erster Linie privaten Rosinenpickern dienen würde und zulasten der staatlich subventionierten Unternehmen ginge. Das Parlament hat deshalb im Bereich Fernbusse eine prohibitive Regelung in die Vorlage 16.075 Organisation der Bahninfrastruktur aufgenommen. An ihrer heutigen Sitzung hat die Verkehrskommission des Ständerates einstimmig beschlossen, auch bei der Öffnung des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene zur Vorsicht zu mahnen und hat eine entsprechende Motion eingereicht: 18.4105 Kooperationsmodell anstelle der Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs.

Die Kommission hat sich vom Direktor des Bundesamtes für Verkehr über die Eckwerte der vom Bundesrat am 31. Oktober 2018 verabschiedeten Botschaft zum Bahn-Ausbauschritt 2035 informieren lassen. Die offiziellen Beratungen werden nach der Zuweisung der Vorlage durch die Ratsbüros zu Beginn des Jahres 2019 aufgenommen werden.

Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat Zustimmung zur von Nationalrat Philippe Nantermod eingereichten Motion 18.3078 Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen zulassen. Die Motion verlangt die Einführung einer Ausnahmeregelung, damit Personenwagen als Anhänger von Arbeitsfahrzeugen (z.B. Fahrzeugkrane oder Arbeitsbühnen) mitgeführt werden können. Für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort benötigen die Führer solcher Maschinen ein Fahrzeug, welches sie nach geltendem Recht aber nicht an das Arbeitsfahrzeug angehängt mitführen dürfen. Die Kommission ist der Ansicht, dass eine solche Ausnahmeregelung eine kostensparende und ökologisch vertretbare Lösung darstellt.