Die Kommission für Verkehr und
Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Detailberatung der Revision
des Fernmeldegesetzes (17.058) fortgeführt und abgeschlossen. An ihrer
Sitzung vom 25. und 26. Oktober hatte die Kommission bereits einen Grossteil
der Vorlage beraten, wobei sie in Bezug auf die Netzneutralität (Art.
12e) von der Verwaltung noch zusätzliche Informationen über die sogenannten
Spezialdienste verlangt hatte. Spezialdienste sind von Internetprovidern
zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe
Leitung übertragen werden, wie beispielsweise die Sprachtelefonie über
Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV).
Die Kommission ist der Ansicht, dass die vom Nationalrat eingebrachte Regelung
zum offenen Internet im Hinblick auf die Spezialdienste und zukünftige
Technologien flexibler ausgestaltet werden soll. Auch verweist sie auf die
Situation in der Europäischen Union, wo ebenfalls Ausnahmen für diese
zusätzlichen Dienste vorgesehen sind. Aus diesen Gründen beantragt sie ihrem
Rat ohne Gegenstimme eine Ergänzung, welche den Anbieterinnen des Zugangs zum
Internet mehr Spielraum beim Angebot von Spezialdiensten lässt, solange diese
nicht die Qualität der Internetverbindung negativ tangieren. In der
Gesamtabstimmung hat die KVF-S die Vorlage einstimmig angenommen. Das Geschäft
ist damit bereit für die Behandlung im Ständerat anlässlich der Wintersession.
Die Frage der Ausgestaltung der
postalischen Grundversorgung beschäftigt die Kommission und die Räte seit
Jahren intensiv. Die Kommission anerkennt, dass die geplante Revision der
Postverordnung in die richtige Richtung weist, stellt indessen immer noch eine
Unzufriedenheit in der Bevölkerung fest. Die Kommission hat deshalb mit der
Konzernleitung der Post eine Aussprache geführt, um sich aus erster Hand über
die Zukunftspläne des Unternehmens informieren zu lassen.
Ausdruck der bisherigen Unzufriedenheit
sind unter anderem vier Motionen aus dem Nationalrat, welche engere gesetzliche
Vorgaben im Bereich der Grundversorgung fordern. Die Kommission beantragt ihrem
Rat, alle Motionen abzulehnen. Teilweise erachtet sie die Motionen als erfüllt,
bei andern möchte sie die Umsetzung der obengenannten Verordnungsvorgaben
abwarten. Sollte sich zeigen, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, so könnte
eine allfällige Regulierung im Rahmen der bereits angekündeten Revision der
Postgesetzgebung im Laufe des Jahres 2019 erfolgen.
(16.4034 Mo. Glanzmann. Gesetzliche
Regelung der Post anpassen, Ablehnung mit 5 zu 0 Stimmen bei 4
Enthaltungen; 16.3865 Mo. Büchler. Die Schliessung von Poststellen in der
Schweiz führt zu einer schlechteren Grundversorgung, Ablehnung mit 6 zu 2
Stimmen bei 3 Enthaltungen; 16.3848 Mo. Candinas Flächendeckende
Postzustellung bis zur Mittagszeit, Ablehnung mit 5 zu 3 Stimmen bei 3
Enthaltungen; 16.3847 Mo. Candinas Stopp der Arbeitsplatzauslagerung bei der
Post, Ablehnung mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung.)
Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 17.
Oktober 2017 in Erfüllung des Postulates 14.3673 Bericht zum internationalen
Personenverkehr (Bahn/Bus) dargelegt, wie die künftige Entwicklung des
internationalen Personenverkehrs aussehen soll. Die geplante moderate Öffnung
der Märkte stösst im Parlament mehrheitlich auf Ablehnung, da sie in erster
Linie privaten Rosinenpickern dienen würde und zulasten der staatlich
subventionierten Unternehmen ginge. Das Parlament hat deshalb im Bereich
Fernbusse eine prohibitive Regelung in die Vorlage 16.075 Organisation der
Bahninfrastruktur aufgenommen. An ihrer heutigen Sitzung hat die
Verkehrskommission des Ständerates einstimmig beschlossen, auch bei der Öffnung
des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene zur Vorsicht zu mahnen und
hat eine entsprechende Motion eingereicht: 18.4105 Kooperationsmodell
anstelle der Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs.
Die Kommission hat sich vom Direktor des
Bundesamtes für Verkehr über die Eckwerte der vom Bundesrat am 31. Oktober 2018
verabschiedeten Botschaft zum Bahn-Ausbauschritt 2035 informieren
lassen. Die offiziellen Beratungen werden nach der Zuweisung der Vorlage durch
die Ratsbüros zu Beginn des Jahres 2019 aufgenommen werden.
Einstimmig beantragt die Kommission ihrem
Rat Zustimmung zur von Nationalrat Philippe Nantermod eingereichten Motion
18.3078 Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen zulassen. Die
Motion verlangt die Einführung einer Ausnahmeregelung, damit Personenwagen als
Anhänger von Arbeitsfahrzeugen (z.B. Fahrzeugkrane oder Arbeitsbühnen)
mitgeführt werden können. Für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort benötigen
die Führer solcher Maschinen ein Fahrzeug, welches sie nach geltendem Recht
aber nicht an das Arbeitsfahrzeug angehängt mitführen dürfen. Die Kommission
ist der Ansicht, dass eine solche Ausnahmeregelung eine kostensparende und
ökologisch vertretbare Lösung darstellt.