Mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung
hat die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie der
Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) in der Gesamtabstimmung zugestimmt.
Davor fällte sie bei der Detailberatung wichtige Entscheide, angefangen bei der
Kompensation von CO2-Emissionen aus fossilen Treibstoffen. Die Kommission will,
dass die Treibstoffimporteure bis 2030 bis zu 90 Prozent der verkehrsbedingten
CO2-Emissionen kompensieren müssen, und bestätigt damit den Bundesrat.
Allerdings sollen ihrer Ansicht nach im Jahr 2030 mindestens 20 Prozent mit
inländischen Massnahmen kompensiert werden. Gleichzeitig legt die Kommission
einen Maximalaufschlag von 8 Rappen pro Liter Treibstoff fest. Damit weicht sie
vom Entwurf des Bundesrates ab, der einen minimalen Inlandsatz von 15 Prozent,
aber keine Deckelung des Preisaufschlags an der Zapfsäule vorsieht. Mehrere
Minderheiten beantragen, dass im Inland weniger kompensiert werden muss, wobei
eine Minderheit zusätzlich den Preisaufschlag bereits bei 5 Rappen deckeln
will. Andere Minderheiten dagegen geht der Kommissionsvorschlag zu wenig weit.
Um die Klimabelastung durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zu reduzieren,
schlagen sie einen höher liegenden Deckel bei 12 respektive 13 oder 20 Rappen
vor. Eine Minderheit fordert zudem, dass nicht erst im Jahr 2030, sondern
sofort mindestens 20 Prozent der Emissionen im Inland kompensiert werden
müssen.
Flugverkehr: keine Ticketabgabe, aber Einbezug in den
CO2-Emissionshandel
Was die Flugtreibstoffe betrifft, spricht
sich die Kommission dagegen aus, eine Flugticketabgabe einzuführen. Die Kommission
ist der Auffassung, dass eine solche Umweltabgabe die Branche vor grosse
Probleme stellen würde, insbesondere, weil Schweizer Passagiere auf Flughäfen
im Ausland ausweichen könnten. Zwei Minderheiten hingegen unterstützen das
Anliegen. Sie beantragen, dass der Bund für Linienflüge ab Schweizer
Flugplätzen je nach Flugdistanz und Anzahl der beförderten Passagiere eine
Abgabe (von 12 bis max. 50 Franken) erhebt, wobei die zwei Minderheiten
hinsichtlich Beitragshöhe und Ausnahmeregelungen leicht voneinander abweichen.
Nach Auffassung beider Minderheiten würde der Schweizer Flugverkehr durch eine
solche Abgabe nicht benachteiligt, da die meisten Nachbarländer bereits
Flugticketabgaben kennen. Die Kommission hat die Flugticketabgabe schliesslich
mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Deutlich weniger knapp fiel der Entscheid beim
Einbezug der Inner-EWR-Flüge in das Emissionshandelssystem aus – eine neue
Regulierung, die Teil der Vorlage zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme
Schweiz-EU (17.073) ist. Mit 16 zu 8 Stimmen hat die Kommission die Vorlage in
der Gesamtabstimmung angenommen.
Teilzweckbindung der CO2-Abgabe verlängern
Bei der weiteren Beratung der Totalrevision
hat die Kommission im Kapitel zur CO2-Abgabe die Regeln für Unternehmen mit
Verminderungsverpflichtung verschärft. Wer eine solche Verpflichtung eingeht,
um die CO2-Abgabe zurückerstattet zu erhalten, aber seine Verpflichtung während
mehrerer Jahre nicht einhält, muss eine Ersatzleistung von 50 bis 100 Prozent
bezahlen – und nicht nur 30 Prozent, wie es der Bundesrat vorschlägt. Eine
Minderheit lehnt diese strengere Sanktionsregelung ab. Hinsichtlich der Frage,
wie die Erträge aus der CO2-Abgabe verwendet werden sollen, möchte die
Kommission die Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm und den Technologiefonds
bis 2030 verlängern. Zwei Minderheiten unterstützen dagegen die vom Bundesrat
festgesetzte Befristung bis 2025, wobei eine Minderheit zusätzlich eine lineare
Reduktion ab 2021 verlangt. Nach Ansicht der Kommission soll für das
Gebäudeprogramm bis zu seinem Auslaufen ein Drittel des Ertrags aus der
CO2-Abgabe und maximal 450 Millionen Franken pro Jahr eingesetzt werden. Hier
folgt die Kommission dem Bundesrat, während eine Minderheit den Prozentsatz
erhöhen möchte. Die Kommission fordert, dass Projekte im Bereich erneuerbare
Energien (z. B. Ausbau thermischer Netze) oder zur Nutzung von Abwärme mit bis
zu 70 Millionen Franken pro Jahr unterstützt werden. Eine Minderheit will die
Förderung auf Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge ausweiten, eine andere
hingegen möchte die Förderung auf Geothermieprojekte beschränken und die
Maximalsumme auf 30 Millionen Franken pro Jahr reduzieren, so wie es die
Vorlage des Bundesrates vorsieht.
Keine neuen Regeln bei Bauvorhaben und Finanzmittelflüssen
Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission
einen Antrag abgelehnt, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) um den Bereich
Klima zu erweitern. Sie hält es nicht für sinnvoll, dass bei neu geplanten
Anlagen mit hohem Treibhausgasausstoss zusätzliche Vorgaben gemacht werden.
Eine Minderheit erachtet es als nötig, die Emissionen UVP-pflichtiger Anlagen
auf ein Niveau zu begrenzen, das mit den Zielen des Klimaübereinkommens von
Paris kompatibel ist. Weiter spricht sich die Kommissionsmehrheit dagegen aus,
dass die Nationalbank, der AHV-Ausgleichsfonds und die Pensionskasse des Bundes
alle fünf Jahre einen Bericht über die Risiken und die Entwicklung der
klimabezogenen Finanzmittelflüsse in ihren Geschäftskreisen respektive
Vermögensanlagen veröffentlichen müssen.
Vorlage für eine neue Regelung der Wasserrechtszinse nach
2024
Die Kommission ist einstimmig eingetreten
auf die Vorlage zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes (18.056). Vor der
Detailberatung möchte sie die Bestimmung zum Modell eines flexiblen
Wasserzinses nach 2024, wie es der Ständerat eingebracht hatte, näher prüfen.
Sie hat der Verwaltung einen entsprechenden Auftrag erteilt, verschiedene
Ausgestaltungen eines flexiblen Modells darzulegen.
Mehr Ressourcen für das Warnsystem vor Naturgefahren
Schliesslich hat die Kommission mit 14 zu
11 Stimmen eine Motion (18.4099) eingereicht, die vom Bundesrat verlangt, den
erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcenbedarf für die Systeme
zur Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren (OWARNA) bereitzustellen. Die
Kommission folgt somit den Empfehlungen des zweiten OWARNA-Folgeberichts vom
April 2018 und fordert insbesondere Massnahmen im Bereich Trockenheitswarnungen
und Massenbewegungsgefahren.
Die Kommission hat am 29. und 30. Oktober
2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und teilweise in
Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.