Bei der Erneuerung
einer Wasserrechtskonzession von Speicher- und Laufkraftwerken mit einer
installierten Leistung von mehr als 3 MW muss zur Beurteilung der
Umweltverträglichkeit des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
durchgeführt werden. Dabei hat die bisherige Praxis gezeigt, dass
Unsicherheiten bestehen, was unter dem Begriff «Ausgangszustand» gemäss Art.
10b Abs. 2 Bst. a USG zu verstehen ist. Im von der Kommission erarbeiteten
Vorentwurf, wird in Art. 58a Abs. 5 WRG der Ausgangszustand eindeutig festgelegt,
und zwar als Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung (Ist-Zustand). Die
Festlegung hat zur Folge, dass dieser Zustand sowohl bei der Erstellung eines
Umweltverträglichkeitsberichts im Hinblick auf ein Verfahren um erstmalige
Konzessionserteilung, als auch bei einer Konzessionserneuerung den Prüfungen
zugrunde zu legen ist. Gleichzeitig dient dieser Zustand als Referenzgrösse
dafür, ob und in welchem Umfang Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach
Art. 18 Abs. 1ter NHG zu leisten sind.
Eine
Kommissionsminderheit will mit einer Bestimmung in Art. 58a Abs. 6 WRG die
Grundlage schaffen, damit bei einer Konzessionserneuerung verhältnismässige
Massnahmen zu Gunsten von Natur und Landschaft geprüft werden, unabhängig
davon, ob mit der Konzessionserneuerung neue Eingriffe in schutzwürdige
Lebensräume einhergehen oder nicht. Wird mit Art. 58a Abs. 5 WRG beim
Ausgangszustand für die Bemessung von Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen
nach Art. 18 Abs. 1ter NHG neu vom Ist-Zustand ausgegangen, schafft die
Bestimmung in Abs. 6 als Ergänzung die Grundlage für verhältnismässige
Massnahmen zu Gunsten von Natur und Landschaft, die sich am gegenwärtig
vorhandenen ökologischen Potenzial im Konzessionsgebiet orientiert.
Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum
15. Februar 2019 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt
für Energie (Vernehmlassung 16.452, 3003 Bern; revision-wrg(at)bfe.admin.ch)
zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der
Internetseite der Kommission (www.parlament.ch Organe Kommissionen Sachbereichskommissionen
UREK Berichte und Vernehmlassungen) abgerufen werden.