Beratung des Entwurfs über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (23.007 sn)durch die Finanzkommission
Der FK-S war es bereits an ihrer Sitzung vom 23. März 2023 ein Anliegen, sich mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und mit ihren Auswirkungen auf die Bundesfinanzen und ganz allgemein auf die Wirtschaft zu befassen. Die Kommission wurde an dieser Sitzung vom Vizepräsidenten der Finanzdelegation und von der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) ausführlich informiert und hatte Gelegenheit, zahlreiche Fragen zu stellen, insbesondere zur beschlossenen Lösung, zu den anderen Optionen, die zur Wahl gestanden hatten, zu den Risiken im Falle eines Konkurses und zur Aufsicht durch die FINMA. Sie musste danach die Verabschiedung der Botschaft abwarten, um die Vorberatung des Nachtrags Ia zum Voranschlag 2023 formell vorzunehmen. Nach der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat gestern, am 29. März 2023, hat die Kommission heute im Rahmen einer ausserordentlichen Sitzung getagt.
Zur Erinnerung: Der Bundesrat beantragt mit dem Entwurf über den Nachtrag Ia zwei Verpflichtungskredite für die Gewährung von Liquiditätshilfedarlehen der SNB mit Ausfallgarantie des Bundes (für 100 Milliarden Franken) und für die Gewährung einer Garantie des Bundes an die UBS zur Absicherung von allfälligen Verlusten beim Verkauf schwierig zu bewertender Aktiven der Credit Suisse (für 9 Milliarden Franken). Darüber hinaus wird ein Nachtragskredit von 5 Millionen Franken für zusätzliche Ressourcen zur Begleitung der Umsetzung der Massnahmen beantragt.
Die zahlreichen Fragen, die im Rahmen der allgemeinen Aussprache gestellt wurden, haben die Besorgnis der Mitglieder der Finanzkommission und ihren Wunsch zum Ausdruck gebracht, sowohl die Ursachen und Hintergründe des Zusammenbruchs als auch die Auswirkungen der erarbeiteten Lösung zu verstehen, um handeln zu können, damit sich eine solche Situation in Zukunft nicht wiederholt. Nachdem Eintreten auf die Vorlage beschlossen worden war, hat die FK-S die neun eingereichten Anträge analysiert. Da die von der Finanzdelegation bewilligten Beträge bereits zugesagt sind, hat deren spätere Genehmigung durch die Bundesversammlung keine bindende Wirkung. Eine Ablehnung käme einer politischen Rüge der FinDel und des Bundesrates gleich. Zwar kann die Kreditvergabe nicht mehr an irgendwelche Bedingungen geknüpft werden, doch ist es möglich, die Freigabe der Kredite an Rahmenbedingungen für deren Verwendung unter Wahrung der Kompetenzen des Bundesrates und des Parlaments zu koppeln. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die drei folgenden Anträge angenommen:
- mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung: dass der Bund als Dritter am Prüfungsverfahren nach Artikel 33 Absatz 1 des Kartelgesetzes (KG) teilnimmt, dies um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten;
- mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen: dass die Möglichkeiten von Verantwortlichkeitsklagen gegen die Organe der Credit Suisse umfassend geprüft werden. Für diese Aufgabe sollen zusätzliche 2 Millionen Franken eingestellt werden;
- mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung: dass die Bewilligung allfälliger weiterer Garantien im laufenden Fall auf dem Dringlichkeitsweg ausgeschlossen ist. Da zu diesem Beschluss ein Minderheitsantrag eingereicht wurde, wird dieser Punkt in der ausserordentlichen Session ab 11. April im Ständerat diskutiert.
Abgesehen von diesen Änderungsanträgen war es der Kommission wichtig, die Debatte rasch voranzutreiben, weshalb sie beschlossen hat, demnächst ein Postulat einzureichen, um rasch einen Bericht zu erhalten, in welchem die notwendigen Gesetzesanpassungen aufgezeigt werden sollen. Insbesondere sollen Informationen über die Grösse und den Einfluss der neuen Bank, aber auch über eine allfällige eigenständige Weiterführung der Credit Suisse geliefert werden. Es geht auch darum, eine Einschätzung der aktuellen Risiken sowie eine Analyse der Kompetenzen der FINMA, der Eigenkapitalanforderungen und der Voraussetzungen, die zur Gewährleistung der Finanzstabilität geschaffen werden müssen, zu erhalten.
In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, der Bundesbeschluss Ib über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (Planungsgrössen) einstimmig. Das Geschäft wird von beiden Räten in der am 11. April 2023 beginnenden ausserordentlichen Session behandelt.
Die Fahne für die Fraktionen wird spätestens am Montag, 3. April, mit separater Medienmitteilung veröffentlicht.
Die Kommission hat am 30. März 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und im Beisein der Vorsteherin des EFD sowie von Mitarbeitenden ihres Departements in Bern getagt.