Am 20. Februar 2019 hat der Bundesrat eine Botschaft verabschiedet, welche die Strategie zur Stärkung der Schweiz als Gaststaat für die Jahre 2020 – 2023 enthält (19.019). Zur Umsetzung der Massnahmen wird ein Zahlungsrahmen von 103.8 Millionen sowie ein Rahmenkredit von 8 Millionen zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen beantragt.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Rolle als Gaststaat für internationale Organisationen in der Tradition der Schweiz liegt und eng mit ihrer bewährten Politik der guten Dienste verbunden ist. Sie ist sich der Wichtigkeit des internationalen Genfs und dessen Vorteilen für die Aussenpolitik der Schweiz bewusst. Insbesondere angesichts des internationalen Konkurrenzdrucks erachtet es die Kommission als unumgänglich, dass die Schweiz Massnahmen trifft, um auch zukünftig als Gaststaat attraktiv und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Ohne Gegenstimme ist die Kommission auf den Bundesbeschluss über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat eingetreten und beantragt dem Nationalrat einstimmig, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Eine Minderheit will den Zahlungsrahmen um die für die «Geneva Science and Diplomacy» - Stiftung vorgesehene Finanzierung (CHF 3'000'000) kürzen. Der entsprechende Antrag wurde von der Kommission mit 9 zu 7 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Weitere zwei Minderheiten fordern zusätzliche Mittel für eine bessere Kommunikation über das internationale Genf (CHF 500'000) sowie zur Unterstützung von NGOs (CHF 2'000'000). Die Anträge auf Erhöhung wurden von der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung (Kommunikation) und 16 zu 8 Stimmen (NGOs) abgelehnt.
Freihandelsabkommen mit der Türkei und mit Ecuador genehmigt
Die Kommission hat die Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei und das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei (18.090) behandelt. Sie beschäftigte sich insbesondere mit der Menschenrechtssituation in der Türkei und den diesbezüglichen Mechanismen in den Abkommen.
Im Anschluss an die Diskussion ist die Kommission ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Ein Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Vorlage dem Parlament erst vorzulegen wenn sich die menschenrechtliche Lage in der Türkei wesentlich verbessert hat, wurde mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass das vorliegende Abkommen ein modernes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung enthält und auch der menschenrechtlichen Entwicklung ausreichend Rechnung trägt. Die Minderheit ist der Ansicht, dass zum jetzigen Zeitpunkt einen Abschluss verfrüht ist und es angesichts der menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Situation in der Türkei ein negatives Zeichen darstellen würde. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde ein Antrag verworfen, der einen institutionellen Mechanismus zur Beobachtung, Konsultation und Berichterstattung über die Umsetzung der handelsrelevanten Nachhaltigkeitsbestimmungen einrichten wollte. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigt.
Ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador (18.089) hat die Kommission mit 17 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen genehmigt. Ein gleichlautender Antrag wie zum Abkommen mit der Türkei bezüglich eines institutionellen Mechanismus, wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung verworfen.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat den Halbzeitbericht des Bundesrates zur Umsetzung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 eingehend diskutiert und als positiv bewertet. Sie ist der Auffassung, dass dieser klare und konzise Bericht eine gute Beurteilung der Umsetzung der Entwicklungsprojekte ermöglicht. Die Kommission hat sich ebenfalls mit dem Bericht der OECD DAC Peer Review Schweiz vom 5. April 2019 sowie mit dem Ausblick zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2014 befasst. Sie hat dabei zur Kenntnis genommen, dass die Vorlage zur strategischen Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz am 2. Mai 2019 in eine fakultative Vernehmlassung geschickt wurde (vgl.
Medienmitteilung des Bundesrates).
Die APK-N sprach sich einstimmig aus für die vorläufige Anwendung eines Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Zulassung zum Arbeitsmarkt für eine befristete Übergangszeit infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens.