Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat ihre Beratung der Revision des Embargogesetzes wieder aufgenommen und im Beisein des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, mit 19 zu 6 Stimmen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Sie stimmt damit einem Paradigmenwechsel in der Schweizer Sanktionspolitik zu.

Nachdem die APK-N die Behandlung der Revision des Embargogesetzes (19.085) im Sommer 2021 sistiert hatte, weil sie die Schlussfolgerungen der bundesrätlichen Koordinationsgruppe zu den sogenannten «thematischen» Sanktionen der Europäischen Union (EU) – die im Sommer vorliegen werden – abwarten wollte, hat sie die Beratung der Vorlage nun abgeschlossen. Die Kommission hat mit 19 zu 6 Stimmen Eintreten beschlossen. Mit dieser Vorlage wird der Bundesrat neu ermächtigt, eigenständig Sanktionen zu ergreifen und nebst Staaten auch auf Einzelpersonen und Unternehmen anzuwenden. Die Kommissionsmehrheit unterstützt die Vorlage, da diese insbesondere eine in sich kohärente und ganzheitliche Sanktionspolitik erlaubt und in ihren Augen gleichzeitig die Wahrung der Neutralität weiter ermöglicht. Aus Sicht der Minderheit würde die Position der Schweiz schwer verständlich und deren Neutralitätsgebot missachtet, wenn dem Bundesrat ermöglicht würde, die Sanktionen Dritter auf neue Akteure seiner Wahl auszuweiten.

Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Auswirkungen dieser Revision auf die Neutralität, insbesondere im Lichte der neuen Gegebenheiten, die durch die Sanktionen gegen Russland nach dessen Einmarsch in die Ukraine geschaffen wurden. Ein Antrag, wonach der Bundesrat Zwangsmassnahmen gegen Personen ergreifen darf, die sich an Verletzungen des humanitären Völkerrechts, der Menschenrechte oder an anderen Gräueltaten beteiligen, hat eine Mehrheit gefunden und wurde mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 18 zu 6 Stimmen angenommen.

Nachdem ihre ständerätliche Schwesterkommission der von Nationalrat Molina eingereichten parlamentarischen Initiative 19.501 («Einführung einer Rechtsgrundlage für gezielte Sanktionen bei schweren Menschenrechtsverletzungen und Korruption durch hochrangige Politiker und Politikerinnen») am 16. April 2021 nicht zugestimmt hatte, musste die APK-N darüber befinden, ob sie an ihrem ursprünglichen Beschluss festhalten will. Die Mehrheit möchte den Antrag unterstützen, der im Rahmen der Revision des Embargogesetzes angenommen wurde, und beantragt deshalb ihrem Rat mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative erneut Folge zu geben.

Weitere Themen und Beschlüsse

Die APK-N hat sich des Weiteren vertieft mit dem Krieg in der Ukraine befasst und dabei eine aktuelle Lagebeurteilung vorgenommen. Ferner hat sie sich intensiv mit der Sanktionspolitik befasst. Im Rahmen dieser Diskussion verabschiedete die APK-N mit 15 zu 10 Stimmen eine Kommissionsmotion «Kohärente, umfassende und eigenständige Sanktionspolitik» (22.3395), die den Bundesrat beauftragt, eine kohärente, umfassende und eigenständige Sanktionspolitik und entsprechende Massnahmen vorzulegen, die zur Wahrung der Landesinteressen nötig sind. Schliesslich liess sie sich über die humanitären Hilfeleistungen der Schweiz eingehend aufdatieren.

Die APK-N hat ferner die Vorlage 21.078 s über die Weiterführung der internationalen Währungshilfe vorberaten und einstimmig angenommen. In einem Austausch mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen hat sich die Kommission über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Finanz- und Steuerangelegenheiten sowie über das Ergebnis der Verhandlungen über den internationalen Standard zu den wirtschaftlich Begünstigten juristischer Personen informieren lassen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung das Postulat 22.3394 («Transparenz von Finanzflüssen») angenommen, mit welchem der Bundesrat beauftragt wird, in einem Bericht darzulegen, wie die Schweiz als Sitzstaat multinationaler Unternehmen und globale Drehscheibe grenzüberschreitender Vermögensverwaltung die Transparenz von entsprechenden Finanzflüssen erhöhen kann. Der Bericht soll darüber hinaus aufzeigen, welche Auswirkungen die internationalen Entwicklungen in diesem Bereich auf die Schweiz haben könnten und wie der Bundesrat auf diese Veränderungen reagieren will.

Schliesslich hat sich die Kommission mit dem europapolitischen Dossier befasst. Die Kommission wurde über die letzten Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und der EU informiert. Sie begrüsst, dass die Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und der EU wiederaufgenommen wurden. Im Rahmen dieser Diskussion hat die APK-N eingehend den neuen Verhandlungsansatz (vertikaler Ansatz) und den damit zusammenhängenden Zeitplan thematisiert