Die Kommission liess sich von alt Staatssekretär Mario Gattiker den Bericht über die bestehenden Regelungsunterschiede zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Marktzugangsabkommen präsentieren. Sie diskutierte Lösungsansätze für künftige Verhandlungen mit der EU, namentlich mögliche Ausnahmebestimmungen im Bereich der Personenfreizügigkeit. Im Austausch mit dem stellvertretenden Staatssekretär des EDA, Patric Franzen, befasste sich die Kommission mit dem aktuellsten Stand der Sondierungsgespräche mit der EU sowie mit den geplanten nächsten Schritten. Weitere Themen, die im Rahmen einer breiten Europadebatte diskutiert wurden, waren der erwartete Europabericht, zu dem sich die Kommission mittels eines einfachen Bundesbeschlusses äussern will, sowie die Aussichten für eine Erneuerung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Bezüglich der parlamentarischen Mitwirkung in der Europapolitik fällte die Kommission folgende Entscheide:
- Mit 18 zu 7 Stimmen reicht die APK-N die Kommissionsmotion 22.3891 «Einfacher Bundesbeschluss zum Bericht des Bundesrates zu den Beziehungen Schweiz-EU» ein, welche den Bundesrat beauftragt, zusammen mit dem Europabericht der Bundesversammlung einen einfachen Bundesbeschluss mit den Schlussfolgerungen zum Bericht zu unterbreiten.
Die Mehrheit der Kommission betont, dass der Europabericht ein wichtiges Strategiedokument darstellt, welches die Stossrichtung für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU nach dem Abbruch der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen festhält. Da die Bundesversammlung noch nicht formell zu den nächsten Schritten in der Europapolitik Stellung nehmen konnte, will es die Kommission den Räten ermöglichen, ihre Schlussfolgerungen zum Europabericht in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses festzuhalten.
- Mit 19 zu 6 Stimmen fordert die Kommission, zum bundesrätlichen Entscheid vom Februar bezüglich der Stossrichtung für ein Verhandlungspaket mit der EU konsultiert zu werden.
- Mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung fordert sie vom Bundesrat eine umfassende Information über die bisherigen Resultate und die nächsten Schritte in den Sondierungsgesprächen mit der EU.
Weitere Themen
Die Kommission setzte ihre im Juni begonnene Debatte über die Neutralität fort. Nachdem sie verschiedene im akademischen Bereich tätige Experten angehört hatte, diskutierte die APK-N an ihrer heutigen Sitzung mit dem Präsidenten des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK), Peter Maurer, verschiedene Elemente des Neutralitätsrechts sowie der Neutralitätspolitik. Als nächster Schritt wird die APK-N den sich in Erarbeitung befindenden Bericht des Bundesrates über die Neutralität beraten.
Schliesslich führte die APK-N zur Thematik eines Aussenwirtschaftsgesetzes Expertenanhörungen durch. Ziel dieser Anhörungen war es, Einschätzungen der Expertinnen und Experten bezüglich der Rechtsgrundlagen im Bereich Aussenwirtschaft und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erörtern.