Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat an ihrer Sitzung einen Abklärungsauftrag «Brexit vs InstA» an die Adresse der Bundesverwaltung verabschiedet. Ein objektiver Vergleich zwischen dem Handels- und Kooperationsabkommen EU-UK und dem bilateralen Weg der Schweiz soll die Informationsgrundlagen für eine faktenbasierte innenpolitische Diskussion zur Europapolitik liefern. An ihrer Sitzung vom 4. Februar 2021 wird sich die Kommission nochmals vertieft mit dem Thema befassen und über die nächsten Schritte entscheiden.

​Im Zusammenhang mit den Brexit-Verhandlungen wurden in den Medien oft Vergleiche zwischen den bilateralen Beziehungen CH-EU – namentlich dem institutionellen Rahmenabkommen – und dem Handels- und Kooperationsabkommen EU-UK gezogen. Um eine sachliche und faktenbasierte innenpolitische Diskussion zu ermöglichen, möchte die APK-S im Hinblick auf ihre Sitzung vom 4. Februar eine detaillierte Gegenüberstellung der Modelle «InstA CH-EU» und «Brexit-Abkommen» erstellen lassen. Gleichzeitig sollen im bilateralen Verhältnis CH-UK auch entstandene Nachteile im Vergleich zum Handels- und Kooperationsabkommen UK-EU identifiziert werden. Dieser Vergleich soll den allgemeinen Orientierungsbedarf der Kommission nach dem Brexit befriedigen und die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der beiden Arten der Kooperation mit der EU übersichtlich darstellen. Die Kommission behält sich vor, in Kenntnis des Abklärungsresultats, an ihrer nächsten Sitzung ein Kommissionspostulat mit ähnlicher Stossrichtung einzureichen.

Rochaden im diplomatischen Korps

Die Kommission hat sich über die Ernennung von Botschafterinnen und Botschaftern, die in den vergangenen Tagen ein grosses Medienecho ausgelöst hat, informieren lassen. Die Kommission ist sich bewusst, dass Personalentscheide im Zuständigkeitsbereich des Departements respektive des Gesamtbundesrates liegen. Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, orientierte transparent über das Verfahren und die Kriterien bei personellen Wechseln im diplomatischen Korps der Schweiz. Der Versetzungsprozess wurde bereits 2017 überarbeitet. Sämtliche Mitarbeitenden kennen das mehrstufige Verfahren und unterstehen der Versetzungsdisziplin. Die Kommission hat in dieser Angelegenheit keine Beschlüsse gefasst.

UNO-Sicherheitsrat

Die APK-S hat im Beisein von Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, und Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des Eidgenössischen Departments für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, ihre Beratungen von November 2020 zur Mitwirkung der Bundesversammlung während des Einsitzes der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat fortgesetzt. Die Kommission hat ein zweites Mal über den Bericht diskutiert, den der Bundesrat in Erfüllung des Postulats 19.3967 «Schweizer Sitz im UNO-Sicherheitsrat. Einbezug des Parlamentes» erstellt hatte. Dabei hat sie die wirtschafts- und sicherheitspolitischen Aspekte beleuchtet und sich mit dem Sanktionsregime gemäss Artikel 41 Kapitel VII der UNO-Charta wie auch mit den militärischen Durchsetzungsmassnahmen gemäss Artikel 42 Kapitel VII der UNO-Charta befasst. Die APK-S wird ihre Beratungen im nächsten Quartal fortsetzen.

Weitere Themen

Die Kommission hat ihre Beratungen zur Ergänzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (19.073) wieder aufgenommen. Sie hat ohne Gegenstimmen entschieden, von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates einen Mitbericht einzufordern. Dieser Mitbericht soll sich insbesondere mit der Kompatibilität der neuen Institution mit den Kompetenzen der Kantone auseinandersetzen. Auch soll der Mitbericht aufzeigen, wie die Organisation in das Schweizer Staatssystem passen würde, falls ihr eine Überwachungsfunktion zukäme.

Weitere Beschlüsse

  • Die APK-S hat die nationalrätlichen Motionen 20.3127 (Cottier) Schweiz und Vereinigtes Königriech. Von der «Minde the gap»-Strategie zur «Build the bridge»-Strategie wechseln sowie 20.3738 (Nidegger) Konfliktgeladenes Duopol China-USA. Internationale Positionierung und Freihandelsabkommen der Schweiz überprüfen ohne Gegenstimme angenommen.
  • Der parlamentarischen Initiative 18.466 Soft Law durch die Bundesversammlung genehmigen lassen hat die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben.
  • Die Motion 18.4113 (Romano) Für eine gemeinsame Aussenpolitik. Soft Law muss in Absprache mit dem Parlament erarbeitet werden wurde mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Die APK-S hat beschlossen, den nachstehenden Petitionen keine Folge zu geben:

  • 19.2032 Pet. Catalunya peuple d'Espagne (CPDE). Schliessung der falschen katalanischen Botschaft in Genf: ohne Gegenstimmen.
  • 20.2016 Pet. Association culturelle des Azerbaïdjanais en Suisse. Kulturverein der Aserbaidschaner in der Schweiz. Stopp den armenischen Angriffen: ohne Gegenstimmen.
  • 20.2020 Pet. Jonathan Levy. Freigabe und Rückerstattung von Geldern aus Indonesien: ohne Gegenstimmen.