Das Büro hat am 12. September 2022 auf Antrag der Immunitätskommission des Nationalrates entschieden, ein Disziplinarverfahren gegen Nationalrat Roger Köppel wegen Verletzung des Kommissionsgeheimnisses zu eröffnen. Nationalrat Roger Köppel wurde am 11. November 2022 dazu angehört und konnte Stellung nehmen.
Nationalrat Roger Köppel wurde vorgeworfen, am 24. März 2022 Informationen aus einem als «vertraulich» klassifizierten Dokument der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) in seinem Podcast öffentlich bekannt gemacht, und damit das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben.
Nationalrat Roger Köppel machte in der Anhörung geltend, die preisgegebenen Informationen vor Empfang des Dokuments der APK-N bereits aus anderen Quellen erhalten zu haben. Als Journalist hat er das Recht, die Quelle seiner Informationen nicht zu nennen. Aus diesem Grund ist es dem Büro nicht ohne Zweifel möglich nachzuweisen, dass er das Kommissionsgeheimnis materiell und bewusst verletzt hat. Nationalrat Roger Köppel hat zudem glaubhaft dargelegt, dass er die Umstände bedauert, künftig sorgfältiger vorgehen sowie die Ordnungs- und Verfahrensvorschriften weiterhin strikt beachten wird. Das Büro verzichtete aus diesen Gründen – in dubio pro reo – auf eine Disziplinarmassnahme.
Aus Sicht des Büros legt Nationalrat Roger Köppels Verhalten dennoch nahe, dass er sich über die Klassifizierung von Dokumenten hinweggesetzt hat, an die er als Parlamentarier gebunden ist. Dieses Verhalten lasse die nötige Sensibilität vermissen.
Das Büro behält sich deshalb vor, im Wiederholungsfall Massnahmen zu beschliessen.