Die Finanzkommission des Nationalrates befasste sich eingehend mit den strukturellen Reformen bei Agroscope und dem Bundesamt für Wohnungswesen. Im Zusammenhang mit der Reform bei Agroscope reicht sie Kommissionsmotionen ein. Zudem beantragt sie dem Nationalrat, die Motion «Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 einfrieren» abzuschreiben. Gleichzeitig will die Finanzkommission die Personalausgaben der Bundesverwaltung mittels Digitalisierung und Effizienzgewinne im Griff behalten. Zu diesem Zweck reicht sie eine weitere Kommissionsmotion ein.

​Neupositionierung der Forschungsanstalt Agroscope

An seiner Klausursitzung vom 8. November 2017 zum Thema strukturelle Reformen hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, ihm ein Reformprojekt für Agroscope zu unterbreiten mit dem Ziel, Einsparungen in der Höhe von 20 Prozent (ca. 40 Millionen Franken) des Funktionsaufwandes zu realisieren. Am 9. März 2018 informierte der Vorsteher des WBF den Bundesrat und die Öffentlichkeit über den Stand der Vorarbeiten (siehe Medienmitteilung des WBF vom 9. März 2018). Agroscope, heute bestehend aus zehn dezentralen Standorten, sollte innerhalb von zehn Jahren an einem einzigen Standort (Campus) in Posieux konzentriert und zentralisiert werden, daneben waren nur noch kleine Versuchsstationen geplant. Es folgten lebhafte Diskussionen im Parlament, die teilweise in Sistierungsvorstösse mündeten (vgl. insbesondere Motionen 18.3382 n der WAK-N und 18.3390 n der WBK-N).

Die für die Geschäfte des WBF zuständige Subkommission der FK-N nahm die geplante Strukturreform zum Anlass, um breite Anhörungen mit den betroffenen Stakeholdern durchzuführen. Nach einer ersten Diskussion am 24. April hörte sie am 28. und 29. August an den Agroscope-Standorten in Posieux und Changins die Personalkommission von Agroscope, die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) und fünf Standortkantone (Freiburg, Thurgau, Waadt, Wallis, Zürich), eine Standortgemeinde (Nyon), zwei Hochschulen (Grangeneuve und Changins), das WBF, das Bundesamt für Logistik und Bauten (BBL) sowie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) an. Schliesslich diskutierte sie ihre Schlussfolgerungen am 10. Oktober im Beisein des Vorstehers des WBF.

Die Anhörungen der betroffenen Akteure mit sehr unterschiedlichen Interessenlagen haben gezeigt, dass der Status quo nicht zukunftsträchtig ist – und zwar unabhängig vom Sparauftrag: Zu viel Geld wird in Infrastruktur statt in Forschung investiert. Für zukünftige Herausforderungen verfügt die landwirtschaftliche Forschung über zu wenig Handlungsspielraum und beim direkten Wissens- und Technologietransfer in die Praxis besteht erhebliches Verbesserungspotential.

Vor diesem Hintergrund reicht die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) folgende Motionen ein: Zum einen soll der Bundesrat beauftragt werden, die Höhe der Sparvorgabe zu überprüfen und in eine Effizienzvorgabe umzuwandeln. Dieser Effizienzgewinn soll als Investition für die Modernisierung und Effizienzsteigerung von Agroscope eingesetzt werden (vgl. 18.4087 n). Zum anderen soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Strategie zur Stärkung von Agroscope auszuarbeiten. Bezüglich der Struktur ist ein Konzept mit einem zentralen Forschungscampus, mit je einem regionalen Forschungszentrum in der Deutsch- und der Westschweiz und mit dezentralen Forschungsstationen zu prüfen (vgl. 18.4088 n).

Das Vorhaben der Finanzkommission, das als politischen Kompromiss mit hohem Sparpotential gegenüber dem Status Quo zu sehen ist, hat beim Vorsteher des WBF positive Reaktionen ausgelöst. Weitere Varianten seien heute entweder nicht (mehr) sinnvoll oder politisch kaum (noch) mehrheitsfähig. Die Variante der FK-N trägt den historischen und regionalpolitischen Gegebenheiten sowie den Sorgen um die Sprachregionen genügend Rechnung, ermöglicht aber eine signifikante Effizienzsteigerung, welche es erlaubt, den aktuellen Herausforderungen der landwirtschaftlichen Forschung zu begegnen. Die FK fordert das WBF auf, die weiteren Arbeiten so rasch wie möglich aufzugleisen, damit insbesondere die unter den Mitarbeitenden von Agroscope herrschende Verunsicherung über die Zukunft baldmöglichst abgebaut werden kann. Deshalb beantragt sie auch dem Büro des Nationalrates, diese Vorstösse bereits in der Wintersession 2018 zu traktandieren.

Als federführende Kommission befasste sich die FK-N ebenfalls mit der Motion 18.3404 s «Forschungsanstalt Agroscope als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit», die am 25. September 2018 vom Ständerat angenommen wurde. Die Finanzkommission beschloss, die Vorberatung der Motion bis im ersten Quartal 2019 auszusetzen. Parallel dazu beauftragt sie das WBF, die Vor- und Nachteile sowie die verschiedenen Varianten einer Auslagerung von Agroscope im Rahmen eines Berichts zuhanden der Kommission bis Ende 2018 zu überprüfen.

Anpassung künftige institutionelle Stellung Bundesamt für Wohnungswesen (BWO)

Im Rahmen der Massnahmen zur Steigerung der Effizienz in der Bundesverwaltung und zur Entlastung des Bundeshaushalts beauftragte der Bundesrat am 8. November 2017 das WBF, Varianten zu den künftigen Aufgaben und zur institutionellen Stellung des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) im Sinne einer Strukturreform vorzulegen. Unter Erwägung verschiedener Varianten beschloss der Bundesrat am 1. Juni 2018, das BWO von Grenchen nach Bern zu verlagern (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 1. Juni 2018). Das BWO bleibt allerdings als eigenständiges Amt mit autonomer Aufgabenerfüllung bestehen. Über Synergien bei den internen Querschnittsdienstleistungen (unter anderem Finanzen, Personaldienst, Informatik) mit einer anderen Verwaltungseinheit des WBF, eine effizientere Nutzung von Büroflächen und die Beendigung von Förderprogrammen soll der Funktionsaufwand des BWO jährlich abgestuft bis ins Jahr 2025 um bis zu insgesamt 25 Prozent reduziert werden.

Analog zur Strukturreform bei Agroscope führte die für die Geschäfte des WBF zuständige Subkommission der FK-N Anhörungen mit den betroffenen Akteuren (WBF, BBL, Kanton Solothurn, Stadt Grenchen) durch. Ihre Schlussfolgerungen diskutierte sie am 10. Oktober in Anwesenheit des Vorstehers des WBF.

Dass das BWO über eine vergleichsweise hohe Bürofläche pro Vollzeitstelle verfügt, ist der Kommission seit Längerem bekannt. Dies ist auf die auslaufenden Förderprogramme aus dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) und den damit verbundenen Personalabbau zurückzuführen. Im diesem Zusammenhang wurde das WBF bereits zu einem früheren Zeitpunkt von der FK aufgefordert, unter Einbezug des BBL Lösungsansätze zur Problematik der zunehmenden Unterbelegung des BWO-Gebäudes zu erarbeiten.

Die FK-N liess sich am 12. Oktober von ihrer Subkommission über ihre Erkenntnisse orientieren. Ferner diskutierte sie in Anwesenheit des Departements die Auswirkungen der Strukturreform auf das Personal sowie die geprüften Alternativszenarien (Rückzug aus der Wohnraumförderung mit Abschaffung des BWO, Verteilung der Kernaufgaben des BWO auf andere Verwaltungseinheiten des Bundes, Herabstufung des BWO zu einem «Büro für Wohnungswesen», Stärkung des BWO als «Kompetenzzentrum Wohnen»). Der Beschluss des Bundesrates vom 1. Juni 2018 wird von der FK im Grundsatz nicht bestritten.

Im Zusammenhang mit den Strukturreformen bei Agroscope und dem BWO kommt die Finanzkommission zum Schluss, dass bei Verwaltungseinheiten mit dezentralen Standorten Mietpreise verrechnet werden, die teilweise weit über den örtlichen Mietpreisen liegen. Das führt unter anderem dazu, dass die finanzielle Lage dieser Verwaltungseinheiten künstlich verschlechtert und die Attraktivität dezentraler Standorte aus Sicht der Bundesfinanzen geschmälert wird. Aus diesem Grund reicht die Finanzkommission eine Kommissionsmotion ein, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, die Grundlagen und die Praxis so zu ändern, dass die Bau- und Mietkosten den ortsüblichen Preisen entsprechen (vgl. 18.4089 n).

Finanzpolitische Themen

Die Kommission beantragt dem Nationalrat ohne Gegenstimme Zustimmung zur Immobilienbotschaft EFD 2018 (18.054 s). Der Bundesrat beantragt Verpflichtungskredite in der Höhe von 127,9 Millionen Franken. Der Ständerat hat den Krediten bereits in der Herbstsession 2018 einstimmig zugestimmt. Der Nationalrat wird das Geschäft in der Wintersession 2018 beraten.

Der Direktor der Eidg. Finanzverwaltung stellte der Kommission den Nachtrag II zum Voranschlag 2018 (18.042 n) vor. Der Bundesrat beantragt 14 Nachtragskredite im Umfang von 47,5 Millionen Franken (siehe zu den Details die Botschaft des Bundesrates). Die Subkommissionen werden die Kredite bis Ende Oktober prüfen und ihrer Mutterkommission Antrag stellen im Hinblick auf die Detailberatung (Sitzung der FK-N vom 7.-9. November 2018).

Zu einer längeren Diskussion führte der Antrag des Bundesrates auf Abschreibung der Motion 15.3494 der Finanzkommission des Ständerates «Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 einfrieren». In einem Bericht vom 16. März 2018 (18.032 s) beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion. In der Herbstsession 2018 folgte der Ständerat mit 24 zu 19 Stimmen dem Bundesrat. Mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Finanzkommission dem Nationalrat, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen. Zugleich beschloss sie mit 13 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung), eine Kommissionsmotion einzureichen, wonach der Bundesrat beauftragt wird, Massnahmen zu ergreifen, damit die Personalausgaben der Bundesverwaltung den Stand gemäss Voranschlag 2019 nicht überschreiten (vgl. 18.4090 n). Insbesondere sind die Aufgaben des Bundes jährlich zu überprüfen, um einerseits durch konkrete Aufgabenstreichungen zusammen mit der voranschreitenden Digitalisierung der Bundesverwaltung Effizienzgewinne zu realisieren sowie andererseits die notwendigen Lohnanpassungen zu ermöglichen.

Mitberichte der Finanzkommission im Verkehrsbereich

Die FK verfasste zwei Mitberichte nach Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes. Damit kann sie ihre Anträge im Nationalrat vertreten. Federführende Kommission ist die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Die FK-N unterstützt jeweils einstimmig den «Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (18.065 n) und den «Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen» (18.066 n).

Oberaufsichtsgeschäfte der Finanzkommissionen

Die Finanzkommission liess sich von ihrer für die Geschäfte des EDI und VBS zuständigen Subkommission über deren Erkenntnisse zum kürzlich erfolgten Informationsbesuch beim Bundesamt für Sport (BASPO) orientieren. Diskutiert wurde auch die Erreichung der strategischen Ziele des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic im Geschäftsjahr 2017 (siehe Kurzbericht des Bundesrates).

Auch die Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) informierte die Finanzkommission über ihre Auswärtssitzung vom 4. und 5. Oktober 2018 (siehe Medienmitteilung der NAD vom 8. Oktober 2018).

Die Finanzkommission tagte am 12. Oktober 2018 unter der Leitung ihres Präsidenten Nationalrat Markus Hausammann (SVP/TG) in Bern. Zeitweise anwesend waren die Direktoren des Bundesamts für Bauten und Logistik, der Eidg. Finanzverwaltung, der Eidg. Finanzkontrolle, des Bundesamtes für Strassen, des Bundesamtes für Landwirtschaft, des Bundesamtes für Wohnungswesen sowie die Direktorinnen des Eidg. Personalamtes und des Bundesamts für Raumentwicklung, die Leiterin von Agroscope und der Generalsekretär des WBF.