Mit Schreiben vom 27. September 2019 an die Finanzkommissionen meldete der Bundesrat Änderungen zum Voranschlag 2020 nach. Der Genossenschaftsbeitrag des Bundes an die Nagra soll anstelle von 3,7 neu 158,1 Millionen Franken betragen. Die Nachmeldung des Bundesrates wurde in der Finanzkommission des Nationalrates kontrovers diskutiert.

​Voranschlag 2019. Nachtrag II (19.042 sn)
Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 (19.041 sn)

Bundespräsident Maurer präsentierte der Finanzkommission den Nachtrag II zum Voranschlag 2019. Der Bundesrat beantragt Nachtragskredite in der Höhe von 93 Millionen Franken. Zu einer längeren Diskussion führte der Genossenschaftsbeitrag des Bundes an die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Mit dem Nachtrag II 2019 beantragt der Bundesrat beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) für das laufende Jahr zusätzlich 460 000 Franken. Gleichzeitig beantragt der Bundesrat in der gleichen Rubrik in einer Nachmeldung zum Voranschlag 2020 weitere zusätzliche 154,4 Millionen Franken. Trotz dieser Nachmeldung bleibt das ordentliche Finanzierungsergebnis 2020 gemäss Budgetantrag des Bundesrates im positiven Bereich (435 Millionen Franken).

Die Kommission zeigt sich erstaunt darüber, dass erst jetzt bemerkt wurde, dass der Bund seit 1979 zu wenig an die Projektkosten der Nagra bezahlt haben soll. Aus Sicht der Kommission bleiben auch nach der Aussprache mit dem Vorsteher des EFD zahlreiche Fragen offen. Da die Thematik inhaltlich eher dem UVEK als dem EDI zuzuweisen ist, beauftragte die Finanzkommission ihre für die Geschäfte aus dem UVEK zuständige Subkommission, die beiden Anträge des Bundesrates im Rahmen der Detailberatung zum Voranschlag 2020 und zum Nachtrag II 2019 vertieft zu prüfen.

Beurteilung der Corporate Governance des Bundes. Expertenbericht zuhanden der Eidgenössischen Finanzverwaltung

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hatte nach Schwierigkeiten bei einigen verselbstständigten Einheiten (u.a. Postauto-Affäre, Cyber-Angriff auf die RUAG) den Bericht «Beurteilung der Corporate Governance des Bundes anhand der Analyse von vier Unternehmen» in Auftrag gegeben. Ein Vertreter der Autoren erläuterte der Finanzkommission die wesentlichen Erkenntnisse des Berichts, die EFV die Schlüsse, welche der Bundesrat aus dem Bericht gezogen hat. Dieser kommt zu einem insgesamt positiven Fazit zur Corporate Governance des Bundes. Die Steuerung der vier geprüften bundesnahen Unternehmen Post, RUAG, SBB und Swisscom durch den Bund, der Informationsaustausch zwischen den Unternehmen und Eignerstellen sowie die Funktionsfähigkeit des dualen Eignermodells haben sich grundsätzlich bewährt. Der Bericht ortet aber auch Optimierungspotential. Die Kommission diskutierte verschiedene Punkte. Gefordert wurde etwa, dass die Informationsasymmetrie zwischen dem Eigner und den verselbstständigten Einheiten reduziert werden müsse. Die externe Revision soll auch die Subventionstatbestände prüfen müssen. Die Kommission beauftragte ihre für die Geschäfte aus dem UVEK zuständige Subkommission, sich vertieft mit den Fragen der Umsetzung zu beschäftigen.

Mitberichte der FK an die Sachbereichskommissionen

Für die Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands im Zeitraum 2020-2025 plant der Bundesrat Informatik-Investitionen von rund 122 Millionen Franken, wobei der Bundesrat hierfür einen Verpflichtungskredit von rund 99 Millionen Franken beantragt (19.049 n). Die Finanzkommission befasste sich im Mitberichtsverfahren mit den finanzpolitischen Aspekten dieser Vorlage. Sie beantragt der federführenden Aussenpolitischen Kommission (APK) und dem Nationalrat Zustimmung zum Verpflichtungskredit, sofern die APK die weitere Zugehörigkeit der Schweiz zu Schengen/Dublin für zweckmässig und politisch unverzichtbar hält. Zu längeren Diskussionen in der Finanzkommission führte insbesondere der damit verbundene aber noch nicht quantifizierbare Personalaufbau im EJPD.

Weiter beantragt die Finanzkommission in einem Mitbericht an die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) mit 17 zu 8 Stimmen, dem Nationalrat Zustimmung zum Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge (19.039 s) mit einem Finanzvolumen von höchstens 6 Milliarden Franken zu beantragen. Aus Sicht der Finanzkommission sollen ausländische Unternehmen, welche im Rahmen der Beschaffung Aufträge erhalten, verpflichtet werden, 80 Prozent des Vertragswertes durch die Vergaben von Aufträgen in der Schweiz zu kompensieren. Der Bundesrat beantragt in seiner Vorlage Kompensationsgeschäfte in der Höhe von 60 Prozent. Der Ständerat hatte in der Herbstsession 2019 beschlossen, den Anteil von Kompensationsgeschäften bei 100 Prozent des Vertragswertes festzulegen. Ein Antrag, sich dem Ständerat anzuschliessen, unterlag in der Finanzkommission mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Mit 13 zu 12 Stimmen lehnte die Finanzkommission auch den Antrag des Bundesrates auf einen Offset-Anteil von 60 Prozent des Vertragswertes ab.

Prozesssteuerung und Finanzflüsse am Internationalen Genf

Die Finanzkommission des Nationalrates und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte verfolgen seit Längerem aufmerksam die Entwicklungen am Immobilienpark der in Genf ansässigen internationalen Organisationen. Der Vorsteher des EDA stellte der Finanzkommission die Gesamtstrategie der Schweizer Aussenpolitik in Bezug auf das Internationale Genf mit den entsprechenden Finanzflüssen und der Prozesssteuerung vor. Die Finanzkommission wird sich der Thematik in der nächsten Legislatur erneut widmen.

Im Rahmen der Beratung des Rahmenkredits 2020-2023 für drei Genfer Zentren (18.094 s) hat der Nationalrat in der Herbstsession 2019 beschlossen, dass die Zahlungen an das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle von Streitkräften (DCAF) ab 2020 erst vorgenommen werden können, wenn die Subventionsvereinbarungen zwischen dem Bundesrat und der Stiftung DCAF die Bestimmungen des Subventionsgesetzes erfüllen. An ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2019 hat die Finanzkommission beschlossen, die überarbeiteten Verträge des Bundes mit dem DCAF durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) auf deren Rechtmässigkeit überprüfen zu lassen. Das Rechtsgutachten der EFK soll rechtzeitig für die Differenzbereinigung der Vorlage in der Wintersession 2019 vorliegen.

Die Finanzkommission tagte am 14. Oktober 2019 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten, Nationalrat Markus Hausammann (SVP/TG). Zeitweise anwesend waren Bundespräsident Ueli Maurer, Bundesrat Ignazio Cassis, Mitarbeitende des EFD, EDA, VBS und EJPD sowie der Geschäftsführer von INTERFACE.