Finanzpolitische Standortbestimmung
Anlässlich ihrer jüngsten finanzpolitischen Standortbestimmung nahm die FK-N vom provisorischen Ergebnis der Rechnung 2024 Kenntnis. Der Bund schliesst das Rechnungsjahr 2024 zum ersten Mal seit der Covid-Krise mit einem ordentlichen Überschuss ab. Das budgetierte Finanzierungsdefizit von 2,6 Milliarden Franken ist auf ein Finanzierungsdefizit von lediglich 80 Millionen Franken geschrumpft. Diese multikausale Entwicklung ist für die Kommission insgesamt erfreulich. Kritische Stimmen bemängelten allerdings die abermals zu konservativen Einnahmenschätzungen. Die Finanzkommissionen des National- und Ständerates werden sich im zweiten Quartal im Detail mit der Staatsrechnung 2024 befassen.
Weiter hat die FK-N die aktuelle Haushaltslage und den finanzpolitischen Rahmen, den der Bundesrat am 12. Februar 2025 für die Erstellung des Voranschlags 2026 und die Finanzplanjahre 2027-2029 festgelegt hat, eingehend diskutiert. Auch den Vorentwurf zum Entlastungspaket 27, den der Bundesrat am 29. Januar 2025 in die Vernehmlassung geschickt hat, liess sich die Kommission vorstellen. Sie nimmt zur Kenntnis, dass gemäss Bundesrat für das Budget 2026 voraussichtlich keine zusätzlichen Bereinigungsmassnahmen notwendig sind. Grund hierfür sind die vorübergehenden höheren Einnahmen aus Gewinnsteuern. Allerdings sei der Bundesrat der festen Überzeugung, dass es ohne Entlastungspaket 27 in den Folgejahren erneut zu Milliardendefiziten käme.
In den kommenden Monaten erarbeitet die Verwaltung den Voranschlag 2026. Nach dessen materieller Verabschiedung durch den Bundesrat Ende Juni 2025 werden die Finanzkommissionen ihre Beratungen aufnehmen, welche sich bis zur Wintersession 2025 hinziehen werden. Die parlamentarische Beratung des Mantelerlasses zur Entlastung des Bundeshaushaltes ab 2027 soll gemäss aktueller Planung im Herbst 2025 starten.
Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen: Anhörung der Kantone
Nachdem die FK-N den vierten Wirksamkeitsbericht über den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen am 10. Oktober 2024 mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) diskutiert hatte, hörte sie nun eine Delegation der Konferenz der Kantonsregierungen an. Anwesend waren der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz (FDK), die Finanzdirektorin des Kantons Jura und der Finanzdirektor des Kantons Tessin. Dass das heute bestehende System des Finanzausgleichs grundsätzlich gut funktioniert, ist in der Kommission unbestritten. Gleichwohl ist es für den nationalen Zusammenhalt herausfordernd, dass die kantonalen Disparitäten zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen seit der Einführung des Nationalen Finanzausgleichs nicht nur nicht abgenommen, sondern sogar noch zugenommen haben. Weitere Herausforderungen erkennt die FK-N im Bereich des geografisch-topografischen Lastenausgleichs sowie in der Berechnung der Wirtschaftskraft der Grenzkantone. Ob diese auf Verordnungsstufe – und damit vor der geplanten Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) 2030 – angegangen werden sollen, wird nun seitens des Bundes geklärt. Der Kommission ist bewusst, dass das derzeitige System des nationalen Finanzausgleichs auf einem fragilen Gleichgewicht beruht. Sie wird die Thematik weiterverfolgen.
Lohnsystem des Bundes
Die FK-N hat sich über die Studie zu den Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung im Vergleich zu dem öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor orientieren lassen. Das EFD hat die Studie im Mai 2023 im Zusammenhang mit der Beantwortung der Postulate 23.3070 Nantermod und 23.3087 Bauer bei PwC Schweiz in Auftrag gegeben. Die Analyse umfasst 25 Funktionen und bezieht sich auf Vergütungselemente wie Basissalär, variable Vergütung, Pensionskassenbeiträge sowie weitere Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Ferienanspruch, Elternurlaub).
Festgestellt wurde, dass die Gesamtvergütung in der Bundesverwaltung in vielen Fällen dem Median der Vergleichsgruppe entspricht. Bei leitenden Funktionen (Exekutive) liegt sie teilweise deutlich darunter, während sie bei tieferen Qualifikationen leicht über dem Median liegt. Schliesslich stellt die Studie fest, dass die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung insgesamt wettbewerbsfähig sind. Die Kommission wird die laufenden Arbeiten des Bundesrates im Zusammenhang mit dem Lohnsystem des Bundes weiterverfolgen.
Entwicklungen im VBS: Gesamtbundesrat gefordert
Die jüngsten Entwicklungen bei zentralen Führungspositionen im VBS und die im Zusammenhang stehenden Indiskretionen sind für die FK-N aus sicherheitspolitischer und finanzpolitischer Sicht besorgniserregend. Zur Wiedererlangung der Verteidigungsfähigkeit hat das Parlament der Armee kürzlich substanziell mehr Mittel gesprochen als in den Vorjahren. Es besteht das akute Risiko, dass während des Übergangs unter noch nicht etablierter neuer Führung bei wichtigen Projektträgern Fehlallokationen erfolgen können. In ihrer Funktion als Aufsichtskommission wendet sich die FK-N schriftlich an den Gesamtbundesrat. Sie ersucht ihn nachdrücklich, sich dieser Thematik mit der gebotenen Entschlossenheit als geeinte, in einem Klima des Vertrauens agierende Kollegialbehörde anzunehmen, sämtliche erforderlichen Massnahmen einzuleiten, um potenziellem finanziellen Schaden für die Eidgenossenschaft wirksam vorzubeugen.
Weitere Geschäfte
Im Mitberichtsverfahren befasste sich die FK-N mit den finanzpolitischen Aspekten der Klimafonds-Initiative (25.022 n «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt»). Mit 16 zu 8 Stimmen beantragt die FK-N der federführenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Für die Mehrheit der FK-N ist die Volksinitiative finanzpolitisch untragbar. Zum einen verlangt sie eine Umgehung und damit eine Schwächung der bestehenden Regel zur Schuldenbremse. Zur Finanzierung des Klimafonds müsste sich der Bund zudem jährlich in Milliardenhöhe verschulden. Die Mehrheit erachtet die vom Bund bereits eingeleiteten Massnahmen zur Erreichung des Ziels Netto-Null bis 2050 als ausreichend. Die Minderheit der Kommission ist hingegen der Auffassung, dass dringend und massiv im Bereich des Klimaschutzes investiert werden muss. Massnahmen des Bundes zur Erreichung der Klimaziele haben aus Sicht der Minderheit in aller Regel den Charakter von Investitionen. Anlagen in einen Klimafonds seien deshalb finanzpolitisch sinnvoll. Aus diesen Gründen spricht sich die Kommissionsminderheit für die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags aus.
Die Kommission hat mit der Staatssekretärin für internationale Finanzfragen eine Aussprache über aktuelle internationale Finanz- und Steuerthemen geführt. Dabei diskutierte sie unter anderem die veränderten Rahmenbedingungen in den transatlantischen Beziehungen, die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer und die Entwicklungen im Bereich der Too-Big-To-Fail-Gesetzgebung.
Ferner wurde die FK-N zur geplanten Revision der Finanzhaushaltsverordnung (FHV) konsultiert. Dabei geht es um die Einführung neuer Rechnungslegungsstandards, den Verzicht auf den umstrittenen Leasingstandard und kleinere Anpassungen in der FHV. Der Bund ist verpflichtet, die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSAS-Standards) umzusetzen, kann aber in begründeten Fällen davon abweichen. Analog zur Finanzkommission des Ständerates, die letzte Woche konsultiert wurde, hat auch die FK-N keine Bedenken geäussert und ist mit den Anpassungen einverstanden.
Mitten in der Covid-Krise reichte die FK-N die Motion 20.4338 «Die Covid-19-Erfahrungen nutzen, um das Arbeiten beim Bund nachhaltiger zu gestalten» ein. In Erfüllung dieser Motion und der Vorstösse 20.4369 Knecht und 20.4727 Candinas verabschiedete der Bundesrat am 13. Dezember 2024 den Bericht «Nachhaltige Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung». Die Kommission nimmt den Bericht zur Kenntnis und würdigt ihn als eine gute Momentaufnahme. Für einen Teil der Kommission wird insbesondere der Umwelt-Dimension zu wenig Beachtung geschenkt.
Schliesslich hat sich die FK-N erneut mit der Wirkung von Bundessubventionen auf die Biodiversität befasst. Dabei liess sie die aktuellen Arbeiten der Bundesverwaltung in diesem Themenkomplex vorstellen. Die Kommission nimmt den Beschluss des Bundesrates vom 29. Januar 2025, die Prozesse weiterentwickeln zu wollen bei gleichzeitigem Verzicht auf weitere Vertiefungsarbeiten, zur Kenntnis. Detailfragen werden nun auf der Stufe der zuständigen Subkommission diskutiert.
Die Kommission hat am 27. und 28. Februar 2025 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern getagt. Teilweise anwesend waren die Finanzdirektoren der Kantone Zürich und Tessin, die jurassische Finanzdirektorin, Experten von PwC Schweiz, die Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung sowie Vertretende des EFD und des UVEK.