Die Finanzkommissionen haben am 1. Mai 2020 an getrennten Sitzungen die vom Bundesrat beantragten Kredite für die Luftfahrt beraten. Beide Kommissionen stimmen den Krediten zu, beschlossen aber auch Rahmenbedingungen der Kreditverwendung. Die Kredite werden im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2020 (20.007 ns) in der ausserordentlichen Session vom 4. bis 7. Mai 2020 beraten. Die Anträge beider Kommissionen zuhanden ihrer jeweiligen Räte wurden im Hinblick auf die heutigen Fraktionssitzungen in der sogenannten Fraktionsfahne zusammengefasst (siehe Beilage).

Ausgangslage

Mit einer dritten Nachmeldung vom 29. April 2020 zum Nachtrag I zum Voranschlag 2020 (20.007 ns) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung einen Antrag auf die Bewilligung von zwei Verpflichtungskrediten in der Gesamthöhe von 1,875 Milliarden Franken und einem Voranschlagskredit von 600 Millionen Franken. Gleichzeitig legt er der Bundesversammlung einen Gesetzesentwurf für die dringliche Änderung des Luftfahrtgesetzes angesichts der COVID-19-Krise vor, um die notwendige Gesetzesgrundlage für die Unterstützung der flugnahen Bereiche zu schaffen (20.039 sn, vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 29. April 2020). Dieser Gesetzesentwurf wird von den beiden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KFV) vorberaten. Da zeitliche Dringlichkeit besteht sollen die Kredite und der Gesetzesentwurf in der ausserordentlichen Session vom 4. bis 7. Mai 2020 beraten werden. Die beiden Finanzkommissionen hatten vorsorglich Termine reserviert, um diese Kredite noch für die ausserordentliche Session vorzuberaten.

Wesentliche Elemente der Vorlage

Von der Coronakrise stark betroffen sind auch die Luftfahrtunternehmen wie die Swiss aber auch die sogenannten flugnahen Betriebe. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Luftfahrtindustrie ist sowohl im Passagierverkehr als auch in der Luftfracht hoch. Für rund 70 Prozent der Schweizer Unternehmen ist die Abwicklung von Luftfracht eine wichtige Grundvoraussetzung. Der Passagierverkehr hat auch für den Tourismus eine wichtige Bedeutung. Die Fluggesellschaften können nur fliegen, wenn auch die sogenannten Bodenabfertigungsdienste und Flugzeugwartungsdienste (flugnahe Betriebe) funktionsfähig sind. Auch diese sind durch den Einbruch im Flugverkehr stark betroffen. Insgesamt ist die Luftfahrt als ein Gesamtsystem zu betrachten, welches für die Volkswirtschaft eine hohe Relevanz aufweist.

Aus den genannten Gründen beantragt der Bundesrat der Bundesversammlung einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,275 Milliarden Franken (V0338.00) für Garantien zuhanden der Luftverkehrsunternehmungen. Mit diesen Mitteln sichert der Bund die Darlehen der Banken zur Sicherstellung der Liquidität von Linienbetrieben der schweizerischen Luftfahrt ab. Sollte diese Garantie dereinst bezogen werden, wird der Bundesrat die nötigen Nachtragskredite separat beantragen. Der Kredit stützt sich auf Artikel 101 des Luftfahrtgesetzes (SR 748.0). Die Verträge mit den beteiligten Partnern (Banken, Fluggesellschaften) werden nach der Bewilligung des Verpflichtungskredites durch die Bundesversammlung abgeschlossen. Die Liquiditätsdarlehen sind durch die Aktien von Swiss und Edelweiss abgesichert.

Einen zweiten Verpflichtungskredit von 600 Millionen Franken (V0339.00) beantragt der Bundesrat für die allfällige Unterstützung der sogenannt flugnahen Betriebe an den Landesflughäfen. Da in diesem Bereich noch offen ist, in welcher Form – möglich sind Darlehen, Garantien oder Beteiligungen – und in welcher Höhe eine Bundesunterstützung nötig werden könnte, soll dieser Verpflichtungskredit nur nach Massgabe der Bedürfnisse durch den Bundesrat aufgeteilt und freigegeben werden. Schliesslich beantragt der Bundesrat einen Voranschlagskredit in der Höhe von 600 Millionen Franken für den Fall, dass Darlehen und/oder Beteiligungen für die flugnahen Betriebe notwendig werden (A290.0114).

Anträge der Finanzkommission des Ständerates

Der Vorsteher des EFD stellte die Beschlüsse des Bundesrates vor. Die Kommission diskutierte zum einen die Kredite. Sie beantragt mit 10 zu 1 Stimmen (2 Enthaltung) die 600 Millionen Franken für den Voranschlagskredit für die Unterstützung der flugnahen Betriebe, mit 11 zu 1 Stimmen (1 Enthaltung) den Verpflichtungskredit von 1,275 Milliarden Franken und mit 10 zu 1 Stimmen (2 Enthaltungen) den Verpflichtungskredit für die flugnahen Betriebe zu bewilligen. Der Kommission ist es ein grosses Anliegen, dass die gesprochenen Mittel in der Schweiz verbleiben und nicht ins Ausland abfliessen. Der Finanzminister und der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, welche beide eng in die Verhandlungen einbezogen waren, erläuterten die Vorkehrungen, welche der Bundesrat getroffen hat, um die Interessen des Bundes zu wahren. Die Kommission zeigte sich zufrieden mit dem erreichten Verhandlungsresultat.

Zu längeren Diskussionen führten vor allem die Rahmenbedingungen der Kreditverwendung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz sowie der Schutz des Personals. Die FK beantragt dem Ständerat, im Bundesbeschluss Ib (siehe dazu Seite C3 der veröffentlichen Fraktionsfahne) eine Rahmenbedingung der Kreditverwendung aufzunehmen. Die Freigabe der Kredite wird an die Bedingung geknüpft, dass in der künftigen standortpolitischen Zusammenarbeit mit den Flugverkehrsunternehmen die Klimaziele des Bundesrates kontrolliert und weiterentwickelt werden (Zustimmung mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltung). In einer weiteren Rahmenbedingung wird festgehalten, dass die Unternehmen verpflichtet werden, mit den Sozialpartnern sozialverträgliche Lösungen zu suchen, sofern ein Personalabbau unvermeidlich wird (Zustimmung mit 9 zu 2 Stimmen (2 Enthaltung)).

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beantragte der FK in einem weiteren Mitbericht eine Aufstockung des Kredits für den Tourismus um 40 Millionen Franken. Mit diesen zusätzlichen 40 Millionen Franken soll eine weitere Marketingkampagne für die Jahre 2020–2022 zur Belebung der Nachfrage und zur Förderung des Tourismusangebots der einzelnen – insbesondere der weniger frequentierten – Regionen der Schweiz finanziert werden. Die FK stimmte dem Antrag der WAK-S mit 10 zu 1 Stimmen (1 Enthaltung) zu. Mit 7 zu 3 Stimmen (3 Enthaltungen) unterstützt die FK den Antrag der WAK-S, beim Bundesamt für Wohnungswesen 50 Millionen Franken einzustellen im Bereich der Geschäftsmieten (vgl. zu den Gründen die Motion 20.3161 und die Medienmitteilung der WAK-S vom 29. April 2020).

Die Kommission führte aufgrund der neuen Kredite eine erneute Gesamtabstimmung durch. Sie stimmte dem Bundesbeschluss Ia mit 10 Stimmen (3 Enthaltungen) und dem Bundesbeschluss Ib mit 12 Stimmen (1 Enthaltung) zu.  

Die Kommission verabschiedete zudem weitere Vorstösse im Bereich der Covid-Kredite, die in der Sommersession 2020 behandelt werden.

Anträge der Finanzkommission des Nationalrats

Die nationalrätliche Finanzkommission wählte ein ähnliches Vorgehen. Sie zeigt sich ebenfalls überzeugt vom Verhandlungsergebnis des Bundesrats. Auch bei ihr waren Fragen betreffend die Sicherstellung, dass die Mittel des Bundes nicht ins Ausland abfliessen, die Rahmenbedingungen in Bezug auf den Umwelt- und Klimaschutz sowie das Personal wichtige Diskussionsthemen. Besprochen wurde auch die Kontrolle der Kredite durch die Eidgenössische Finanzkontrolle.

Die Kommission beantragt mit 19 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) die 600 Millionen Franken für den Voranschlagskredit für die Unterstützung der flugnahen Betriebe, mit 16 zu 7 Stimmen (2 Enthaltungen) den Verpflichtungskredit von 1,275 Milliarden Franken für Garantien zuhanden der Luftverkehrsunternehmen und mit 23 Stimmen (2 Enthaltungen) den Verpflichtungskredit von 600 Millionen Franken für die flugnahen Betriebe zu bewilligen.

Bei den Rahmenbedingungen der Kreditverwendung schloss sich die Kommission im Bereich des Umweltschutzes mit 18 zu 7 Stimmen dem Antrag ihrer Schwesterkommission an, wonach die Freigabe der Kredite an die Bedingung geknüpft wird, dass in der künftigen standortpolitischen Zusammenarbeit mit den Flugverkehrsunternehmen die Klimaziele des Bundesrates kontrolliert und weiterentwickelt werden. Sie lehnte jedoch gleichzeitig weitere Anträge im Bereich Klima- und Umweltschutz ab. Abgelehnt mit 14 zu 11 Stimmen wurde ein Antrag, dass sich die Swiss oder allfällige Nachfolge-Gesellschaften verbindlich verpflichten müssen, die von ihr verursachten Treibhausgase im Ausmass, die zur Erreichung des Pariser-Klimaabkommens notwendig sind, zu reduzieren. Mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt wurden Anträge, wonach sich die Luftfahrtunternehmen verpflichten sollen, sich positiv zur Einführung einer Flugticketabgabe zu stellen, die Inlandflüge zu reduzieren, eine internationale Kerosinsteuer zu unterstützen und die Flottenerneuerung durch CO2-ärmere und leisere Flugzeuge voranzutreiben. Mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt wurde die Forderung, dass die Covid-Liquiditätshilfen durch langfristige Darlehen des Bundes abgelöst werden, welche mit der Bedingung zu verknüpfen sind, dass die Luftverkehrsunternehmen diese finanziellen Mittel für Investitionen zur schrittweisen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen auf Netto-Null im Jahr 2050 verwenden. Ein Antrag, wonach sich die betroffenen Unternehmen verpflichten sollen, sich an der Entwicklung synthetischer Flugtreibstoffe zu beteiligen, wurde mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltung abgelehnt.

Angenommen wurde die Rahmenbedingung, dass im Falle von restrukturierungsbedingten Entlassungen für das Personal Umschulungspläne zu entwickeln sind (14 zu 11 Stimmen). Abgelehnt mit 16 zu 6 Stimmen (3 Enthaltungen) wurde die Forderung, dass während der Unterstützungsphase keine Entlassungen vorzunehmen sind und sich die Unternehmen zu einem Minimallohn von 4 000 Franken verpflichten (abgelehnt mit 16 zu 9 Stimmen).

Abgelehnt wurde ein Antrag in Bezug auf die Reisebüros (12 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen); die Swiss sollte verpflichtet werden, dass sie Reisebüros bis am 30. September 2020 (Ende Rechtsstillstand) das bezahlte Geld für aufgrund des Coronavirus nicht durchgeführte Flüge zurückerstattet. Schliesslich fand auch ein Antrag, der festschreiben wollte, dass Kontrollmechanismen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle vorzusehen sind, keine Zustimmung (abgelehnt mit 13 zu 12 Stimmen). Das Finanzdepartement und die Finanzkontrolle hielten zuvor fest, der Bundesrat habe beschlossen, dass die EFK Kontrollen vornehmen soll.   

In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss Ia mit 20 Stimmen (5 Enthaltungen), der Bundesbeschluss Ib über die Rahmenbedingungen der Kreditverwendung mit 21 zu 4 Stimmen angenommen.

Die Finanzkommission des Ständerats tagte am 1. Mai 2020 unter der Leitung ihres Präsidenten (SR Peter Hegglin, M-CEB/ZG) am Vor- und Nachmittag, die Finanzkommission des Nationalrats unter der Leitung ihres Vizepräsidenten (NR Roland Fischer, GLP/LU) am späteren Nachmittag und Abend im Hotel Bellevue in Bern.

Anwesend waren Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements, der Direktor und weitere Mitarbeiter der Eidg. Finanzverwaltung, ein Vertreter des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), eine Vertretung des WBF und der Direktor und die stv. Direktorin der Eidg. Finanzkontrolle (EFK).